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Krebs

"Tierversuche haben gezeigt, daß bestimmte Spaltprodukte von AZO-Farbstoffen krebserregend sind" (Quelle Bundeskanzleramt Wien). Textilien, Schuhe und andere Lederwaren vor allem aus Südostasien, Indien und China können Auslöser für Krankheiten sein. Bei Tierversuchen sind Tumore hauptsächlich in der Haut, in der Milz und in der Leber aufgetreten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß diese Arylamine auch beim Menschen Krebs auslösen können. Schweiß kann dazu führen, daß von den AZO-Farbstoffen, Arylamine abgestpalten werden. Die Gifte gelangen in den Blukeislauf und werden so im Körper verteilt. Dies kann aber auch passieren, wenn Kinder an gefärbtem Leder lutschen.

Ozon

Die Umweltorganisation Greenpeace warnt vor hohen Ozonwerten auf Spielplätzen und in Ferienlagern außerhalb von Stadtzentren gewarnt. Gerade Eltern sollten ihre Kinder bei hohen Meßwerten vom Toben und Sport im Freien abhalten. Bei bundesweiten Messungen sind in Deutschland auf vielen Spielplätzen und Sommercams Ozonwerte von weit über dem Grenzwert von 120 mg pro Kubikmeter Luft festgestellt worden.

Etwa 15% der Bevölkerung gilt als besonders ozonempfindlich. Besonders gefährdet sind. Kranke, ältere Menschen, Kinder und Athmatiker. Verzichten Sie daher auch größere körperliche Anstrengung, rät die Bundesärztekammer. Stellen Sie sich auf Ozon ein. Verrichten Sie Gartenarbeit in den frühen Morgen- oder in den späteren Abendstunden. Vermeiden Sie Sport. Die hohen Ozonkonzentrationen können zu Reizungen von Hals, Rachen, Augen und Nase führen. Sie können sogar Atembeschwerden verursachen.

Erkundigen Sie sich nach den Grenzwerten bei den örtlichen Gesundheitsämtern.

Baden-Württemberg: 0721/75176 Bayern: kein Ansagedienst Berlin: noch nicht bekannt Brandenburg: 0331/291268 Bremen: siehe Niedersachsen Hamburg: 040/246817 Hessen: 0611/313313 Mecklenburg-Vorpommern: 0180/5255353 Niedersachsen: 0511/11508 Nordrhein-Westfalen: 0201/19700 Rheinland-Pfalz: 06131/19725 Saarland: noch nicht bekannt Sachsen: kein Ansagedienst Sachsen-Anhalt: 0345/5677222 Schleswig-Holstein: 011508 Thüringen: 03641/684684

Kostenübernahme bei Arztbehandlung im Ausland

Wurden Sie in Deutschland erfolglos behandelt, im Ausland jedoch erfolgreich, dann darf Ihre Krankenkasse nicht mit der Begründung ablehnen, die Krankheit könne im Inland behandelt werden und Krankenkassen müßten sparen. Vielmehr müssen die Krankenkassen Sie beraten, wo Sie erfolgreich behandelt werden können. Der Hinweis, Krankenkassen müssen sparen, reicht zu Ablehnung eines Antrages nicht aus. Legen Sie Widerspruch ein und verweisen Sie auf flg. Urteil: Urteil Landessozialgericht Niedersachsen. Az:L 4 Kr 143/95

Heilpraktikerin Eva Würtele

email: wuertele@findall.de

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