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Ordenliche Beschreibung und anwei-
sung des Fechtens im Dusacken / darin vil mannliche und ge-
schwinde Stuke / durch welche die angehende Schüler zur behendig-
keit / volgends im Rapier zufechten / so vil deß besser mögen
abgericht werden / in guter ordnung begriffen /
und nach einander fürgestellet.
Mit diser wehr raich weir und lang / |
Wann er dir wolt einlauffen schier / |
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Innhalt des Fechtens im Dusacken / und
in was ordnung solches Fechten beschriben wirdt.
Das erst Capitel.
Nach dem biß her mit dem Fechten im Schwerdt der grundt ge-
legt / volgt nun ferner der Dusack / welcher seine~ ursprung auß dem Schwert
nimpt / als auß der rechten quelle alles Fechtens / beydes so zu einer uñ beyden
Händen verricht wirdtr Will derhalben denselbigen / als der bey uns Teüt-
schen nachdem Schwerdt nicht allein am breuchlichsten / Sonder auch als
ein anfange uñ grundt aller Wehr / so zü einer Handt gebraucht werden / hieher setzen / und
volgends mit allen umbstenden / und zugehörenden stucken / der ordnunge nach handlen
und erklären.
Dieweyl aberder Dusack dem Schwert so nahe verwandt / Also / das der mehrer theil
stuck / die im Schwerdt zu beyden h?nden ?ebraucht / mit gar wenig enderung / im Dusacken
mit einer Hand gefochte~ werden / willich in beschreibung desselbigen / eben der ordnunge / so
ich bißher im Schwerdt gehalten / allhie auch gäntzlich volgen / Und derwegen / nach dem
hievor Im Schwerdt / von der theylunge des Manns / umb welchen es zuthun / und von
theylung des Wehrs genugsamen bericht geschehen / am aller ersten die Läger oder Hütten/
für und an die hand nemen / auch wie vil deren / und wie sie inns werck sollen gericht werden/
erzelen.
Darnach aber / zum andern will ich die Häuwe / unnd wie sie sollen volbracht werden/
der ordnunge nach setzen und handlen. Zum dritten / will ich des Manns theylung / nach
A ii welchem
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Innhalt des Dusackens
welchem jetzgedachte Häuwe sollen gericht werden / Nemlich von der selbigen nuze und ge-
brauche / so zuvor Im Schwerdt / als hierzu dienstlich / gespart verbliben / damit nicht so zur
sache gehöug / underlassen werde / vollends verrichten.
Zum vierdten / will ich ein notwendige nutzliche Lehr und vermanung vom Versetzen/
uñ wie man die Häwe zu dreyerley nutz underschidlichen gebrauchen solle / hinan hencken/
uñ letzlich / nach dem nun alle notwendige zum Dusacken fechten dienstliche stucke verhand-
let / will ich ein Läger nach dem anderen fürnemen / und wie du auß der selbigen jedem/
so du inn vollem fechten oder durch verhauwen inn deren eins kommen
werst / fechten solt / durch mancher hand Exempel dargeben / auch
wie die bißher gelehrte stuckezusamen zusetzen / das
ein gantz Fechtstuck darauß zumachen/
richtig beschreiben.
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Von den Lägern oder Hütten und irem gebraucht.
Das ander Capitel.
Ob wol dise Läger / so im Dusacken gebräuchlich / auß dem Schwerdt iren urspung ne-
men und haben / Auch denselbigen in betrachtung nicht ungleich angesehen werden : So haben
sie doch nach enderung der Wehre einen underschidlichen gebrauch / beyde inn den nam~en / und
darauß zu Fechten.
Derhalben ich für notwendig geachtet / solche Läger nir weniger / den die hivor im Schwerdt/
der ordnung nach zu setzen / und warzü sie insonderheit dienstlich und nutzlich mögen gebraucht wer-
den / an Tag zu geben. Und erstlich so seind der Läger fünff: Nemlich die Zorn hüt / der Stier / die
Mittel hüt / der Eber / und der Wechsel / welche / wie du sie zur Rechten anschicket / also solt du sie auch
zur Lincken inns Werck richten. Ferner hast du gerad vor dir von vornen herab / durch die auffrecht
scheittel Lin auch fünffe. Nemblich und zum ersten die Wacht / Zum andern den Schnidt / welches ist
die versatzung / von oben / das lang ort / die Bastey auff zweyerley art / im wider auffahren / hast du das
fünffte. Nemblich den Bogen welches ist die andere versatzung von unden / wie du im Capitel vom
Versetzen hören wirst. Die weil aber hernach die Läger / bey iren zügeordnete~ Stucken in Figuren für-
gemalet werde~. Hat mich für güt angesehen / die meldung von Lägeren / wie du dich darein zuschicken
daselbs hin / als da sie am füglichsten neben anschawung der Figuren beschriben werden / zusparen:
Wie deñ ein jedes Läger mit seinem sondern zeichen vermerckt / in nachgesetztem Register zufinden.
Will derhalben nun ferner von derselbigen nutz / und warzü sie dienstlich / zu beschreiben fortfaren.
Und für das erste / ob ich wol nicht will / das du inn den Lägeren / auff des Manns angreiffen wartten
sollest. Sondern also / bald du den Mann ereylen und erlangen kanst / ihn mit deinen stucken / deinem
vortheyl nach angreiffen / unnd dasselbige außfechten solst: So begibt es sich doch vil mal unnd offt /
das du on sondern schaden der dir darüber begegnen möchte / deine stuck im Vor nicht kanst anheben /
vil weniger mit nutz außführen. Derwegen auß notturfft ervolgt / das du dich in fürsichtigkeit / mit
zierlichen doch ernstlichen geberden / in ein solch Läger schickest / in welches er dir ohn seinen schaden uñ
nachtheyl nicht wol hauwen könne / damit du dich in solchem Läger schickest / in welches er dir ohn sei-
nen schaden uñ nachtheyl nicht wol hauwen könne / damit du dich in solchem Läger sicher nach deinem
vortheyl ihn anzugreiffen umbsehen / oder auff seine Häuwe zuwarten geschickt seyest. Zum andern
A iii seind
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Von Häuwen.
seind sie auch darzu dienstlich / das du durch die Läger / alle deine stuck ordenlich abtheylest / damit so
offt du dich / in ein Läger verhauwen / oder auch mit ubersich fahren in eins kommen wärest / bald wis-
sen möchst und bedacht seyest / was du auß demselbigen ort und Läger für stuck am füglichesten gegen
im Fechten sollest / auff das du mit lang bedencken / nicht gesaumpt werdest / Dann in allen Häuwen uñ
stucken kom~est du immer auß einem Läger ins ander. Für das dritte solst du deines gegenparts fech-
ten / und was er wol für stuck auff dich treyben werde / auß seinen Lägern lehrnen erkennen / demnach
leichtlich abzunemen / wann er sein Wehr / oben oder unden in ein Läger gebracht hat / was er unge-
fahrlich für stucke auff dich fechten werde. Weytter dieweyl man gewohnlich an Lägeren wie oben
gelehrt / des gegenmanns fechten spüren oder mercken kan / So solst du für das vierdt wissen / das du in
krinem Läger still zu ligen verharren / sondern immerdar von einem Läger inns ander abwechßlen/
und solches nicht allein darumb / das du in verführest / sonder vil mehr in damit irr zu machen / auff das
er nicht wissen möge / was für stuck auff in gefochten / oder er auff dich / fechten solle. Darvon besihe im
Rapier vom gebrauch der Hütten. Nun will ich volgends zu den Häuwen / welches das recht Haupt-
stuck im Fechten ist / fortschreyten.
Von den vier Häuwen / mit vier güten Reglen / wie man die recht
führen unnd lehrnen solle / sampt etlichen angehenckten Exemplen.
Das dritt Capitel.
Nach dem die Läger oder Hütten mit iren anhangenden Nützen hievor erklärt / kom~e ich
nun ferner zum rechten Hauptstuck des Fechtens / und seind solches eben die Häuwe / so auß den
Lägern entstehn / Derselbigen aber seind an im selber nicht mehr dann vier / auß welchen die an-
dern alle iren ursprung und herkommen haben / wie hernach soll angezeigt werden. Dieweyl auch dise
vier Häuwe der rechte Grund alles Fechtens / will ich dem güthertzigen Leser zu dienste dieselbigen
nicht allein wie sie schlecht an sich selber gehauwen / sondern auch wie sie auff mancherley weise nutzlich
können gelehrt und getriben werden / ordentlich erklären / damit du sehen und erkennen mögest / wie
im~er ein stuck auß dem andern erwachsse / uñ urspringlich eins dem andern die handbiete(?). Dieweil aber
gedachte