Diese Seite enthält nachstehend die Satzung des ENV
Stand 16.11.1990
1. Keine Aufnahme von weiblichen Mitgliedern.
2. Höchstmitgliederzahl 9 Personen
3. Eintrittsalter mind. 20 Jahre
4. Die Aufnahme von Neumitgliedern ist nur mit Zustimmung
des gesamten Präsidiums möglich (Einstimmig)
5. Es können nur Einwohner des Dorfes Wintersweiler aufgenommen
werden.
6. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich DM 5,--
6.1. Der Mitgliedsbeitrag wir 1/4 Jährlich fällig.
Er wird durch den Rechner eingezogen
7. Die Vereinskasse wird 1 mal pro Jahr durfch das Gesamtpräsidium
geprüft (Jan-Februar)
8. Die Generalversammlung ist in den Monaten Jan. - April abzuhalten
9. Neumitglieder haben den Einstand in Form eines Kasten Biers
(Tannenzäpfle) zu leisten
10. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung sind nur durch das
Präsidium möglich.
11. Die Ablösung eines Präsidiums-Mitglieds ist nur mit 2/3 Mehrheit des
gesamten Vereins (IG) möglich.
12. Der Austritt eines Mitglieds ist nur schriftlich und mit Begründung
zum Quartalsende möglich. Der Beitrag ist bis
zum endgültigen
Austritt zu bezahlen.
Hans Müller
1. Präsident |