Lassen Sie Ihren Blutdruck regelmäßig kontrollieren!
Krebs
"Tierversuche haben gezeigt, daß bestimmte Spaltprodukte von AZO-Farbstoffen
krebserregend sind" (Quelle Bundeskanzleramt Wien). Textilien, Schuhe und
andere Lederwaren vor allem aus Südostasien, Indien und China können Auslöser
für Krankheiten sein. Bei Tierversuchen sind Tumore hauptsächlich in der
Haut, in der Milz und in der Leber aufgetreten. Es kann nicht ausgeschlossen
werden, daß diese Arylamine auch beim Menschen Krebs auslösen können. Schweiß
kann dazu führen, daß von den AZO-Farbstoffen, Arylamine abgestpalten werden.
Die Gifte gelangen in den Blukeislauf und werden so im Körper verteilt. Dies
kann aber auch passieren, wenn Kinder an gefärbtem Leder lutschen.
Ozon
Die Umweltorganisation Greenpeace warnt vor hohen Ozonwerten auf Spielplätzen
und in Ferienlagern außerhalb von Stadtzentren gewarnt. Gerade Eltern sollten
ihre Kinder bei hohen Meßwerten vom Toben und Sport im Freien abhalten.
Bei bundesweiten Messungen sind in Deutschland auf vielen Spielplätzen und
Sommercams Ozonwerte von weit über dem Grenzwert von 120 mg pro
Kubikmeter Luft festgestellt worden.
Etwa 15% der Bevölkerung gilt als besonders ozonempfindlich. Besonders gefährdet
sind. Kranke, ältere Menschen, Kinder und Athmatiker. Verzichten Sie
daher auch größere körperliche Anstrengung, rät die Bundesärztekammer. Stellen
Sie sich auf Ozon ein. Verrichten Sie Gartenarbeit in den frühen Morgen- oder
in den späteren Abendstunden. Vermeiden Sie Sport. Die hohen Ozonkonzentrationen
können zu Reizungen von Hals, Rachen, Augen und Nase führen. Sie können sogar
Atembeschwerden verursachen.
Erkundigen Sie sich nach den Grenzwerten bei den örtlichen Gesundheitsämtern.
Baden-Württemberg: 0721/75176
Bayern: kein Ansagedienst
Berlin: noch nicht bekannt
Brandenburg: 0331/291268
Bremen: siehe Niedersachsen
Hamburg: 040/246817
Hessen: 0611/313313
Mecklenburg-Vorpommern: 0180/5255353
Niedersachsen: 0511/11508
Nordrhein-Westfalen: 0201/19700
Rheinland-Pfalz: 06131/19725
Saarland: noch nicht bekannt
Sachsen: kein Ansagedienst
Sachsen-Anhalt: 0345/5677222
Schleswig-Holstein: 011508
Thüringen: 03641/684684
Kostenübernahme bei Arztbehandlung im Ausland
Wurden Sie in Deutschland erfolglos behandelt, im Ausland jedoch erfolgreich,
dann darf Ihre Krankenkasse nicht mit der Begründung ablehnen, die Krankheit
könne im Inland behandelt werden und Krankenkassen müßten sparen. Vielmehr
müssen die Krankenkassen Sie beraten, wo Sie erfolgreich behandelt werden
können. Der Hinweis, Krankenkassen müssen sparen, reicht zu Ablehnung eines
Antrages nicht aus. Legen Sie Widerspruch ein und verweisen Sie auf flg. Urteil:
Urteil Landessozialgericht Niedersachsen. Az:L 4 Kr 143/95
Heilpraktikerin Eva Würtele
email: wuertele@findall.de