7. Hausordnung
Präambel
Am Hittorf-Gymnasium soll der Umgang miteinander von den folgenden Grundwerten geprägt sein: Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Sauberkeit, Pünktlichkeit sowie Achtung der Person und des
Besitzes anderer.
Eine gute Gemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Konflikte nicht verdrängt, sondern in einer angemessenen Form bewältigt. Voraussetzungen jeder Konfliktbewältigung sind
Gesprächsbereitschaft, Toleranz, Respekt und der Verzicht auf gemeinschaftsschädigendes Verhalten.
Da viele Situationen nicht im Einzelnen geregelt werden können, kann ein wirkliches Miteinander nur gelingen, wenn Schüler, Eltern und Lehrer sich gemeinsam dem Ziel einer Schulgemeinschaft
verpflichtet fühlen, die im notwendigen Rahmen durch freie Selbstbestimmung in sozialer Verantwortlichkeit gekennzeichnet ist.
Im Einzelnen gelten darüber hinaus folgende Regeln:
1. Vor Beginn des Unterrichts
Die Schülerinnen und Schüler halten sich auf dem Schulhof auf, bis in der Regel um 7.50 Uhr die Gebäude vom Hausmeister geöffnet werden.
Bei späterem Unterrichtsbeginn betreten die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude erst während der Pausen vor ihrer ersten Stunde, damit der laufende Unterrichtsbetrieb nicht gestört
wird.
Falls Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder von der Schule abholen, ist unbedingt darauf zu achten, dass sich keinerlei Gefährdung für Andere ergibt. So sind
dieRadwege und Eingangsbereiche unbedingt freizuhalten.
Auf dem Gelände der Schule (s. Markierungsstreifen) darf grundsätzlich nicht gefahren werden. Für das Abstellen der Fahr- bzw. Motorräder sind die gekennzeichneten Stellplätze zu benutzen.
Geh-, Flucht- oder Feuerwehrwege müssen freigehalten werden.
Im Bereich der Einfahrt darf aus Gründen der Sicherheit bis zur Markierungslinie nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
2. Im Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit dem ersten Schellen zu ihren Unterrichtsräumen. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den angegebenen Zeiten. Falls eine Klasse länger als 5
Minuten auf ihre Lehrerin oder ihren Lehrer warten muss, informiert die Sprecherin oder der Sprecher der Klasse bzw. des Kurses umgehend das Sekretariat.
Essen, Trinken, Kaugummikauen u.ä. sind während des Unterrichts nicht gestattet.
Handys, Walkmen und gleichartige elektronische Geräte werden im Schulgebäude nicht benutzt. Sie bleiben ausgeschaltet, ansonsten werden sie von der Lehrerin oder vom Lehrer eingesammelt. Sie
können frühestens nach Schulschluss im Sekretariat wieder abgeholt werden.
3. Pausen
Die Lehrerinnen und Lehrer beenden den Unterricht und entlassen die Schülerinnen und Schüler in die Pause. Sie kontrollieren Beleuchtung und Fenster (Verriegelung: Kippstellung)
und schließen den Klassenraum ab.
Aufenthaltsraum für die Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen ist der Schulhof. Da Schülerinnen und Schüler der S I zu beaufsichtigen sind, dürfen sie das Schulgelände grundsätzlich
erst nach Schulschluss verlassen.
Nur solche Spiele sind erlaubt, die keine Gefahr für die Mitschüler bedeuten. Tischtennis darf auf dem unteren Hof gespielt werden, Ballspiele sind nur im oberen Hofbereich erlaubt. Das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art - auch mit Schneebällen oder Laub - ist wegen der großen Verletzungsgefahr verboten.
In Regenpausen ist wegen des großen Andrangs auf den Fluren besondere Rücksichtnahme geboten.
Ballspiele oder Ähnliches sind wegen der Gefährdung von Mitschülern und Sachwerten grundsätzlich im Gebäude nicht erlaubt.
Die Schulhofbereiche wie auch die einzelnen Schulgebäude sind sauber zu halten. Der Müll wird in die entsprechenden Behälter geworfen; das entlastet auch die Arbeit des Hofdienstes.
Die Schule ist grundsätzlich Nichtraucherzone. Ein Ausnahmebereich für Oberstufenschülerkann von der Schulleitung benannt werden.
Da auch Lehrer ihre Pause brauchen, sind Rückfragen am Lehrerzimmer auf das Allernötigste zu beschränken. Die großen Pausen enden mit dem ersten Schellen. Schüler und Lehrer
begeben sich daraufhin zu den Unterrichtsräumen, so dass der Unterricht nach dem zweiten Schellen beginnen kann.
4. Nach dem Ende des Unterrichts
Nach dem Ende des Unterrichts begeben sich die Schülerinnen und Schüler direkt auf den Nachhauseweg. Die Hofeinfahrt muss freigehalten werden. Fahrräder bzw. Motorräder sollten vom Hof durch
die Einfahrt bis an den Straßenrand geschoben werden, um das unkontrollierte Einbiegen in die Straße zu verhindern.
Ich habe die Hausordnung gelesen und verstanden, erkenne die als Leitlinie genannten Grundwerte an und verpflichte mich, diese und die sich daraus ergebenden Regeln der Hausordnung
einzuhalten.
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(Unterschrift d. Schüler/in)
Kenntnis genommen:
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(Erziehungsberechtigte/r)
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