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Satzung 

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Diese Seite enthält nachstehend die Satzung des ENV
Stand 16.11.1990


1. Keine Aufnahme von weiblichen Mitgliedern.

2. Höchstmitgliederzahl 9 Personen

3. Eintrittsalter mind. 20 Jahre

4. Die Aufnahme von Neumitgliedern ist nur mit Zustimmung
    des gesamten Präsidiums möglich (Einstimmig)

5. Es können nur Einwohner des Dorfes Wintersweiler aufgenommen
    werden.

6. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich DM 5,--

6.1. Der Mitgliedsbeitrag wir 1/4 Jährlich fällig.
       Er wird durch den Rechner eingezogen

7. Die Vereinskasse wird 1 mal pro Jahr durfch das Gesamtpräsidium
    geprüft (Jan-Februar)

8. Die Generalversammlung ist in den Monaten Jan. - April abzuhalten

9. Neumitglieder haben den Einstand in Form eines Kasten Biers 
    (Tannenzäpfle) zu leisten

10. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung sind nur durch das
     Präsidium möglich.

11. Die Ablösung eines Präsidiums-Mitglieds ist nur mit 2/3 Mehrheit des
      gesamten Vereins (IG) möglich.

12. Der Austritt eines Mitglieds ist nur schriftlich und mit Begründung
      zum Quartalsende möglich. Der Beitrag ist bis zum endgültigen
      Austritt zu bezahlen.

 

Hans Müller
1. Präsident


Für Anregungen / Lob kontaktieren Sie: raingem@gmx.net
Letzte Aktualisierung: 24 Februar 2002