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  2015-04wpoetry/np KonzerneTöchter
OBERZEIRING ARCHIV Inhalt 
ÖFWG Anschluß - Exxon ÖFWG Bluff - KonzerneTöchter 10 Jahre TVBO Rosa.Rabitsch Tourismus Idee für örtliche Notdurft Kein Geld für Steuervorschreibungen Wahlgeschenke Notstand Hauskrankenpflege Kurbetrieb unwirksam Sanierung Schaubergwerk Schildbürgerpräsident FWA Auskunftsbegehren - Korres Ehrungen Faschingtauglichkeit Amtliche Mitteilung Trinkwaserverunreinigung Verbesserungsauftrag - Entschuldigung FW Abgabe Wellenlänge Klassentreffen JG38/39/40 Biomülltarif Biomüllpfad BM SCHLACHER Hochgeehrte Persönlichkeit Causa Mayer EU Bund Land Komunenabfall Müllsäcke müssen bei Entleerung verschlossen sein? Spendenfreudigkeit BM Schlachers Causa Wehr Stadtwerke Müll Hierrarchie EU Bund Land Gemeinde Erlebnispfad Biomüll Feuerbrand Forstgesetz Jagdstubn Baden.gehen Tauernwindpark Provinzdetail Klanic Von Zeiring wegschauen
   
ÖFWG Anschluß Oberzeiring Exxon ÖFWG Bluff^ 2007
  Ein fristgerechter Muffeneinbau und eine terminmäßige Zählerlieferung unterblieb, ein bereits beidseitig unterfertigter, bestandener Vertrag, in dem die Erdarbeiten eine ÖFWG Kompetenz war, wurde kurz vor der Inbetriebsetzung storniert.  Der neue kundenachteilige Vertrag wurde als Bedingung füer die Inbetriebsetzung erzwungen.
  Zu: Die Mitarbeiter der Österreichischen Fernwärme stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Tagelange Telefonblockaden bei Fragen, wie Muffen- und Zählerlieferung, der unterschiedlichen Tarifpolitik im Versogungsgebiet Oberzeiring. Ein Versuch einer Zweitverrechnung von bereits bezahlten Gebühren, laut Büro Horvath aus steuertechnischen  Gründen.
"Ein Key Account Manager oder ein Kundendienst muss über ausreichendes Fachwissen verfügen, um den Kunden kompetent beraten zu können und dabei überzeugend sein. Er repräsentiert sein Unternehmen beim Kunden und setzt sich für ihn ein". Diese Eigeschaften der Zuständigen waren in dem kongreten Fall in kaum erkennbaren Ansätzen vorhanden. Entgegen dem KD, konnte Exxon-ÖFWG einen Bankeinzug nach dem tatsächlichen Verbrauch  nicht unterbinden.
  Zu: Die Österreichische Fernwärme arbeitet ausschließlich mit modernster Technologie und mit professionell geschulten, hauseigenen Mitarbeitern. Im gegenständlichen Fall: Die totale Abhängigkeit von den Subfirmen, ein wochenlanger offener Erdgraben, sogar nach dem Arbeitsabschluß war für die ÖFWG die Grundstücksgrenze, Hausmauerkante, nicht feststellbar.
Nicht ABGB konforme ÖFWG Vertragspunkte sind belanglos, für die Energieversorger gilt der Kontrahierungszwang
11.10.2007 mailto:  j.kreuzer@oberzeiring.at  wolf.d.walter@exxonmobil.com  norbert.horvath@exxonmobil.com
  Zeiringer Bauern liefern Biomasse ? In Wirklichkeit ausländischer Holzhackschnitzel-Import. Die Österreichische Fernwärme betreibt seit 1995 das Biomasse-Fernheizwerk in Oberzeiring. Mit einer Wärmemenge von 3.500 MWh werden Haushalte, Schulen, das Gemeindeamt, Gewerbebetriebe, Kurhäuser, Pflegeheime und Hotels versorgt.
  Durch den Einsatz von umweltfreundlicher Biomasse werden Jahr für Jahr 300.000 Liter Heizöl eingespart. Das wiederum entspricht einer jährlichen Reduktion des Kohlendioxid-Ausstoßes um 700 Tonnen. Mit der Installierung einer 450 m² großen Solaranlage zur Warmwasserbereitung wird der CO2-Ausstoß weiter gesenkt. 300 Tonnen Kohlendioxid werden auf diese Weise jährlich eingespart. Das Ergebnis sind weniger Schadstoff-Emissionen für den Luftkurort Oberzeiring.
  Als Tochterunternehmen des weltweit führenden Energie-Unternehmens Exxon Mobil sind wir uns unserer Verantwortung bewusst. Wir wissen, dass jeder Kunde einzigartig ist und individuelle Lösungen braucht. Deshalb gibt es bei uns keine Einheitslösungen. Bei der Österreichischen Fernwärme bestimmen die Kunden den Standard.
  Neue Maßstäbe setzt unser Unternehmen bei der Zuverlässigkeit. Die Österreichische Fernwärme arbeitet ausschließlich mit modernster Technologie und mit professionell geschulten, hauseigenen Mitarbeitern. Wir gewährleisten Versorgungssicherheit in höchstem Ausmaß - 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Mit Sicherheit mehr Kompetenz. Seit 40 Jahren überall in Österreich.
Warum haben Konzerne keine Söhne sondern nur TÖCHTER ?
Ganz einfach,
denn die sind immer – noch weit  schlimmer!!! Exxon Bluff> >
10 Jahre Tourismusverband Oberzeiring 2005 .....ein Rück- <Aus-?> blick
  Rosa Rabitsch 10 Jahre Vorsitzende des TVB Oberzeiring, 7 Jahre in Aktion, 3 Jahre kaltgestellt. 18.Dez. 2003: meine Funktion war abgelaufen. 7.Juli 2005: Ich übergab das Vermögenssparbuch und die Akten dem Vbgm. Hr. Peter Schaffer. Das haben wir der TVB Oberzeiring geschafft.
  Bau des TVB - Info-Büros "1994 eröffnet, 2004 von der ÖVP geschlossen". Gestaltung von wöchentlichen Gästeprogrammen für Gesunde und Kranke. Durchführung von vielfältigen Veranstaltungen "Sänger- und Musikantentreffen, Perchtenlauf, Krampustreiben, Adventsingen, Christkindlmarkt, Fackelwanderungen ....". Neugestaltung, Ausbau und Versicherung von Wanderwegen; Anlegen von Wanderkarten und Erstellen eines Erlebnis-Wanderführers. Entwicklung und Umsetzung zeitgemässer Werbestrategien für die Region. "Prospekte, Gästezimmernachweis, Gästepass; Werbefilm". Präsentation im ORF, auf nationalen Messen "Wels, Wien", mit dem Regionalverband auf internationalen Messen "Berlin, Stuttgart, Triest", beim Ski-Opening in Budapest, beim Frühlingsfest in Wien. Organisation der Blumenschmuckehrung u. a.
  • Das Geplante hätte sein können
  • 1.Zum Tauern-Wind-Park Umbau der Klosterneuburgerhütte "Zubau eines Museums über alternative Energieformen". Internationale Vermarktung durch Kongress-Tourismus. Ausstellungen und Workshops zur Thematik "Alternativ-Energie" im alten Gemeindeamt.
  • 2.Zur Fachschule für Diplom- Pferdetherapeuten "Equiththerapeuten" EU-Fachschule als Niederlassung  der Equiththerapeutenschule Schweden). Schaffung von vielen Arbeitplätzen durch Internatsbetrieb "von Oberzeiringer Beherberger" für 70 Studenten, Professoren, Tierärzte, Trainer. Symposien und Kongresse "Wissenschaftstouristen"
  • 3.Zur Neupositionierung  des Stollens Erlebniswelt im Silberstollen. Geologie-Museum im alten Gemeindeamt mit Internetcafe, Bibliothek, Ludothek <Sammlung von örtlich benutzbaren Spielen), Vorführraum u. a.
  • Aber die Projekte wurden doch zum Leben erweckt, nur eben nicht in Oberzeiring sondern:
  • 1.der erste Kongress zur Tauern-Wind-Park Forschung in Bozen 200Teilnehmer aus Südtirol, Slowenien, Schweiz, Österreich und Frankreich) 7.-8. April 2005
  • 2.Die Fachschule für Diplom- Pferdetherapeuten wurde nun in Avenches "in der französischen Schweiz" eröffnet.
  • 3. Die vom Land für die Attraktivierung des Schaubergwerkes und zur Errichtung des Geologie-Museums zugesicherten 2 Millionen Schilling konnten bestens in andere steirische Museumsprojekte eingebracht werden.
  • Doch die Oberzeiringer ÖVP hat all das auf den Kopf gestellt, zerredet und blockiert. Postwurfsendung Rosa Rabitsch, Sonnenweg 2, 8762 Oberzeiring im Sommer 2005
TOURISMUS 2005
  Am Dienstag, 02. August 2005 fand im Kleinen Kultursaal die Gründungsversammlung des Tourismusverbandes „Region Pölstal“ statt. Diesem regionalen Tourismusverband gehören die Gemeinden Bretstein, Oberkurzheim, Pöls, Pusterwald, St. Johann am Tauern, St. Oswald-Möderbrugg und Oberzeiring an. Die Tourismuskommission setzt sich aus 9 gewählten Mitgliedern und 7 Gemeindevertretern zusammen.
F o l g e n d e   K o m m i s s i o n s m i t g l i e d e r  w u r d e n  g e w ä h l t
  Diethart Ferdinand, St. Johann am Tauern; Ing. Piber Herwig , Oberzeiring; Ehweiner Reinfried, Pöls; Kolb Peter, Pöls; Öffl Norbert, Oberzeiring; Prutti Brigitta, St. Oswald-Möderbrugg; Ing. Strohmeyer Jürgen, Oberzeiring; Mag. Kokail Helga, KOB – Kurbetrieb Oberzeiring; Horn Josef, Pusterwald. Folgende Gemeindevertreter wurden in die Tourismuskommission entsendet: Bgm. Beren Hermann, Bretstein; Bgm. Öffl Wolfgang, Oberkurzheim; Bgm. Korp Ernst , Pöls; GK Poier Ulrike , Pusterwald; Bgm. Simbürger Johann, St. Johann am Tauern; Bgm. Horn Gerhard , St. Oswald-Möderbrugg; Bgm. Kreuzer Johann, Oberzeiring.
  Die Tourismuskommission wählte aus ihrer Mitte: Vorsitzender: Ing. Strohmeyer Jürgen ; Vorsitzenderstellvertreter: Bgm. Korp Ernst Finanzreferent: Bgm. Horn Gerhard , Schriftführerin: Mag. Kokail Helga. Der Sitz des regionalen Tourismusbüros ist in Oberzeiring. Als Büroräume werden die ehemaligen „Mathwieser Verkaufsräume“, die sich jetzt im Besitz der Familie Strasser befinden, adaptiert. Die Arbeiten werden spätestens bis Herbst 2005 abgeschlossen sein. Für die ausgeschriebene Geschäftsführerstelle sind bereits 12 Bewerbungen eingelangt.

 
Eine helfende Idee  für persönliche dringende Bedürftnisse 2005
  31.05.2005 10:38 Sehr geehrte Frau LH Klasnic,in Wohnungen, Büros, Fabriken, Gasthäusern ... arbeiten und erholen wir. In Kirchen, Geldinstituten, Kaufhäusern, kommunizieren wir auch. Bei allen Tätigkeiten entstehen im Körper aufnehmbare und auch nicht verwertbare Stoffe. Überall dort wo es keine frei zugänglichen, angenehm gestalteten WC-Anlagen gibt, nehmen wir die Endprodukte mit heraus und laden diese irgendwo anders ab.
  Es entsteht ein unangenehmer Kreislauf. Mit einer wohltuend gestalteten frei zugänglichen WC-Anlage im Ort kann jeder Einheimische und auch Besucher seine vorher entstandenen Verspannungen, Auscheidungsprodukte (aus Schulen, Ausbildung, Kirche.....), die sich in der Gegenwart loslösen, für immer wirkungsvoll, selbstständig, ablegen.
  Durch solcherart Respekt und Anerkennung ergibt sich ein offeneres Miteinander, damit auch mehr Sicherheit für alle.Mit freundlichen Grüßen Gertraud Enzinger, Sonnenweg 3, 8762 Oberzeiring, Tel: 0650/8794321. Diese Eintragung wurde aus dem Gästebuch der Ex Landeshauptfrau Klasnic entnommen. Es gibt eben menschliche Situationen die, bei der diesbezüglichen fehlenden Infrastruktur, ein Notzustand werden und in diesem kongreten Fall kann es alle Personen einmal treffen. Vorbildliche  WC Anlagen gibt es zum Beispiel in der Gemeinde Schönberg/Lachtal , in der Gemeinde Pürgg   am Sölkpass und in der Gemeinde Gumpoldskirchen in Niederösterreich. Auf der Weinebene streiten die Gemeinden um die Zuständigkeit.

  BEDÜRFTNISANSTALTOBERZEIRING Einst hatte Oberzeiring selber 2 Bedüfrtnisansdtalten und ein Schwimmbad. Heute ist die nächte Notdurftanlage in der Nachbargemeinde St.Oswald / Möderbrugg. Für die Toilette im Handwerkshof fand die Gemeinde keine Reinigungskraft. Die Reinlichkeit und die Sauberkeit ist auch für die betroffenen Gemeinden der Weinebene eine unüberwindliche Hürde und das leerstehende alte Gemeindehaus zumindest als Notdurftalage zu verwenden, liegt ausserhalb des Kurortdenkens.
 
Kein Geld für Steuervorschreibungen aber gebührenpflichtige Fax statt kostenfreie Mails
   Marktgemeinde Oberzeiring Oberzeiring,03.02.2005 Sehr geehrter Gemeindebürger, sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Abgabepflichtiger, sehr geehrte Abgabenpflichtige! Sie haben Ihrer Bank einen Abbuchungsauftrag bzw. der Marktgemeinde Oberzeiring eine Einzugserlaubnis für die Gemeindeabgaben erteilt. Im Jahr 2004 haben Sie die Vorschreibungen für die einzelnen Vierteljahre mit der Auflistung der fälligen Abgaben und einem Zahlschein versehen mit dem Wort Abbucher"erhalten.
  Um Kosten zu sparen, werden diese Vorschreibungen ab dem Jahr 2005 nicht mehr automatisch verschickt. Sie können die vierteljährhliche Abgabenaufstellung jedoch während der Bürgerservicezeiten (Montag -  Mittwoch von  7 - 12 Uhr, Donnerstag von 7-12 und 13-18.30, Freitag von 8-12) im Gemeindeamt abholen. Sollten Sie eine Zustellung per Fax wünschen, ersuchen wir Sie, dies im Gemeindeamt bekannt zu geben. (Die Zustellung per e-mail ist derzeit leider noch nicht möglich!) Die Wasser- und Kanalendabrechnung wird Ihnen wie bisher vor Jahresende per Post zugesandt. Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister: Johann Kreuzer e.h
Gemeinde Sicherheitswesten Wahlgeschenke zu Lasten der Bürger von Oberzeiring 2005
  Winterdienst - Schneeräumung – Gesetzeslage Auszug aus § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO): Amtliche Mitteilung 16.02.2005 Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land– und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die Liegenschaftseigentümer haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Gesetzestext Ende
  So wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Winter im Zuge der Schneeräumung durch die Gemeinde die genannten Flächen teilweise, sofern maschinell möglich, mitbetreut. Die gesetzliche Verpflichtung und die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der im § 93 Straßenverkehrsordnung angeführten Arbeiten verbleiben jedoch in jedem Fall beim Liegenschaftseigentümer. Die Marktgemeinde ersucht um Kenntnisnahme und um Ihre Unterstützung, sodass durch Ihr und unser Zusammenwirken ein gefahrloses Begehen der Gehsteige und der Gehwege möglich ist. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir um eine rasche und gründliche Schneeräumung bemüht sind und bitten daher um Verständnis, dass bei starken Schneefällen nicht überall gleichzeitig Räumungsarbeiten durchgeführt werden können. 
 
 GEMEINDENOTSTAND 2005
  Nach dem ÖVP Umsturz muss sich der Bürgermeister nun demokratisch legitimieren. Wer bezahlt seine Sicherheitswesten Wahlgeschenke? Er privat, die ÖVP oder letzten Endes die Bürger mit den Steuergeldern? Immerhin schwärmen in Oberzeiring bereits Gruppen von Fitnessläufern angetan mit diesen Sicherheitswesten aus
Für die Liegenschaftsbesitzer jedoch hat der Bürgermeister sicherheitstechnisch nur einen aus den Zusammenhang genommenen Gesetzestext, ohne Berücksichtigung der Haftpflichtvorsorge und ohne Hinweis auf eine Alternative, übrig.
  Was unternimmt eine BH oder GS Amtperson nicht alles um  einer Antwort zu entgehen,  zuerst  muss  der  Ort, wo auch der selige Kaiser zu Fuss hingehen musste, herhalten und dann war die Mittagszeit wichtiger als ein Rückruf. Aber auch ohne dem verdufteten Hirsch wurde telefonisch festgestellt:
Der Bürgermeister von Oberzeiring hat, auch bei einer Gemeinderückfrage, weder eine gemeindeseitige oder private Alternative zur Erfüllung des von ihm mitgeteilten Gesetzestextes, anzubieten. Eine Wahl wird zur Qual und letzten Endes, profitiert die Partei der Ungültig- und Nichtwähller bei der bestehenden  Nichtpflichtwahl, wenn nicht mehr der geringste Nenner einer vertretbaren Wahlmöglichkeit geboten wird. Früher  war  ein  Sekretär und drei Arbeiter, heute kommen auf einen Arbeiter 3 Bürobeamte.
  Wohin mit dem Schnee die Antwort gibt der unterschlagene Artikel (6) des § 93:

  (6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt. Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit Ihren gemeinnützigen Notstand  kurzfristig mit Asylwerbern abzudecken. Die vom Steuerzahler bezahlte Gemeindegewerkschaft, der Gemeindebund ist, zum Schutze der Behörden, ein Bürgerfeind. Die Gesetzesgleicheit? Sogar von der Pensionsharmonisierung sind die Gemeindebediensteten freigestellt.

  Der Herr Windradpräsident schickt die Wähler bedingungslos per Gesetz zur Schnee und Eisentfernung, ohne Einschränkung einer Notwendigkeit, auf die Dächer. Für die Folgeschäden durch Schneepfluganhäfungen an den Strassenrändern, gilt die Haftung und Räumungspflicht der Gemeinde Behörde.
HAPFTPFLICHT Stellungnahme eines  Schadenrefernten (Scan)
  Die Haftpflichtversicherung bietet im Rahmen der jeweils zugrundeliegenden Vertragsbedingunge Versicherungsschutz bis zur Verschuldensform der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, das Schadeneintritte, die auf ein grob fahrlässiges Handeln / Unterlassen des Versicherungsnehmer zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz umfasst sind.
  Ausgeschlossen und damit nicht Gegenstand der Versicherung sind Schäden, die rechtswidrig un vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde. Wenn nun eine Liegenschaft in den Wintermonaten nicht bewohnt ist, so hat der Eigentümer seine gesetzliche Verpflichtung zur Gehsteigräumung vertraglich einer geeigneten Person oder einer Firma, zu übertragen. Geschieht dies nicht, so ist es, immer vorbehaltlich der Prüfung des Sachverhaltes im konkreten Einzelfall, möglich, dass der Versicherer aufgrund der Inkaufnahme des Schadeneintrittes den Versicherungsschutz ablehnt. Abgesehen vom Verlust des Versicherungsschutzes erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass bei Eintritt eines Personenschadens infolge mangelnder Gehsteigreinigung / Bestreuung gegen den Hauseigentümer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden wird.

 
 Die Hauskrankenpflege  Oberes Pölstal 2005
  Bei so manchen Bestattungen gibt es eine Überfülle von Kränzen und Blumengebinden, dazu kommt die Besorgtheit der Spender, dass die angehängten Bänder mit ihren Namen wohl lesbar sind. Die Sichtbarmachung der der Kranzschleifen - Aufschriften ist eine Peinlichkeit die man auch bei Staatsmännern sieht.
Einige der Verflossenen, oder aber auch deren engste Verwandte, trafen Vorsorge dafür, dass dies nicht eintritt. »Wir bitten von Kranzspenden zu gunsten eines guten Zweckes abzusehen«, steht es dann auf der Traueranzeige. Carl > verfügte zugunsten der ÖAV Weitwanderer, Toni > vefügte zugunsten der Bergrettung. Es ist an die Vernunft aller Leute zu apellieren diesem Beispiel zu folgen.
  In Oberzeiring verfügte Kurt Kerschbaumer und nun auch im Jahre 2004 Margarete Sprinz zugunsten der Hauskrankenpflege Oberes Pölstal. Die Hauskrankenpflege ist eine von Dr. Leitner, Dr. Wangl und der Exbürgermeisterin von Oberzeiring Rosa Rabitsch gegründete soziale Gruppe mit dem Sitz in Möderbrugg und besteht aus einigen Krankenschwestern. Eine mehr als beispielhafte Ergänzung, der in Judenburg stationierten mobilen Volkshilfe.
  Der eigentliche Ideenbringer war, der nun sehr zurückgezogen in Oberzeiring lebende Ludwig Vogelsanger >. Ludwig wusste vom Leidensweg seiner gestorbenen Mutter her, den Wert eines Pflegedienstes zu schätzen. Die sozialen nicht unwichtigen Adressen und Telefonnummern dieser zwei Hilfsorginasationen, meint man, müssten doch in den Gemeinden des Bezirkes Judenburg und der BH aufliegen und im Internet eingespielt sein? Ausser der Gemeinde Möderbrugg ist dem nicht so. Bei der der BH läuft ein Dauertonband und blockiert alle Anrufe ohne Klappendurchwahl. Abgehoben agiert auch Hr. Schwarzbeck und sein Büroleiter.  Bei den Gemeinden? Die Zuständigen sind nicht da und die da sind sind überfordert. Hauskrankenpflege Oberes Pölstal Heimhilfe, Essen auf Rädern im Dorf 6 Möderbrugg  03571 / 2422 BLZ 38368 KoNr 2.003.333 Volkshilfe.Mobile.Dienste.Hauptplatz 16 8750 Judenburg Tel.: 03572/44124 Fax: 03572/44124-4 email: sz-judenburg@stmk.volkshilfe.at
 
Kurbetrieb und Heilstollen webunwirksam 2005
  Mon, 04 Apr 2005 19:50:30 +0200 An: robert.schober@ntk.at Sehr geehrter Herr Schober, ich ersuche um Rückmeldung wenn Sie den Kurbtrieb und den Heilstollen Oberzeiring wieder webwirksam stellen.  Kurzmitteilung x zur Stellungnahme per Mail innerhalb 14 Tagen x zur stillschweigenden, verbindlichen Verifizierung Mfg Anmerkung: Keine Reaktion
 
SANIERUNG DES SCHAUBERGWERKES OBERZEIRING 2004
  Zukunftsperspektiven für das Kurzentrum Oberzeiring:  Neuer Geschäftsführer setzt auf medizinische FachkompetenzSeit 1. August 2004 ist es offiziell: robert.schober@ntk.at Mag. Robert Schober - Geschäftsführer der Neurologisches Therapiezentrum Kapfenberg GmbH (NTK) - übernimmt zusätzlich nun auch die Geschäftsführung für die KOB Oberzeiring BFG. Mag. Robert Schober löst den langjährigen Kurdirektor Mag. (FH) Werner Eberdorfer ab, der sich neuen Aufgaben in Wien nach seiner Fehlspekulation Maierhaus>, zuwendet. Aus seiner bisherigen Tätigkeit bringt Mag. Schober wertvolle Erfahrungen aus dem medizinischen Bereich mit und zukünftig auch in Oberzeiring ein. Für den Kurbetrieb Oberzeiring tun sich somit neue Horizonte als fachmedizinisches Kompetenzzentrum auf. Die Betriebsleitung des Schaubergwerkes sieht sich verpflichtet Ihnen einige Informationen bezüglich der Sanierung des Schaubergwerkes zukommen zu lassen.
  Aufgrund des Unwetters vom 17.07.2004 kam es zu einem vermehrten Oberflächenwassereintritt im Bereich der Schächtegruppe. Im Zuge dieses Wassereintrittes wurde eine Schlammschicht auf der Besucherstrecke abgelagert. Die Betriebsleitung veranlasste eine sofortige Schließung der Grube für mehrere Tage, da die Sicherheit für das Personal und die Besucher nicht mehr gegeben war. Bauliche Maßnahmen mussten durchgeführt werden, um das Schaubergwerk mit allen Sicherheitsmaßnahmen wieder zu öffnen. Bei der Schächtegruppe wurde ein Schacht mit Beton und Schotter aufgefüllt. Damit wurde verhindert, dass verkeilte Felsblöcke am Schachtkopf durch eventuellen weiteren Wassereintritt die Besucherstrecke gefährden. Die Sanierung wurde unter Anleitung von Sachverständigen Ende August erfolgreich abgeschlossen.
  Der Verkehrsverein als Betreiber des Schaubergwerkes bedankt sich bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberzeiring, der Gemeinde Oberzeiring und den freiwilligen Helfern für die Mithilfe dieser notwendigen Baumaßnahme. Glück Auf Obmann Ing. Herwig Piber Sanierung Schaubergwerk.
  Anmerkung: Eine verpflichtende Info 4 Monate danach? Für den Oberzeiringer Bergmann i.R. Bertl Stranimayer gibt es andere Aspekte. Die Sicherung des sturzgefärdenden, im freizugänglichen öffentlichen Raum gewesenen Loches nur mit einem Warnband war eine grobe fahrlässige Gemeingefährdung.
Es taucht die alte Frage auf: Ob das Heilmittel im Pierer- bzw. Moschitzstollen nicht wirksamer wäre und warum der freie Zugang zu diesem Stollen unterbunden wurde? Nur vor dem Behördenbefund den Heilstollen von der Feuerwehr, so wie es in der Vergangenheit geschah, ausspritzen zu lassen war keine besondere Offenbarung.
                 
 
SCHILDBÜRGERPRÄSIDENTEN ? 2004
  211004 Sehr geehrter Gemeindebund Vereinspräsident Helmut Mödlhammer, ich danke für Ihre Nachricht. Sind Sie ehrenamtlich Präsident? Wenn ja dann mein Mitgefühl. Vielleicht kann man die juristen Briefbeantwortungsvorlagen des Gemeindebundes auch für satirische  Zwecke finanziell verwerten.  Die mir zugegangenen Leseproben sind vielversprechend und ich würde einiges dafür auf den Tisch legen. MfGBetreff: AW: Gemeindebundverein Präs. Datum: Tue, 21 Sep 2004 08:17:02 +0200
  Von: Mödlhammer Helmut <helmut.moedlhammer@hallwang.salzburg.at>  An: 'Bruno Mayer' <mayerbruno40@netscape.net> Sehr geehrter Herr Mayer! Zunächst bitte ich die späte Beantwortung Ihres Schreibens zu entschuldigen. Aber es gibt täglich dutzende Anfragen, und wir sind keine Bundeszentrale mit einem Heer von Beamten, sondern eine ganz kleine Interessensvertretung mit insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Budget, das in etwa dem einer Kleinstgemeinde entspricht. Das soll keine Entschuldigung für eine unhöfliche Behandlung sein, aber zeigen, wie sparsam wir mit dem uns anvertrauten Geld umgehen. Zur Sache selbst gebe ich zu, dass die Formulierungen verwirrend sind und ich Auftrag gegegeben habe, künftig mehr Sorgfalt walten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Helmut Mödlhammer Mon, 30 Aug 2004 11:59:16 helmut.moedlhammer@hallwang.salzburg.at Sehr geehrter Gemeindebund Vereinspräsident Helmut Mödlhammer, gestatten Sie meine Vorstellung. 1. und 2. In einen Auskunfts - Telefonat mit Ihrer Bundeszentrale war ein Komentar: <Man lasse sich nicht für dumm verkaufen> Vor der Telefonauflegung. Auch Ihr Hr. Hink sollte, möchte man meinen, neben seinen Dauerbesprechungen zeitweise telefonisch erreichbar sein. Ihr Verein existiert aus Steuergeldern und es schmerzt den Bürger für eine solche gegen ihn gerichtete Pseudogewerkschaft zahlen zu müssen.
  1. Trotz umfangreicher Bemühungen war es der Behörde nicht möglich denn näheren Sinn Ihres Schreibens und Ihre damit verbundenen Absichten zu enträtseln. Aufgrund der völlig unverständlichen Eingabe ist es der Abgabebehörde nicht einmal klar, ob es sich bei Ihrer Eingabe nun mehr tatsächlich um eine Berufung handeln soll oder lediglich um eine Eingabe / Beschwerde allgemeiner Art. Quelle^: Gegen die Weitergabe dieses bürgerfeindlichen Textes Ihres Gemeindebundes an die Gemeindeorgane, unter anderen auch an mich und abgesehen davon in welcher Sache auch immer, bringe ich dem Gmd. Präs. und Redakteur mein schärftes Veto entgegen.
  2. Ihre Schlagzeile Ferienwohnung-Abgabe: OLG-Urteil mit Konsequenzen (Wien, ÖGdeB, APA; Juli 2004) Das Oberlandesgericht Graz hat eine bereits rechtskräftig gewordene Entscheidung gefällt, die Konsequenzen für zahlreiche Tourismusgemeinden in Österreich haben könnte. Das Gericht hat festgestellt, dass die von Kommunen vorgeschrieben Ferienwohnungsabgabe rechtswidrig ist.  Im Zusammenhang mit Ihren angeführten FWA Text - wäre man fast geneigt zu sagen: Ihr Ehrenamt wäre das eines Gemeindebundverein Schildbürgerpräsidenten. MEHR^
Ihre Nachricht An: helmut.moedlhammer@hallwang.salzburg.at Betreff: Gemeindebundverein <Schildbürger> Präs. Gesendet: 30.08.2004 11:59 wurde am 31.08.2004 08:03 gelesen.

AUSKUNFTSBEGEHREN und VORSTELLUNGSEINBRINGUNG OBERZEIRING 2004-08-30  
  Jahrelange Ferienwohnungsteuer für ein geerbtes Elternhaus. Ferienwohnungsabgabe 8762 Oberzeiring Hauptstr. 16 Termin Gmd. Oberzeiring 26.08.04 16:00Teilnehmer Einbringer: Rosalia und Bruno Mayer FWA Zahler Gmd.: BM Hr. Kreuzer, AL Hr. Hirsch und auf Wunsch des BM Fr. Kerschbaumer
  • 1. Einsicht in die Liste der FWA Pflichtigen der Gmd. Oberzeiring? 1.1 Für die Einbringer unter der Prämisse der Vertraulichkeit und der Zusicherung sie nur zur Deckung des eigenen Interesses zu verwenden? Antwort BM: Das kann man glauben oder auch nicht - deshalb keine Einsicht. Antwort Einbringer: Hinweis auf die fehlende Vertrauensbasis.
  •  1.2 Einsicht für VBM und Gmd. - Räte?  Antwort BM: Nur für den VBM. 1.3 Es gibt ein unbeantwortetes schriftliches Auskunftsbegehren, vom 01.10.03 an den BM: <Ob 1.Fr. Ute Hirschegger, 2.der Bruder von Sprinz Xandel mit dem Köberl und 3.der Dr. Angermaier FWA bezahlen?>  Die  Frage wurde wiederholt?  BM: Antwortenthaltung. Nachträgliche Anmerkung: Wenn bei Dr. Angermaier seine Mutter noch im Elternhaus wohnt ist 3.gegenstandslos.
  • 2. II Abschnitt (3) Ferienwohnungsabgabe (5) § 10 (3) Absatz 1 3 Satz gilt sinngemäß auch für die FWA Text: Die Gmd. sind verpflichtet ihren Anteil tourismusfördernden Zwecken zu widmen? 2.1 Nachweis über den bisherigen Verwendungszweck der NäA und FWA der FWA  seit bestehen der FWA. Antwort BM: Ergeht in 14 Tagen schriftlich an die Einbringer.
  • 3.Was bekommt die Gmd. an Geldmitteln für jeden neuen Einwohner mit Hauptwohnsitz? Gmd.:  Antwortenhaltung. Nachträgliche Anmerkung: Kurier 29.08.04 Seite 3 für Gmd. mit mehr als 50.000 Einwohner rund 1000 Euro pro Bürger, hat eine Gmd. weniger als 10.000 Einwohner gibt es knapp 500 Euro pro Gemeindemitglied. Hier ist die Antwort auch für den BM und die Gmd. Bediensteten.
  • 4.Warum zahlt der BM von Oberzeiring in der Gmd. Bretstein keine FWA, obwohl er sich dort zeitweise auch für nichtberufliche Zwecke aufhält? Antwort BM: Er halte sich dort nur für berufliche Zwecke auf und habe dort keine Ferienwohnung. 
  • 4.1 Die Gmd. ist nur mit FWA Vollziehung betraut. Die Anwendungskriterien sind im FWA unmißverständlich vorgegeben. Gmd.: Antwortenthaltung.
  • 4.2 Eine Entscheidung des Gmd. - Rates, wie in den Gmd. Oberzeiring und Bretstein, bei wem die FWA vollzogen wird und bei wem nicht, ist mit der Bürgergleichheit vor dem Gesetz unvereinbar. 4.3 Die FWA hat keine Ausnahmeregelung für bauliche Anlagen der Landwirtschaft, einschließlich der Alm-, Fischer- und Jagdhütten vorgesehen. Gmd.: Antwortenthaltung. Nachträgliche Anmerkung: Für Viehhalter, bewirtschaftete Sennhütten, Jagdeigentümer und Berufjäger bedarf es keiner Sonderverordnung. Wenn aber die Bauweise und der technische Komfort eines Bauwerkes für einen ausschließlichen Arbeitaufenthalt und einer Notunterkunft nicht mehr gerecht wird, ist die FWA - Pflichtigkeit, so wie auch bei allen gemeindefremden Jagdpächtern, schlagend.
ALLGEMEIN
  Zahlungsvereinbarung: 1 Tag vor Ablauf der aktuellen FWA Zahlungsfrist wird die bestehende Bankeinzugsermächtigung, unter Ausschluß einer eventuellen 3. FWA Doppelverrechnung der Gmd., einmalig auf den  Betrag des, von Seiten der Einbringer offenen FWA Betrages erweitert.
Gmd.Gewerkschafts.Text
Vom BM am 30.09.03 unterfertigter, an die Einbringer ergangener Gemeindebund Text (Verfasser Hr. Wengler).
"Trotz umfangreicher Bemühungen war es der Behörde nicht möglich denn näheren Sinn Ihres Schreibens und Ihre damit verbundenen Absichten zu enträtseln. Aufgrund der völlig unverständlichen Eingabe ist es der Abgabebehörde nicht einmal klar, ob es sich bei Ihrer Eingabe nun mehr tatsächlich um eine Berufung handeln soll oder lediglich um eine Eingabe / Beschwerde allgemeiner Art".
  Einbringer an den BM: Wären wir an Stelle des BM gewesen – hätten wir so einen Text nicht unterschrieben. Den Bemerkungen  des BM: <Er lasse sich nicht verhören und das hätte man auch normal abwickeln können>.  - Konnten die Einbringer nicht näher treten. Rosalia und Bruno Mayer eh. 30.08.04
Verteiler:  BM, VZB, GR, Fr. Kerschbaumer und Hr. Hirsch, Gmd. Bretstein und Hr. Klaus Wenger Verein Gmd. Bund
Ferienwohnung-Abgabe: OLG-Urteil mit Konsequenzen
  (Wien, ÖGdeB, APA; Juli 2004) Das Oberlandesgericht Graz hat eine bereits rechtskräftig gewordene Entscheidung gefällt, die Konsequenzen für zahlreiche Tourismusgemeinden in Österreich haben könnte. Das Gericht hat festgestellt, dass die von Kommunen vorgeschrieben Ferienwohnungsabgabe rechtswidrig ist. Ausgangspunkt war die Klage einer Wienerin gegen die Kärntner Gemeinde Seeboden (Bezirk Spittal/Drau) und deren Vorschreibung einer jährlichen Ferienwohnsitzabgabe von 8.500 Schilling (617,72 Euro).
  Im Bemühen um eine finanzielle Sanierung hatte ein Seebodener Hotelier einen Teil des Betriebes an eine einheimische Bauträgergesellschaft veräußert, für die er zuvor eine Zweitwohnsitz-Widmung erwirkt hatte. Jedoch war die Widmung  von Seiten des Landes Kärnten unter der Auflage erteilt worden, dass der Hotelier für sich und die zukünftigen Miteigentümer des Appartementhauses die Ferienwohnsitzabgabe von jährlich insgesamt 240.000 S (17.441,48 Euro) leistet. Außerdem wurde ein Reallastvertrag abgeschlossen. Im Auftrag einer Appartement-Besitzerin aus Wien brachte die Villacher Anwaltskanzlei Hans Jalovetz & Paul Wachschütz eine Klage beim Landesgericht Klagenfurt ein, wobei auf die Rechtsunwirksamkeit des Reallastvertrages verwiesen wurde, da die Berechtigung zur Einhebung einer Zweitwohnsitz-Abgabe ohnehin im Orts- und Nächtigungstaxengesetz 1970 geregelt sei.
  Somit wurde der Klage stattgegeben. Die Gemeinde Seeboden ging in die Berufung. Das OLG Graz hat der Berufung nicht Folge gegeben. Die Gemeinde Seeboden wurde dazu verurteilt, an die Klägerin 1041,60 Euro binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Ausdrücklich wird in der Entscheidung festgehalten, dass "für eine solche Vorgangsweise das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz keine Ermächtigung zum Einsatz für die vertragliche Raumordnung" vorsehe.
  Als Folge dieser Entscheidung haben weitere Mieter der Anlage in Seeboden von der Gemeinde die Rückzahlung der Ferienwohnsitz-Abgabe gefordert.
Um weitere gerichtliche Klagen zu vermeiden, hat die Gemeinde letztlich eingelenkt. "Meinen Informationen nach bedient sich ein Großteil der Tourismusgemeinden in Österreich dieser rechtswidrigen Vorgangsweise", sagt Anwalt Jalovetz, so APA-Communities vom 12.7.04: "Ich schließe daher weitere Regressforderungen nicht aus." Gemeindebund
 
KORRES 2004
  Marktgemeinde Oberzeiring Bezirk Judenburg, Steiermark Mitterweg 1, A-8762 Oberzeiring UID-Nr.: ATU28568902 Frau und Herrn Rosalia und Bruno Mayer Andersengasse 23/29/1 1120 Wien GZ: 920/2004 Gegenstand: Unser Gespräch vom 26.08.2004 Oberzeiring, 8. September 2004 Sehr geehrte Frau Mayer, sehr geehrter Herr Mayer! Bezugnehmend auf unser Gespräch vom 26. August 2004 im Gemeindeamt Oberzeiring wird mitgeteilt, dass die bisher durch die Marktgemeinde eingehobene Ferienwohnungsabgabe tourismusfördernden Zwecken im Gemeindebereich zugeführt wurde (z.B. Murtal-Classic, Adaptierung Schaubergwerk, Pflege der Wanderwege, Mitgliedsbeitrag Alpentour Steiermark, Mitgliedsbeitrag Freizeitarena usw.). Mit freundlichen Grüßen  Der Bürgermeister Johann Kreuzer
 
Ehrungen  OBERZEIRING 2004
  Geschätzte Zeiringerinnen und Zeiringer, liebe Jugend! Im Rahmen des W u n s c h k o n z e r t e s „mit Märschen um die ganze Welt“ der Knappenkapelle Oberzeiring am 13. März 2004 im Erzherzog Johann Saal wurden auch Ehrungen an verdiente Musiker und Förderer verliehen. Dieses musikalisch hochwertige Ereignis war auch ein würdiger Anlass, Herrn Ing. August Strasser seitens der Marktgemeinde Oberzeiring zu Ehren und ihm als Dank und Anerkennung für seine Verdienste den Ehrenring der Marktgemeinde Oberzeiring zu verleihen.  Herr Ing. Strasser besuchte die Bulme Graz-Gösting und maturierte 1952. Von 1952 bis 1956 war Herr Ing. Strasser als Techniker bei der Firma Wernegg in Leoben beschäftigt. 1956 gründete er einen Elektroinstallations- und –Verkaufsbetrieb in Oberzeiring und hat somit viele Arbeitsplätze im Ort geschaffen. In der Zeit als aktiver Gewerbetreibender bis zu seiner Pensionierung bildete er über 50 Lehrlinge aus. Besonders stolz ist er auf seine ausgebildeten Lehrlinge und seine Beschäftigten,  die bei der Musik und anderen Oberzeiringer Vereinen aktiv waren und sind.
  Trotz seiner vielen Tätigkeiten und tatkräftigen Unterstützung der Vereine im Ort wie z. B. Verkehrsverein, Feuerwehr und vieles mehr stand er immer bescheiden im Hintergrund. Ing. August Strasser leistete einen wesentlichen Beitrag beim Ausbau des Schaubergwerks und bei der Errichtung des Schilifts.
  Musikerehrungen: Für langjährige Funktionärstätigkeit wurden mit dem Verdienstkreuz in Bronze ausgezeichnet: Kapellmeister Ewald Dörflinger, Hermann Schragl, Franz Schaumberger, Josef Steiner vlg. Wischenbart
  Die Förderernadel in Gold wurde vergeben an: Ing. August Strasser und Johann Schaffer sen. vlg. Trattenwirt. Den Silbernen Panther, die Auszeichnung des Steirischen Blasmusikverbandes für die Ehefrauen langjähriger Landes- und Bezirksfunktionäre  erhielt Frau Veronika Dörflinger. Die Auszeichnungen wurden überreicht von: Blasmusik – Bezirksobmann Dir. Alois Weitenthaler,  Bezirkskapellmeister Hubert Bauer und Bürgermeister Johann Kreuzer Jungmusiker: Hartleb Peter, Kreuzer Melanie, Schaffer Eva-Maria, Gruber Theresa.
 
Oberzeiring BM ist faschingstauglich! 2004
  Radio Steiermark hat im heurigen Fasching auch wieder steirische Gemeinden auf ihre Faschingstauglichkeit geprüft. Und Oberzeiring hat sich im Kampf um die große Radio-Steiermark-Faschingsparty gegen Ligist, Trautmannsdorf und Trofaiach durchgesetzt. Die Oberzeiringer haben für den Erfolg nicht nur "Wir sind alle über 40" von Brunner und Brunner neu vertont und sich am Computer die Finger wundgetippt, auch plünderten sie ihre Besteckladen Quelle
 
AMTLICHE MITTEILUNG  OBERZEIRING 2004
  Amtliche Mitteilungen! 15. Dez. 03 Geschätzte Zeiringerinnen und Zeiringer,  liebe Jugend! Ich lade Sie herzlich zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 16. Dezember 2003, um 19.30 Uhr ins Gemeindeamt ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung, Feststellen der Beschlussfähigkeit. 2. Projektvorstellung, Grundsatzdiskussion und Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Flächenwidmungsplan-Änderung 3.02 - Errichtung einer Photovoltaik-Anlage beim Tauernwindpark (Antragsteller: Tauernwind Windkraftanlagen GmbH) 3. Bericht des Bürgermeisters. 4. Fragestunde. 5. Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25.11. 2003. 6. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2004 und den mittelfristigen Finanzplan. 7. Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Neubau des Feuerwehrrüsthauses. 8. Kündigung von Mitgliedschaften: a) Verein Alpentour Steiermark b) Umwelt- und Innovationszentrum Judenburg c) Freizeitarena Oberes Murtal 9. Vergabe des Pumperwaldlfestes 2004. 10. Allfälliges.
Inbetriebnahme der Beschneiungsanlage
Mit 09.12.2003 ist die Beschneiungsanlage für den Habering-Lift in Betrieb genommen worden. nach positiven gewerbe- und wasserrechtlichen Genehmigungen, besteht die Möglichkeit aufgrund des festgesetzten Lärmpegels auch in der Nacht zu beschneien. Für die zu beschneiende Fläche ist mit einer Betriebsdauer der Anlage von etwa 4 Tagen bzw. Nächten zu rechnen. Im Namen des Verkehrsvereines möchte ich alle Zeiringer/innen für etwaige Lärmbelästigungen um Verständnis bitten. Der Obmann des Verkehrsvereines Oberzeiring, Herwig Piber
Freie Wohnungen

  • Bestimmungen des Forstgesetzes - Verhalten im Wald: Ausübung von Wintersport
  • Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen (Lift) nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet.
  • Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen von Loipen und deren Benützung, darf nur mit Zustimmung des Waldeigentümers stattfinden. Diese Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang durch eine der Verordnung des Bundesministers für Land– und Forstwirtschaft v. 22.4.1976, BGBl.Nr. 179/1976 i.d.g.F. (Forstliche Kennzeichnungsverordnung) entsprechende Hinweistafel ersichtlich gemacht wurde.
  • Die Einhaltung dieser Bestimmungen kann nicht nur von den Organen des Forstschutzes, sondern auch von Organen der öffentlichen Sicherheit überwacht werden.
  • Etliche der angeführten Tatbestände stellen auch nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechtes klagbare Umstände her. Es liegt daher in besonderer Weise an den Waldbesitzern, durch entsprechende Instruktion ihrer Forstschutzorgane sowie durch eine entsprechende Beschilderung für den Schutz ihres Waldes und seiner Früchte zu sorgen.
  • Beanstandungen wegen Fehlverhalten im Walde dürfen Forstschutzorgane vornehmen, welche im übrigen den Status einer öffentlichen Wache innehaben, ebenso Organe der öffentlichen Sicherheit, nicht aber z.B. Jagdausübende oder Jagdschutzorgane, es sei denn, diese können sich auch als Forstschutzorgane ausweisen. Ihr Bürgermeister Hans Kreuzer
TRINKWASSERVERUNREINIGUNG OBERZEIRING 2004-12-17
  Nun nachdem das Wasser wieder in  Ordnung ist, stellt sich die berechtigte Frage? Ob die Giftstreuung der Forstwirtschaft, zum Schutze der Baumsetzlinge -  auch eine besonders umweltfreundlichge Methode darstellt und ob diese Maßnahme vom Forstgesetz abgedeckt ist?
2. Dezember 2003 Derzeit gilt leider weiterhin, dass das Wasser ohne Abkochen nicht genusstauglich ist.
17.11.2003 Wasserversorgung. Das Wasser aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz darf nur nach 3-minütigem Abkochen zum Genuss verwendet werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch im Gemeindeamt: Telefon: 03571/2308
  Amtliche Mitteilung Eingang 17.11.03. Geschätzte Zeiringerinnen und Zeiringer, liebe Jugend! Nach umfangreichen Gesprächen  mit Behördenvertretern und Experten muss mitgeteilt werden, dass das Wasser aus dem Öffentlichen Wasserleitungsnetz nach wie vor nach 3-minütigem Abkochen zum Genuß verwendet werden darf. Schwerermetalle oder sonstige gesundheitsgefährtende Stoffe sind nicht enthalten. Um Ihr Verständnis bitten die Mitarbeiter der Marktgemeinde und Bürgermeister Hans Kreuzer. Anmerkung: Auch bakterielle Verunreinigungen können die Gesundheit beeinträchtigen.
Ergänzende WANDERER Information über die Nutzungseinschränkungen
  Wichtig ist, dass alle betroffenen Verbraucher über die Risiken und richtigen Verhaltensweisen informiert werden. Der Betreiber der Wasserversorgungsanlage sollte sich vergewissern, ob diese Nutzungseinschränkungen in den heiklen Bereichen, wie öffentlichen Gebäuden oder Gastronomiebetrieben, auch eingehalten werden.
  • § Abkochen des Wassers vor der Verwendung (wenigstens 3 Minuten): Dieses Wasser kann wieder bedenkenlos getrunken und verwendet werden, sollte jedoch gekühlt höchstens einen Tag lang verwendet werden (Gefahr der Wiederverkeimung!).
  • § Zubereitung von Speisen, Reinigung von Lebensmitteln, Obst und Gemüse: Für Genusszwecke und für die Verarbeitung von Lebensmitteln sowie für die Zubereitung von Speisen darf ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden. Dies gilt auch für das Reinigen bzw. Waschen von Obst und Gemüse.
  • § Kaffee oder Tee nur aus abgekochtem Wasser: Bei der Herstellung von heißen Getränken in Kaffeemaschinen wie sie im Haushalt oder kleinen Imbissbetrieben verwendet werden, wird das Wasser lediglich erhitzt (anfangs oft unter 60 °C), was bestenfalls zu einer geringen Keimreduktion führt. Es ist daher auch hier abgekochtes Wasser zu verwenden.
  • § Temperatur im Warmwasserbereich mindestens 80 °C: In den letzten Jahren ist es aus Gründen der Sparsamkeit üblich geworden dass die Temperatur in den Warmwasserboilern niedrig gehalten wird (oft nur 50 °C). Dies stellt bei einwandfreier Trinkwasserqualität grundsätzlich kein Problem dar mit Ausnahme der Legionellenproblematik (Abtötung ab 64°C). Bei mikrobiologischen Verunreinigungen kann sich bei diesen Temperaturen die Keimzahl allerdings noch weiter erhöhen. Die Temperatur sollte im Warmwasserbereich daher für die Dauer der Belastung auf wenigstens 80 °C eingestellt werden, wenn das Material des Rohrleitungsnetzes derartige Temperaturen erlaubt.
  • § Reinigen von Geschirr und Gläsern: Geschirr- bzw. Gläserspüler müssen beim Nachspülen wenigstens 85°C erreichen. Kann die Temperatur vom Gerät nicht erreicht werden, so muss das Geschirr bzw. müssen die Gläser nach der Reinigung mit abgekochtem Warmwasser nachgespült werden. Geschirr bzw. Gläser anschließend abtropfen und trocknen lassen. QUELLE Gesundheitamt OÖ
  Nach Rückfrage in der Gemeinde auf Grund des Hinweises nach wie vor - ist das Trinkwasser bereits schon lägere Zeit kontaminiert. Bisher ist keine diesbezügliche Verständigung eingetroffen. Zur Eingabe der Trinkwasser Versorgungseinschränkung in die Gemeinde HP bzw. virtuelle Anschlagtafel fehlte die Zeit. Da dieses Problem auch in Österreich großräumig auftrat, wurden die Hauptursachen bereits öffentlich diskutiert. Es war dies vor allem der tropische Sommer und die genaueren Vorgaben von der EU.
 
VERBESSERUNGSAUFTRAG 2004 Doppelte Abkassierung der Gemeinde
  Date: Fri, 10 Oct 2003 17:48:51 +0200 To: Gemeinde Oberzeiring <oberzeiring@oberzeiring.at> Subject: Bestätigung / Korrektur KURZMITTEILUNG Mail: Bestätigung / Korrektur MfG B.Mayer 10.10.03Posteingang Begleitschreiben zum <Begleitschreiben> des Berichtigungsbescheid vom 10.07.2003 Gmd. Oberzeiring
Mit dem Bescheid vom 10.07.2003 wurde der Bescheid vom 13.12.01 berichtigt. Mit diesem Berichtigungsbescheid wurde auf Grund Ihrer mehrmaligen Anfrage  <Korrekturanmerkung 1 Mitteilung> betreffend des Zahlungstermines ein Begleitschreiben über die Gesetzlage der Landesabgabenordnung übermittelt, und um fristgerechte Einzahlung ersucht, obwohl in unserer Buchhaltung der Betrag bereits am 11.10.2002 eingelangt war. Wir ersuchen um diesbezügliche Kenntnisnahme.gez. Bürgermeister  021003Sehr geehrter Hr.  Bürgermeister, sehr geehrter  Hr. Gemeindeamtsleiter (Vorsteher)
KURZMITTEILUNG Beilagen
  • 2. Der schriftliche Wortlaut der am 01.10.03 an Fr. Kerschbaumer, Hr. Kreuzer und Hr. Hirsch  ergangene Auskunftseingabe, mit zwei Maileingangbestätigungen Ihrer Gemeinde. Sehr geehrte Fr. Kerschbaumer, sehr geehrter Hr Bürgermeister, sehr geehrter Hr. Amtsvorsteher, ich bestätige meine  heutige telefonische Auskunfseinbringung an die vorgehend Angeführten. Dem Hr. Bürgermeister wurde der nachfolgende Eingabetext auf die Mobilbox gesprochen. Warum wird von der Gemeinde die Ferienwohnungsabgabe, wie bereits einmal für 1997 / 1998, nun auch für 1999 / 200 ein zweites mal gefordert?
  • a Bescheidbezeichnung b Verständliche Erklärung in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird c Verständliche Erklärung welche Änderungen beantragt werden d Verständliche Begründung.
 GZ: 920-II/2003 Gegenstand: Berichtigungsbescheid zum Bescheid über die Ferienwohnungsabgabe 1999 u. 2000 vom, 13.12.01. b1 Unterfertiger. Der Bescheid- und Verbesserungsunterfertiger ist, nach dem Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz <NFWAG>, in der Gemeinde 8763 Bretstein der Ferienwohnungsagabe <FWA> pflichtig, er zahlt aber keine FWA. Die II. Instanz kann über die Wirksamkeit der FWA frei entscheiden. b2 Bescheid Begleitschreiben  Wortlaut Anfang:
Bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 17.12.01 teilen wir Ihnen mit, dass wie von Ihnen festgestellt wurde beim Bescheid über die FWA 1999 u.2000 irrtümlich keine Zahlungsfrist angegeben war.

  Dennoch ist gem. Paragraph 159 Landesgabeordnung die Abgabe innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung fällig, daher ersuchen wir Sie höflich um firstgerechte Einzahlung des Betrages. Wortlaut Ende <firstgerecht ein Schreibfehler von fristgerecht> zub2 Nach einer Serie von Verrechnungunregelmäßigkeiten <fehlende Erlagscheine, Doppelverrechnung und fehlende Zahlungsfristen wurde unter andern dem Hr. Hirsch am, 17.12.01 die übliche Verechnungsusance per Mail mitgeteilt.
  • b2.1 In dem höflichen Ersuchen um die fristgerechte Einzahlung des Betrages Ufer die WA 1999 u. 2000 mit der gleichzeitigen Angabe des Zahlungstermins. b3 In dem amtlichen Schreibaufwand wegen einer bereits am, 10.10.02 für 1999 u.2000 bezahlten FWA .b3.1 In der Berufungsvorentscheidung am, 16.06.03 die einer Berufung gleich ist. b3.2 In der Bezeichnung einer Abgabe als Steuer.
  • b4 In der zusammenhanglosen Verwendung von Textvorlagen privater Vereine.
  • c1 Die Bürgergleicheit vor dem Gesetz soll auch bei der FWA gerecht werden. c2 und b2.1 Eine informelle Mitteilung bei behördlichen Unkorrektheiten soll eine derartige ausufernde Bescheidflut verhindern. c3.1-2 Die sich widersprechenden Bezeichnungen sind zu vermeiden. c4 Anstatt der substanzlosen Verwendung des Dr. Wengler Vereinstextes im Verbesserungsauftrag - ist eine bürgerfreundliche Formulierung zu verwenden. d1 Der Unterfertiger kann nicht, vom dem was er von den Bürger fordert - und auch für ihn gilt, sich durch ein Sonderrecht entschlagen. d2 Eine bezahlten FWA für 1999 u.2000 kann nicht ein zweites mal gefordert werden. d3 Eine Berufungsvorentscheidung kann keine Berufungsentscheidung sein und eine Abgabe kann nicht als Steuer bezeichnet werden.
  • d4 Normtexte privater Vereine sind auch bei bei Verbesserungsaufträgen eine ungute Ergänzung - für auf kommunaler Ebene fehlende Argumente gegenüber dem Bürger. Ich danke für Ihre Mühewaltung. Trotz Ihrer umfangreichen aber erfolglosen Bemühungen einer Zuordnung haben Sie aber doch den gesamten Textwortlaut der ersten UESB Berufung vom, 31.07.03 zur Kennnis genommen.
ENTSCHULDIGUNG Hr. OBERZEIRINGER Gmd. OBERDRÜCKEBERGER 2003-09-26
   Gemeindeamt 8763 Bretstein Nr. 4 Auskunft Ferienwohnungsabgabe FWA Sehr geehrter Hr.  Bürgermeister Hermann Beren, nach meheren Telefonaten konnte ich denn Hr. Vizebürgermeister Peter Mandl telefonisch erreichen und die gewünschte Auskunft erhalten<In der Gemeinde Bretstein wird die FWA einige male  eingehoben. Über die Anwendung der FWA entscheidet in jeden einzelnen Fall der Gemeinderat.>Dieses Mail ergeht anschließend auch per Post an Sie.
021003 Sehr geehrter Hr.  Bürgermeister, sehr geehrter  Hr. Gemeindeamtsleiter (Vorsteher), KURZMITTELUNG Beilagen 1 Die ungeöffnete von Ihnen nicht angenommene Postzusendung. Sie wurde auch per Mail an Sie übermittelt. Abgewiesen lt. Poststempel PA Oberzeiring am 28.09.03 nun neuerliche Zusendung  per Adresse   Marktgemeinde 2. Der schriftliche Wortlaut der am 01.10.03 an Fr. Kerschbaumer, Hr. Kreuzer und Hr. Hirsch  ergangene Auskunftseingabe, mit zwei Maileingangbestätigungen Ihrer Gemeinde.
  1 An den <amtierenden> Bürgermeister und den <amtierenden> Gemeindekanzleivorsteher der Marktgemeinde Oberzeiring
ENTSCHULDIGUNG Sehr geehrter Hr. Gemeindekanzleivorsteher, dem Wunsche des GK Vorstehers entsprechend nun die  schriftliche Eingabe bezüglich der Auskunft über die II Instanz. Das dies der Gemeinderat ist, wie es der Hr. Vorsteher gemeint hat, war eine unrichtige telefonische Auskunft. 
 <Die konkrete Frage war und ist die Bekanntgabe der II Berufungsinstanz.>?  Bitte verzeihen Sie mir Hr. GK Vorsteher - und Sie haben sich heute völlig zu Recht aufgeregt und mich berechtigt zurechtgestuzt, weil ich Sie bei dem gestrigen Telefonat und auch einige male vorher privat mit Du angesprochen habe.  Reisen sie  nicht nach Amerika, Australien, England und Skandinavien dies ist für Amtsbanausen tödlich, denn dort gibt es kein Sie.
  DRÜCKEBERGER Sehr geehrter Hr. Bürgermeister, nachdem er meine Anwesenheit in Oberzeiring persönlich zweimal wahrgenommen hat, nutzte er diesen Zeitraum um mir einen schwer abholbaren RSb-Brief nach Wien zu senden. Auch wenn seine Almhütte in einer andereren Gemeinde sein Eigentum ist und von Ihm landwirtschaftlich genutzt wird - besteht auch für Ihn die Ferienwohnungsabgabepflicht. Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung gibt es auch im 2003 reparierten Ferienwohnungsabgabegesetz nicht. Er verlangt also von seinen Mitbürgern etwas vom dem er sich selber drückt. MfG
Instanzenweg: I. Gemeinde, II Gemeinderat, III LR RA7. 2 Sehr geehrte Fr. Kerschbaumer, sehr geehrter Hr Bürgermeister, sehr geehrter Hr. Vorsteher, ich bestätige meine  heutige telefonische Auskunfseinbringung an die vorgehend Angeführten. Dem Hr. Bürgermeister wurde der nachfolgende Eingabetext auf die Mobilbox gesprochen. Warum wird von der Gemeinde die Ferienwohnungsabgabe, wie bereits einmal für 1997 / 1998, nun auch für 1999 / 200 ein zweites mal gefordert?
  300903 Verein Gemeindebund Steieermark GF Dr. Klaus Wengler Adresse: A-8010 Graz, Burgring 18
  Text des Gemeindebundes: <Trotz umfangreicher Bemühungen war es der Behörde nicht möglich, den näheren Sinn des Schreibens und Ihre damit verbundenen konkreten Absichten zu enträtseln. Aufgrund der völlig unverständlichen Eingabe ist der Abgabenbehörde nicht einmal klar, ob es sich bei Ihrer Eingabe nunmehr tatsächlich um eine Berufung handeln soll oder lediglich um eine Eingabe/Beschwerde allgemeiner Art.>
Sehr geehrter Wengler, ich  danke für die heutige telefonische Auskunft. Der Verein Gemeindebund stellt den Gemeindebediensteten, unter andern, für den amtlichen Schriftverkehr Texte als Entscheidungshilfe zur Verfügung. Die Auswahl dieser Texte trifft ausschliesslich in der autonomem Verantwortlichkeit die Gemeinde. Für die juristischen und verfassungsrechtlichen Bedenklichkeiten dieser Texte haftet der Gemeindebund Geschäftsführer Hr. Wengler persönlich. Sie haben beim Vorlesen des Textes, auch gleich die Zugehörigkeit zu dem entsprechenden Gemeindedokument erkannt. Es ist also ausser Zweifel, dass der angeführte Text -entweder  von Ihrer Feder stammt - oder ein geistiges Produkt Ihres Vereines ist. Ihre Texte sind von so besonder Bedeutung, dass sie einer breiten Öffentlichkeit im Web nicht mehr vorenthalten werden können.
 
II. Abschnitt (3) Ferienwohnungsabgabe (5) § 9a (3) 2003 
(1) Für Ferienwohnungen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für jedes Kalenderjahr eine Abgabe zu leisten. (5) (2) Eine Ferienwohnung ist eine Wohnung oder eine sonstige Unterkunft in Gebäuden oder baulichen Anlagen, die nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dient, sondern überwiegend zu Aufenthalten während der Freizeit, des Wochenendes, des Urlaubes, der Ferien oder auch nur zeitweise für nichtberufliche Zwecke als Wohnstätte dient. (3) Abgabepflichtig ist der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich die Ferienwohnung befindet, sofern dieser aber mit dem Eigentümer der baulichen Anlage nicht identisch ist, der Eigentümer der Ferienwohnung. Miteigentümer sind Gesamtschuldner gemäß § 4 Steiermärkische Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 158/1963, in der jeweils geltenden Fassung. (5) (4) Ändert sich während des Kalenderjahres die Person des Abgabepflichtigen, so hat jeder Abgabepflichtige die Abgabe anteilsmäßig nach der Dauer der Nutzung zu leisten.
Ändert sich während eines Kalenderjahres die Art der Nutzung des Objektes, so ist die Abgabe für die Dauer der Nutzung als Ferienwohnung anteilsmäßig zu entrichten. Dies gilt sinngemäß für die Neuerrichtung oder die Veränderung einer Ferienwohnung. (5) Wird eine Ferienwohnung in einer Weise genutzt, daß dadurch die Pflicht zur Entrichtung der Nächtigungsabgabe im Sinne der §§ 2 und 4 Abs. 1 und 2 entsteht, so ist für die Dauer dieser Nutzung nur diese Abgabe vorzuschreiben. (5)
(6) Wird eine Ferienwohnung ausschließlich von Personen genutzt, die im Gebiet dieser Gemeinde ihren ständigen Wohnbedarf decken, entsteht keine Pflicht zur Entrichtung einer Fremdenverkehrsabgabe von Ferienwohnungen. (4) (7) Für eine Abgabenschuld nach dem II. Abschnitt dieses Gesetzes haftet im Falle eines Eigentumsüberganges eines Grundstückes der neue Eigentümer mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand. (5)
§ 9b (3)
(1) Die Höhe der Abgabe für jede abgeschlossene Wohneinheit beträgt:
a) bei einer Nutzfläche bis zu 30 m2                                 €  70,-
b) bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m2 bis 70 m2          €  90,-
c) bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m2 bis 100 m2         € 130,-
d) bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m2                   € 160,-
(7) (8)
(2) Bei der Berechnung der Nutzfläche gilt § 6 Abs. 1 und 2 Wohnungseigentumsgesetz 1975 (BGBl. Nr. 417/1975).
(3) Der Gemeinderat kann durch Verordnung festlegen, dass die in
Abs. 1 festgelegten Abgaben für jede abgeschlossene Wohneinheit
a) bei einer Nutzfläche bis zu 30 m2 bis höchstens            € 150,-
b) bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m2 bis 70 m2
bis höchstens                                                 € 200,-
c) bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m2 bis 100 m2
bis höchstens                                                 € 250,-
d) bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m2
bis höchstens                                                 € 300,-
erhöht werden. Bei der Festsetzung ist darauf zu achten, dass eine Unterteilung nach den vorgegebenen Größenkategorien (lit. a bis d) gewahrt bleibt, wobei die Abgabe nach der jeweils niedrigeren Kategorie nicht höher sein darf als nach der jeweils höheren Kategorie. (5) (6) (8)
§ 9c (3)
(1) Eigentümer bzw. Miteigentümer von Häusern und Wohnungseigentümer als Abgabepflichtige gemäß § 9 a Abs. 3, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde haben, haben dies der Gemeinde mitzuteilen. Derartige Wohnungen gelten als Ferienwohnung im Sinne des § 9 a Abs. 2, sofern der Abgabepflichtige nicht das Gegenteil nachweist. Ist der Gemeinde die Nutzfläche gemäß § 9 b Abs. 2 nicht bekannt, hat der Abgabepflichtige nach Aufforderung durch die Gemeinde die Größe der Nutzfläche der Ferienwohnung bekanntzugeben. (5) (2) Alle Abgabepflichtigen sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft über alle für die Bemessung der Ferienwohnungsabgabe wesentlichen Umstände verpflichtet. Die §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. (5)
§ 9d (3) (5)
(1) Die Ferienwohnungsabgabe ist mittels Bescheid nach den Bestimmungen der Landesabgabenordnung vorzuschreiben. Die einmal festgesetzte jährliche Ferienwohnungsabgabe ist so lange in derselben Höhe zu entrichten, solange nicht ein neuer Abgabenbescheid ergeht. Auf diese Rechtsfolgen ist im Bescheid hinzuweisen. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen, so hat die Abgabenbehörde einen neuen Abgabenbescheid zu erlassen. (2) Mit der Vollziehung des II. Abschnittes ist die Gemeinde im
eigenen Wirkungsbereich betraut.
§ 10 (3)
(1) 70 v.H. der Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe von Nächtigungen gebühren der Gemeinde als Anteil an der Abgabe. Die Gemeinden haben daher jeweils bis zum 15. des Monats 30 v. H. der im vergangenen Monat vereinnahmten Abgabenbeträge an das Land abzuführen. Die Gemeinden sind verpflichtet, ihren Anteil tourismusfördernden Zwecken im Gemeindebereich zu widmen. (5) (2) Die Erträge aus der Fremdenverkehrsabgabe von Ferienwohnungen gebühren zur Gänze der Gemeinde. Abs. 1 3.Satz gilt sinngemäß.
III. Abschnitt (3)
Verwendung der Erträge und Strafbestimmung
§ 11 (9)
Der dem Land Steiermark zufallende Anteil an der Nächtigungsabgabe ist für Förderungen nach dem Stmk. Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 55, in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden.
 § 12 (2) (3)
Handlungen und Unterlassungen der abgabepflichtigen und einhebungspflichtigen Personen, die gegeben die Vorschriften des § 4 Abs. 2 und 3, § 5, § 7 Abs. 2, § 9a Abs. 3 und 4, § 9b und § 9c verstoßen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu acht Tagen durch die Bezirksverwaltungsbehörde bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land zu. (5) (7)
§ 13 (5)
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
§ 14 (7) (8) Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Neufassung des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 24/1982 ist mit 1. Mai 1982 in Kraft getreten. (2) Die Neufassung der §§ 3 Z. 2 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 55/1984 ist mit 27. September 1984 in Kraft getreten. (3) Die Neufassung des § 1, der Überschrift nach § 1, des § 2, der Entfall der Z. 4 des § 3, die Umbenennung der Z. 5 bis 7 des § 3, die Neufassung der Z. 7 des § 3, der §§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 2 erster Halbsatz, 6 Abs. 1, 2 und 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9a bis 9d, 10 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 23/1990 ist mit 29. März 1990 in Kraft getreten.
(4) Die Neufassung der §§ 3 Z. 3 und 9a Abs. 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 73/1994 ist mit 25. Oktober 1994 in Kraft getreten.
(5) Die Neufassung der Überschrift und der Überschrift des I. Abschnittes, der §§ 1, 2 lit. c, 4 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, der Überschrift des II. Abschnittes, der §§ 9a Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 und Abs. 7, 9b Abs. 3, 9c Abs. 1 und Abs. 2, 9d, 10 Abs. 1, 12 und 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 39/1998 ist mit 1. September 1998 in Kraft getreten.
(6) Die Aufhebung des § 9b Abs. 3 auf Grund der Kundmachung LGBl. Nr. 70/2000 ist mit Ablauf des 31. Dezember 2000 in Kraft getreten. (7) Die Neufassung der §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 2, § 9b Abs. 1 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 69/2001 ist mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.
(8) Die Neufassung der §§ 4 Abs. 1, 9b Abs. 1 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 34/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2002, in Kraft.
(9) Die Neufassung des § 11 durch die Novelle LGBl. Nr. 9/2003 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2003, in Kraft. (9)
§ 15 (8) Übergangsbestimmung zu LGBl. Nr. 34/2002
Ergibt sich auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 34/2002 eine Erhöhung der Ferienwohnungsabgabe während eines Kalenderjahres, so hat die Abgabenbehörde diese Abgabe für den Rest des Kalenderjahres neu vorzuschreiben, wobei die schon für das laufende Kalenderjahr geleistete Abgabe anzurechnen ist.
Dokumentnummer
LRST/3730/001 QUELLE Eingabe unter Suchworte Ferienwohnung
Der Ferienwohnung Verfassungsgerichtsentscheid 09.10.2000 QUELLE Eingabe der Geschäftszahl G86/00,V61/00
 
2003 BIOMÜLLTARIF Marktgemeinde Oberzeiring 1.) Sommertonne von 01.05.bis 31.10  90Liter € 63,60  120Liter € 84,80
2.) 30Stk / 15Liter Biosäcke / pro Haushalt / jährlich € 24,48 monatlich € 2,04 Nachkaufsack € 0,87
3.) Ferienhäuser (Anm.: Zweitwohnsitze / Ferienobjekte) Mindestmenge 2Stk 15Liter Biosäcke monatlich € 2,04 Die Inanspruchnahme der Biomüllentsorgung ist im Gemeindeamt anzumelden. Wird Biomüllentsorgung in Anspruch genommen, beträgt der Mindestzeitraum 1 Monat. Die Verrechnung erfolgt über die Marktgemeinde - die Abholung des Biomülls wird von Herrn Josef Pfandl vlg. Schittner aus St. Oswald-Möderbrugg durchgeführt. Der Biomüll wird in der Zeit von 1.11 - 30.4 alle 14-Tage und in der Zeit von 1.5 - 31.10 wöchentlich abgeholt. Anm.: Für nicht tonnen- und biosackgemäßer Gartenabfall erklärt sich die Gemeinde als nicht zuständig.
 
HR. SCHLACHER Bgm. a. D. Stadtwerke c/o Stadtwerke Aufsichtsrat 2003
INHALT  Hochgeehrte Persönlichkeit^  Die Causa Mayer EU Bund Land und Komunenabfall  Der Müllsäcke Verschluss muss bei Entleerung verschlossen sein. Hr. Schlachers Spendenfreudigkeit.  Der Wehrhauprmann der Stadtwerke Die Causa Wehr Müll Hierrarchie EU Bund Land u.Gemeinde  Erlebnispfad^ Biomüll
 
 Eine hochgeehrte und hochdekorierte Persönlichkeit 2003
Bgm.a.D. Peter Schlacher nach 13 Jahren a.D. Neben seiner verantwortungsvollen hauptamtlichen Tätigkeit in seiner Amtzeit als Bürgermeister von Judenburg> in der Steiermark, war er dazu sogar noch als Aufsichtsrat der Stadtwerke c/o AWJ Judenburg - zur Entpolitisierung dieses Betriebes, tätig. Sein Kunstsinn und seine Ästhetik in der Zensur des Gästebuch von Judenburg läßt eine überdurchschnittliche Berufung erkennen. In Judenburg kam er erst nach seinem Abgang durch die Verleihung des Ehrenringes und der Ehrenbürgerschaft der Stadt Judenburg, zu Ehren. Die Laudatio hatte schon den Charakter einer Grabrede.
 
MANFRED WEHR DIE CAUSA MAYER OBERZEIRING 2003
  Der Müllionanaprinz und Erfinder der Causa Mayer Hr. Donat das Sprachrohr von dem Provinzhergott Hr. Wehr der AWJ Judenburg Donat Klaus Wehr Manfred Quellenlöschung 2006-03
1. EINEM ABFALLBERATER DES AWJ JUDENBURG WIRD DIE ÜBERGABESTELLE EINES MÜLLSACKES GEMELDET!X 2. TROTZ VERWEIS AN DIE GEMEINDE ERFOLGT  WIEDER EIN UMFANGREICHES MAIL MIT FRAGWÜRDIGEN FORMULIERUNGEN:
WIE "AWV-ENTE","AUSKUNFTSTPFLICHT", "GEISTIGER REIFE", "VAKANTE BIOAUSKUNFT"!!!!
2.1 DIE FACHABTEILUNG 1 C DES  LANDES STEIERMARK SOLL EINEN PRIVATKRIEG EINES BÜRGERS GEGEN EINE GEMEINDE KOMMENTIEREN ETC.??!!
2.2 DER BÜRGERMEISTER VON JUDENBURG!!! SOLL  ANGEBLICH VERSCHIEDENE ÜBERMITTLUNGEN VERHINDERT HABEN??!!!
WER WIRD NÄCHSTER IN DIESER PRIVATAUSEINANDERSETZUNG ZWISCHEN  EINEN BÜRGER, DER FÜR EIN WOHNHAUS, WELCHES NUR ZEITWEILIG BENUTZT WIRD, MÜLLGEBÜHREN BEZAHLEN SOLL,
Anmerkung: Hier war die AWJ HR. Wehr, gegenüber einen Gebührenzahler, ein amtlicher Denunziant außerhalb des Rechtsweges. Weiterhin unterlag Hr. Donat bei einer Datumsfälschung einen Irrtum er setzte das Datum eines Sonntags ein.
  DER ABER SCHWIERIGKEITEN HAT, DIE DAZU NOTWENDIGEN SÄCKE PLUS ABFUHRPLAN VON DER GEMEINDE ABZUHOLEN, NATÜRLICH AUCH NICHT WEIS WAS ER IN DIE SÄCKE GEBEN SOLL, NOCH EINBEZOGEN ?
3. DER UMSTAND, DASS IM BEZIRK JUDENBURG KEIN EINZIGER WEITERER FALL ÄHNLICH CAUSA "MAYER" BEKANNT IST LÄSST  VERSCHIEDENE INTERPRETATIONEN ZU.
4. WEDER DIE LANDESREGIERUNG, DIE STADTGEMEINDE JUDENBURG, STADTWERKE JUDENBURG AG NOCH DER ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND JUDENBURG SIND INTERESSIERT DARAN (UND HABEN AUCH NICHT DIE ZEIT DAZU, WEIL SIE FÜR DAS WOHL DER BÜRGER ARBEITEN!), IN UNDURCHSICHTIGE PRIVATAUSEINANDERSETZUNGEN EINES BELEIDIGTEN BÜRGERS EINBEZOGEN ZU WERDEN. k.donat@stadtwerke.co.at in Vertretung  manfred.wehr@abfallwirtschaft.steiermark.at
 
EU BUND LAND und KUMUNEN ABFALL 2000
  AUTOR MAYER BRUNO http://www.grüne.at/forum/ Der Lebensminister kritisierte zu Recht: "Traktorsitze sind EU- genormt, aber Atomernergie ist nationale Sache". Sein Ministerium jedoch hegt weiterhin unterschiedliche AWG Abfall Wirtschafts Gesetzes- und Gesetzesvollzugsauswüchse. Bei Hausmüll auch Restmüll genannt und den biogenen Abfällen ist dies besonders gravierend. Viele Broschüren, Loseblätter und Webseiten sorgen ständig für die Verwirrung und die Verärgerung der Konsumenten in Österreich.
  In der Gemeinde Oberzeiring in der Steiermark ist die Abfuhr von Normalverbrauchsmengen der biogenen Abfälle nur durch Extrabezahlung und Sonderantrag möglich. Benötigt auch hier, so wie der Herr Agrarminister, auch der Herr Umweltminister in der Person des Herrn Molterers die starke Hand der EU Illuminaten?
 
Müllsäcke müssen bei der Entleerung verschlossen sein ? 2002
  Diese Frage konnte vom ehemaligen Müllreferenten und nunmehrigen Bürgermeister von Oberzeiring Hr. Kreuzer, dem verantwortlichen der Abfallwirtschaft des Bezirkes Judenburg Hr. Wehr, der verantwortliche der steirischen Landesabfall Wirtschaft Hr. Jägerhubera, der ehemalige Umweltminister  Hr. Molterer und die einstige Umwelt- und nunmehrige Kommunikationskommissarin Fr. Wallström nicht beantworten.
2002/02/05 Von: <cma@chello.at> An: manuela.silberschneider@stmk.gv.at Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 5.1.2002 Sg. Hr. Wawra, ich danke für Ihre Reaktion, sie dürften die Frage: Wie verschlossene Müllsäcke entleert werden können? Nicht verstanden haben. Es ging ausschließlich und wortwörtlich um die Entleerung von zugebunden Müllsäcken - so wie es der Gemeinderat von OBERZEIRING einstimmig beschlossen hat. Sie schreiben  irrtümlich, vom Gebindeverschluß - Zustand in der Müllübergabestation und am Weg zur Entleerung. MfG B.Mayer
 
Die Spendenfreudigkeit des Hr. Schlacher 2002
  Thu, 03 Oct 2002 21:36:43 S.g. Hr. Bürgermeister und Aufsichtsrat der Stadtwerke Judenburg Hr. Schlacher (per Mail und per Post), s.g. Geschäftsführer der Stadtwerke Judenburg Hr. Wehr (per Mail und per Post), auf Grund meiner gestrigen telefonischen Vorstellung in den Büros Wehr/Pirkwieser bestätige ich den heutigen Posteingang mit Ihrem Tarif PRIVAT  Basispreis/ 36.- Arbeitspreis pro kWh 0,127  Euro.
  Wegen Ihrer inkompetenten Geschäftsgebarung  in der Sache wird ein Zeit und Arbeitsaufwand von 300 Euro von Ihnen gefordert. Allerdings bei einem Spendennachweis von 300 Euro an eine örtliche gemeinnützige Organisation ersparen Sie sich, die für Sie nicht rühmliche Auseinandersetzung vor Gericht. Die von Hr. Pirwieser mir gestern zugesicherte Zusendung der Durchleitungsgebühr bei Kündigung Ihrer Stromlieferung unterblieb. Diesbezüglich  ist auch das Büro Wehr, mit der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Fr. Feilmayer,  säumig. Wenn in dem Begleitschreiben behauptet wird man hätte mir den Tarif bereits zugesandt ist dies ein Spiegelbild Ihrer Führungsqualität.

  Allerdings bestätigte mir Ihre Backoffice-Managerin (dieser Terminus war auch in den Stadtwerken nicht deutbar) telefonisch den Eingang meiner Urgenzmails. Es sind Ihre peinlichen Internos, wenn Ihr Betrieb nicht in der Lage ist ein Mail zu beantworten und die Post als Sündenbock benötigt. Für die Mitteilung der Durchleitungsgebühr und die Begleichung Ihrer Schuld setze ich eine verbindliche Frist von 14 Tagen
  
2002 Der Provinzherrgott der Stadtwerke Judenburg 20021007 Wehr Manfred Quellenlöschung^ 06  
  Sg. Fr. Feilmayer, Ihr Hr. Donat hat bei seiner Datumsfälschung einen Sonntag eingesetzt, Ihre Frau Hebenstreit hat bei Ihrer Datumsfälschung meine neue Adresse, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, verwendet.
  Aus diesem Grunde habe ich die freiwillige Privatspende Ihres Aufsichtsrates  Bürgermeisters Hr.Schlacher  an das rote Kreuz von 300 auf  600 Euro erhöht. Dies steht allerdings mit den ungefragt mittgeteilten lobenswerten karitativen Aktionen der Stadtwerke in keinem Zusammenhang. Tarifvergleich Cent/kwh: EWERK Neuper: 8,04 / Stadtwerke Judenburg  12,7 / Wienstrom: 9,54 Tarifkakulator LINK Spitzenreiter Stmk. Bez. Judenburg: Selectstrom  LINK
 
DIE CAUSA MANFRED WEHR JUDENBURG 2005
  Betreff:  Causa Wehr Datum: Mon, 04 Apr 2005 15:35:26 +0200 Von: Bruno Mayer mayerbruno40@netscape.net An: m.wehr@stadtwerke.co.at Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtwerke Verrechnungsabteilung, sehr geehrter Hr. Wehr, danke  für Ihren heutigen Anruf. Bitte kontakttieren Sie mich nur mehr per Post oder per Mail. Ihren chronischen Unzulänglichkeiten kann ich nicht näher treten, Ihr  permanenter Adressierungfehler wurde von mir laut Beilage berücksichtigt.
  Nach Ihrer Erfindung der Causa Mayer und nach meinem Besuch bei Ihnen in einer anderen Angelegenheit ist und bleibt Ihre Führungsqualität Hr. Wehr nicht  mehr der Grund einer  Verwunderung.
Kurzmitteilung
  Zur stillschweigenden, verbindlichen Verifizierung Mit freundlichen Grüßen Bruno Mayer BEILAGE: Ursprüngliche Nachricht Betreff: 0041025 Postanschrift Datum: Fri, 07 Jan 2005 11:08:45 +0100 Von: Bruno Mayer <mayerbruno40@netscape.net> An: k.bachmaier@stadtwerke.co.at    MayerBruno40@netscape.net 1120 Wien Anderseng. 23/29/1
  Sehr geehrter Hr.  Bachmaier,  ich danke und bestätige Ihre Entgegenhahme meines heutigen Telefonates. Rechnung vom 01.02.04 Rechnungsnr. 0225329
Diese Rechnung wurde irrtümlich an die Adresse  Anderseng 23/0   1 verschickt. Sie bestätigten heute, die Eintragung der richtigen Adresse, 23/29/1, in Ihrem Register. x zur Kenntnisnahme
 
Müll Hierarchie EU Bund Land und Gemeinde 2003-10-18
  Schon der Ex Umweltminister Hr. Molterer wurde ohne Erfolg mit der bundesweiten Vereinheitlichung des Hausmülls befaßt. Auf fünf getrennten Ebenen arbeiten viele Beamte jahrelang zur Erstellung von unterschiedlichen Müllfibel, hier ist der Oberamtsschimmel in Brüsssel der Euroschilda - Prasident>
Ihre Stellungnahme
  Ein unzumatbarer Aufwand zur Erforschung Ihrer Müllfibel - Unzulänglichkeit! Die §2(5), §15/8.9.(8), §11(1) des StAWG regeln ohnehin einige erfolglos getätigten Anfragen eindeutig. Allerdings die Begriffbestimmung nach §2 (des StAWG) Hausmüll wird bei Ihnen - Restmüll genannt. Nach §2(5) unter anderen, Küchenabfälle - kleinere Mengen, Gartenabfälle - kleinere Mengen und Ihr [Abfallindex.pdf 09/22/00] Bauschutt in geringen Mengen können in die Restmülltonne gegeben werden.
  Was versteht die STAW unter kleinen Mengen in Prozent deffiniert? Laut Umweltinformationsgesetz, BGBl. 495/1993, wurde die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt im österreichischen Recht auf Bundesebene umgesetzt. Das Begehren auf Mitteilung von Umweltdaten muss spätestens innerhalb von acht Wochen von der Behörde beantwortet werden und es gibt bereits ein EGH Präzedenz - Urteil darüber. Auch nach dem Artikel 20 des BVG besteht die Auskunftspflicht der Verwaltungsbehörde für alle mit Aufgaben der Bundes- Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe andere Körperschaften des öffentlichen Rechts über Angelegenheiten Ihres Wirkungsbereiches. Im Falle eines Artikulierungsbedarfes der StAK verwenden Sie bitte auch dieses Gästebuch.
Antwort
  Sg. Hr. Mayer! Zu Ihrer Stellungnahme im Gästebuch des "Abfallwirtschaftlichen Informationssystem - AWIS" wird Ihnen folgendes mitgeteilt:Das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz - StAWG ist derzeit in Überarbeitung und wird in Kürze der "Steirischen Landesregierung" zur Genehmigung vorgelegt. Damit wird auch gewährleistet sein, dass die Begriffsbestimmungen im StAWG EU- und AWG-konform sein werden. Bis dato gilt aber noch immer der Abfallkatalog gem. ÖNORM S 2100.
die Begriffe im angesprochenen Abfallindex ermöglichen ausgehend von "umgangssprachlichen" Abfallbegriffen eine Zuordnung zu den richtigen Abfallfraktionen wie Glas, Papier, Biomüll usw. bzw. eine Zuordnung über Schlüsselnummern gem. Abfallkatalog ÖNORM S 2100.
  Der Begriff - kleinere Mengen - steht für Haushaltsmengen, eine prozentuelle Zuordnung ist nicht gegeben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!  Mit freundlichen Grüßen! Günter Felsberger Amt der Stmk. Landesregierung Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft Bürgergasse 5a, 8010 Graz guenter.felsberger@stmk.gv.at Besuchen Sie uns unter LINK -1 LINK-2
 
ERLEBNISPFAD BIOMÜLL GEMEINDEWALD OBERZEIRING 2000
  FORUM StAW Bruno Mayer 20.11.2000 09:52 Sehr geehrter Herr Jägerhuber AWLR FA1c, ich danke für Ihre Bemühungen einer Auskunfterteilung Ansatzes. AUSKUNFTSGEGENSTAND: Biomüllentsorgung der anfallenden Menge eines Normalverbrauches im Ortsverband des ländlichen Raumes. FAKT: Die Gemeinde §6(1), §29(9) StAWG ist zuständig - allerdings nur nach erfolgter Antragstellung nach Säcken für Küchen und Gartenabfälle. Ihrer mitgeteilten Landesstatistik 114 kg pro Einwohner und Jahr - stelle ich die der betroffenen Gemeinde gegenüber. Kumunale Abfallerhebung Verbandsbereich AWV Judenburg Jahr:
  1998 (Volkszählung: 1991) Biogene Abfälle / Abfallfraktion: Biomüll Friedhofälle, Biomüll aus Biotonne, Garten und Parkabfälle. Gemeinde 12. Oberzeiring aus Biotonne: 23,0 t/a = 0.5 kg/EW. Meine Frage an Sie: Wo die Einwohner ohne Garten in dieser Gemeinde kompostieren? Habe ich damit selber beantwortet. Allerdings: In Ihrer Statistik, in dem Gemeindekatalog und auf Ihrem Blatt FA1c (durch den AWV übermittelt) waren Biotonnen angeführt und abgebildet.
Die Gemeinde Oberzeiring hatte ihren Biomüll jedenfalls wild im Gemeindewald deponiert.
  060803.2 Auskunftsverbindlichkeiten aus dem Vorgängerforum Bruno Mayer, 31.08.2003, 20:36 Ein unzumatbarer Aufwand zur Erforschung Ihrer Müllfibel - Unzulänglichkeit! Die §2(5), §15/8.9.(8), §11(1) des StAWG regeln ohnehin einige erfolglos getätigten Anfragen eindeutig. Allerdings die Begriffbestimmung nach §2 (des StAWG) Hausmüll wird bei Ihnen - Restmüll genannt. Nach §2(5) unter anderen, Küchenabfälle - kleinere  Mengen, Gartenabfälle - kleinere Mengen und Ihr [Abfallindex.pdf 09/22/00] Bauschutt in geringen Mengen können in die Restmülltonne gegeben werden.
  Was versteht die STAW unter kleinen Mengen in Prozent deffiniert? Laut Umweltinformationsgesetz, BGBl. 495/1993, wurde die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt im österreichischen Recht auf Bundesebene umgesetzt. Das Begehren auf Mitteilung von Umweltdaten muss  spätestens innerhalb von acht Wochen von der  Behörde beantwortet werden und es gibt bereits ein EGH Präzedenz - Urteil darüber. Auch nach dem Artikel 20 des BVG besteht die Auskunftspflicht der Verwaltungsbehörde für alle mit Aufgaben der Bundes- Landes- und  Gemeindeverwaltung betrauten Organe andere Körperschaften des öffentlichen Rechts über Angelegenheiten Ihres Wirkungsbereiches.Im Falle eines Artikulierungsbedarfes der StAW verwenden Sie bitte auch dieses Gästebuch.
 
DIE ANDERE WELLENLÄNGE 2004 Standard Postings
  Re: Ein(e) neue(r) Ehrenzeichenkanzlei Vorsteher(in) Eine andere Wellenlänge für das gleissende Mondlicht Zureück in die Wahlurne Dämon damit Sie als Präsident das Hofburgschaukelpferd besteigen können. Danke Genius für die Zuwendung an wilde geistlose Möchtegerne fernab des Semmerings. Meine Wählerstimme haben Sie nun erobert standard.at
Kommentar zu Die andere Wellenlänge 23.04.2004 10:45  Von: Das gleissende Licht
  Re: Ein(e) neue(r) Ehrenzeichenkanzlei Vorsteher(in)Rührend Rührend, die Abgrenzung der Zeiringer, also Unter- und Oberzeiring, Der Galgen gehört euch allen in Zeiring, dem vorgelagerten Unter- und dem nachgelagerten Oberzeiring. Typisch nach Klein- und Speißbürgerart wird der wichtigste Künstler, den die Zeiringerei hervorgbracht hat gleich mit der materiell ganz guten Situation denunziatorisch niedergemacht. Weil er halt ein Mann der Kunst und des Geistes war. Womit wir dort sind, wo wir anfingen. Denn das habt ihr nicht, Sie nicht und der Sperl nicht. standard.at
Kommentar zu Die andere Wellenlänge 23.04.2004 10:08 Von: Bruno Mayer
  Re: 4 Ein(e) neue(r) Ehrenzeichenkanzlei Vorsteher(in) DÄMON WARNUNG Der falsche Dämon von Unterzeiring ist wieder auferstanden. Der Galgen befindet sich allerdings an der Ortseinfahrt von Unterzeiring und die künstlerische Freiheit des seligen Bildhauers Wahl basierte auf eine Mautner  Markhofsche Versorgungshochzeit. derstandard.at
Kommentar zu Die andere Wellenlänge 22.04.2004 21:41 Von: Das gleissende Licht
  Re: Ein(e) neue(r) Ehrenzeichenkanzlei Vorsteher(in) Galgen Und nebstbei ziert die Ortseinfahrt ein mittelalterlicher Galgen, als Warnung für alle, die sich versündigt haben. an Oberzeiring??!! Gegen den Halbgeist der Provinzialität á la Sperl und Konsorten. Der Bildhauer Wahl hätte euch alle "margeriert" und sich für euch geniert. derstandard.at
Kommentar zu Die andere Wellenlänge 22.04.2004 13:21 Von: Bruno Mayer
Re: Ein(e) neue(r) Ehrenzeichenkanzlei Vorsteher(in) Hochverehrter Hr. Kosmopolit im Mondschein, er hat als Platzzuweiser eine sagenhafte und hochreichende lobens- und dankenswerte Weisheit artikuliert. Durch Oberzeiring fließt übrigends der Blahbach - deshalb hat er mit einer Plazierung in der Allgemeinen Blahbachler Zeitung Vorlieb zu nehmen.
Kommentar zu Die andere Wellenlänge 22.04.2004 11:29 Von: Moonligth Serenade
  Re: Ein(e) neue(r) Ehrenzeichenkanzlei Vorsteher(in) Genau so ist es Von Oberzeiringer zu Oberzeiringer. Genau so ist das Niveau des Kommentars und des Postings, samt Ehrenzeichenproblemen. Es ist ja keine Schande, aber beide, Kommentator Sperl und der Poster wären in der "Murtaler Zeitung" besser platziert als im STANDARD.
Kommentar zu Die andere Wellenlänge 22.04.2004 10:09 Von: Robert Taylor
  Re: Ein(e) neue(r) Ehrenzeichenkanzlei Vorsteher(in) Nicht Klestil sondern Ministerium hat Ehrenzeichen eingezogen Dazu muste eigens ein Gesetz geändert werden und dann wurde ein Bescheid durch das zuständige Ministerium ausgestellt, im Standard gab es damals eine ausführliche Berichterstattung.
Kommentar zu Die andere Wellenlänge 21.04.2004 21:20 Von: Buno Mayer
  Ein(e) neue(r) Ehrenzeichenkanzlei Vorsteher(in) Sg. Hr. Sperl, zuerst von einem Oberzeiringer zu einen anderen geborenen Oberzeiringer mein Lob für die kundenfreundliche und technisch ausgereifte Gestaltung des Standard Posting. Nun zu Ihren Kommentar «Die andere Wellenlänge» und zum Klestilexodus. Wie halten es die Kandidaten mit Ehrenzeichen - werden Sie auch den Bürgern die Liste der Ehrenzeichenverleihung vorenthalten?
Von Klestils Ehrenzeichenkanzlei Vorsteherin wurde, wie schon in vorgegangenen Anfragen auch heute wieder konkret ausgesprochen: «Eine Einsichtnahme bezüglich der Ehrenkreuzverleihungen ist für die Staatsbürger von Österreich nicht möglich.» Hr. Klestil hat das Ehrenkreuz für den NS Massenmörder Groß wohl eingezogen. Dieser Kinderschänder erfreut sich aber noch immer seiner Straffreiheit. Für Klestils Ehrenzeichenkanzlei und für die Ehrenzeichen durften Frau und Herr Österreicher aufkommen wer allerdings alles ausgezeicnet wurde dürfen sie nicht erfahren? Bei der Beantwortung dieser Frage wäre eine anderer Wellenlänge meßbar - leider wird sie weder vom medialen und politischen Proffesionisten gestellt. MfG standard  Sperl Biographie Sperl^
 
KLASSENTREFFEN  OBERZEIRING 2003
  Zum Volkschule - Klassentreffen der Jahrgänge 1938 / 39 / 40 wurde am 30. August im Gasthof Haunschmidt eingeladen. Die einstige Zusammenlegung von meheren Klassen in den oberen Schulstufen, brachte mit sich, dass 52 Leute anwesend waren. Die bereits in der vierten Klasse ins - Gymnasium oder  in  die Hauptschule Abgesprungenen waren nicht erfaßt, einige davon kamen uneingeladen - sie hatten zufällig von dem Treffen gehört.
  Dem Dörflinger Josef, dem Hoanzel Ferdinand und dem Schneidl Franz war das Zustandekommen dieser Zusammenkunft hauptsächlich zu verdanken. Von Seiten der Lehrerschaft war noch der Hr. Gruber anwesend - alle anderen lebten aber in der Erinnerung wieder auf. Beruftbedingt vorbelastet - ermöglichte uns unser Mitschüler Pichler Adi mit einem Postautobus die Teilnahme an einer Windparkführung. Im Verlaufe des geselligen Zusammenseins brachte Justa Franz, der in Salzburg lebt und mit einer Schwedin verheiratet ist, eigene Gedichte von der Heimat Oberzeiring zum Vortrag.

  Franz hat bereits an Antholigien mitgewirkt und zwei Bücher geschrieben. Von seiner Wahlheimat Schweden kam Beklar Siegi, der auch sonst alle Jahre in seiner Heimat den Urlaub verbringt auch er war ein Initiator. Es wurde beschlossen in 5 Jahren wieder ein Treffen abzuhalten. Im Austausch der Erinnerungen verging die Zeit rasch bis schließlich auch die Letzten  um 01:30 den Ort der Zusammenkunft räumten.
 
Feuerbrand Oberzeiring 2003
  Bestimmungen des Forstgesetzes Geschätzte Zeiringerinnen und Zeiringer, liebe Jugend! Ich möchte Sie hiermit über die Gefahr des Feuerbrands in der Steiermark informieren und auf die Bestimmungen des Forstgesetzes betreffend das Verhalten im Wald und der Entnahme von Waldfrüchten usw. aufmerksam machen.
  Feuerbrand Der Feuerbrand ist eine schwer bekämpfbare Bakterienkrankheit, die Obst und Zierpflanzen, sowie die Bäume des Waldes gefährdet. Der Feuerbrand ist seit 2000 auch in der Steiermark im Vormarsch. Als Wirtspflanzen gelten neben den Kernobstgehölzen Apfel, Birne und Quitte auch anfällige Ziergehölze wie Weißdorn, Rotdorn, Feuerdorn, Zwergmispel, Wollmispel, Mispel, Stranvesie, die Felsenbirne und verschiedene Sorbusarten (Eberesche u.a.). Krankheitsbild: abgestorbene Blüten, Blätter mit auffallend dunkel gefärbten Hauptadern, hakenförmig verkrümmte Triebspitzen, Bakterienschleim, Fruchtmumien und vertrocknete Blätter, die über den Winter am Baum hängen bleiben. Bitte Verdachtsfälle sofort im Gemeindeamt melden, da zur eindeutigen Diagnose eine Laboruntersuchung notwendig ist und infizierte Pflanzen gerodet und verbrannt werden müssen. Der Feuerbrandbeauftragte der Marktgemeinde Oberzeiring ist Gärtnermeister Werner Graßl.
Bestimmungen des Forstgesetzes - Verhalten im Wald
  • Jedermann darf den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten; ausgenommen sind Waldflächen, für welche die Behörde ein Betretungsverbot verfügt hat, Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, Wieder- und Neubewaldungsflächen usw.
  • Eine Benutzung des Waldes über das Betreten und den Aufenthalt zu Erholungszwecken hinaus ist nur mit Zustimmung des Waldbesitzers gestattet (zelten, lagern, fahren, reiten).
  • Auf Forststraßen (erkennbar durch das entsprechende Verkehrszeichen) ist das Fahren und Reiten nur mit Erlaubnis jener Person gestattet, der die Erhaltung der Forststraße obliegt. Das unbefugte Befahren einer Forststraße, das ungefugte Abstellen von Fahrzeugen im Wald, das Offenlassen von Toren und Schranken und das Bilden neuer Steige ist verboten und strafbar.
  • Ebenso macht sich strafbar, wer sich unbefugt Früchte oder Samen von Holzgewächsen wie Fichte, Tanne, Lärche, Kiefer, Zirbe zu Erwerbszwecken aneignet oder wer sich Pilze in einer Menge von mehr als 2 kg pro Tag aneignet.
  • Strafbar macht sich auch, wer unbefugt stehende Bäume, deren Wurzeln oder Äste beschädigt oder von ihrem Standort entfernt, Feuerstellen errichtet, Abfall wegwirft oder Pilz- und Beerensammelveranstaltungen durchführt oder daran teilnimmt. Der BM Johann Kreuzer.
Jagdstubn Oberzeiring 2000
  Vor kurzem eröffnete die Familie Wiesengger in Oberzeiring die Zeiringer Jagdstubn, ein Geschäft für Weidmänner und -frauen. Von Jagdzubehör über Kleidung bis hin zu Literatur sind alle Bedürfnisse abgedeckt. Da es seit einigen Monaten kein Tourismusbüro in Oberzeiring gab, bot Familie Wiesnegger die Mitbenützung ihrer Zeiringer Jagdstubn an. So wurden Gästeinformation und Buchungen übernommen, womit das Tourismusbüro wieder ganztägig geöffnet ist. Bürgermeister Johann Kreuzer, Bezirksstellenvorsteher Tourismus Gerald Timmerer und Bezirksjägermeister Richard Neuper gratulierten Familie Wiesnegger zur Eröffnung der Jagdstubn Quelle steirische Wirtschaft
 
Tauernwindpark
Oberzeiring 2001
Steiermark / Österreich (EU)  Unfallart: Rotortotalschaden Typ: Vestas V 66 Alter: Noch in Montage Betreiber des Windrades: Tauernwind Windkraftanlagen GmbH Details: In der Nacht von Sonntag auf Montag (27./28.10) fegte der Sturm Jeanette mit 130km auch über den frisch errichteten Tauernwindpark. An den bestehenden WKAs gab es keine Schäden. Massive Schäden gab es aber auf der Baustelle: ein vormontierter Rotor am Boden wurde trotz weitreichender Sicherungsmaßnahmen von Sturmböen versetzt und krachte in einen Spinner (Spinner ist der Kranz, auf den die Rotorblätter gesteckt werden). Es entstand Totalschaden an den drei Flügeln sowie am Spinner. Die Schadenssumme in Höhe von mehreren 100.000 Euro ist zwar von den Versicherungen gedeckt, die Fertigstellung des Windparks verzögerte sich aber damit um zumindest zwei Wochen, bis die neuen Flügel eintreffen.  QUELLE
 
BADEN GEHEN Oberzeiring 2001
  Nach dem sonnseitigen, östlichen Ortsende am Fußweg zum Moschitz (Piererhof) liegt der Moschitz Bioteich. In der Freizeitanlage Möderbrugg  mit einer effentlichen Bedürftnisanstalt. 19.10.01 Danke für Ihre Randinformation, es beruhigt mich, dass  kein See aus Kärnten neben dem Ortsbild von Oberzeiring, im Internet  abgebildet ist. Übrigends in Oberzeiring gab es einmal ein tadelloses Schwimmbad, wenn man sich nun mit bezirksfremden Federn des Gellsee schmückt handelt es sich nicht um meinen Hut. 02.10.01 Auf Ihr Schreiben im Internet, unser Oberzeiring möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich dieses Foto auf die Ausflugsziele bezieht und dieser See-Teich, der Gellsee ist. (Entfernung etwa 18km Bez. Murau)  02.10.01 Gästebuch Kurbetrieb Oberzeiring Unter unser Oberzeiring zeigen sie neben zwei Ortsansichten auch einen See bzw. Teich.
  Als gebürtiger Oberzeiringer kenne ich kein solches Gewässer im Gemeindegebiet, bitte geben  mir in diesem Forum eine Erklärung dafür.
 
Provinz Detail Oberzeiring 2000
  Anlässlich der Gemeideratswahlen in der Steiermark verordnete sich der Oberzeiringer Gemeinderat unter der Bürgerlisten-Bürgermeisterin Rosa Rabitsch sechs Gemeinderäte mehr. Das steht Orten mit mehr als 1000 Einwohnern zu. Dies auf Grund einer internen Einwohnerzählung, die natürlich in so intimem Rahmen aktueller und genauer sein kann als die fast zehn Jahre alten Volkszählungsdaten. Schließlich freut man sich auch so über jeden neuen Erdenbürger. Rechtlich relevant ist aber nur die offizielle Volkszählung. Und 1991 gab es in Oberzeiring noch keine 1000 Einwohner.
  (nach einer Meldung aus dem KURIER vom 19.3.2000)  Anmerkung: In der Zeit der Schwarzen Regentschaft war diese Regelung willkommen nun wurde sie von der ÖVP erfolgreich agefochten. QUELLE
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Glück Heidi, Klasnic Traudl, Schüssel  Wolfi, Frau Klasnic^ "von Obereiring wegschauen" 2005
  Kanzlerexpandor^ Kunstkanzler> Trägerin> Nebenverdienstkreuzes automaren Estagverkauf KLassnic  Schildaaxiom
Die unfaire Wahlverliererin Frau Klasnic leitet nun den "Zukunftsfonds"  [info@zukunftsfond-austria.at Postfach 44 1011 Wien, eine Büro ohne Parteienverkehr, eine Adressen Angabe wurde, klasnicgemäss verweigert. (Kolportiert wird, in der Hofburg wo sich früher das Völkerrechtsbüro befand)].
Es sind die vom 467 Millionen Euro Restitutionsfond übriggebliebenen 60 Millonen Euro (lt. Büro KLasnic Fr. Dumfrahrt, die ihren Namen anonym halten wollte, 20 Millionen Euro). Damit sollen Versöhnungsinitiativen und Stipendien für die Nachkommen von Nazi-Opfern finanziert werden.
Für die Vorsitzende Klasnic steht ein Dienstwagen zur  Verfügung, die Kuratoren sind: Jiri Grusa Christoph Kainz Moshe Jahoda und Kurt Scholz die Tätigkeiten sind allerdings ausser der Spesenverrechnung ehrenamtlich.
"Die Zeit der (meiner) Partei ist vorbei, ich bin kein Versorgungsfall" (mehr).

 Im Geldverteilen für die gräfliche Zoologie und den Verkauf der Estag Anteile an die Atomindustrie, kann ja auf gewisse Erfahrungen zurückgegriffen werden.
Klasnic ist ohnehin Dreifachpensionä(r)rin: Seit November 2005 bezieht sie eine ASVG-Rente, eine Abgeordnetenpension und ab Dezember 2007  bekommt sie eine LH Pension von 11.300 Euro.


                                                 Siegerin   Verliererin Karl Valentin Auslöschung0306                                            
Ein Verlieren mit Würde ist wahre  Grösse
  Die Fage: Ob Fr. Klasnic schon den Zukunftsfond leitet und wie hoch dieser ist? Entschärfte in Überforderung die Elastizität des Kanzleramtsexpandor, sie wurde von einer anderen Stelle beantwortet. Um die gestellte Frage zu hinterfragen erfolgte sogar, lobensweter Weise, einer von den 5 zugesicherten Rückrufen.
2 Stunden ergebnislose Telefonate, vom Schüssels Osterreichtelefon zum Schüssel Bürgerservice und zu verschieden Büros des Schüsselkabinetts: Ceylon Hamdi hamdi.ceylan@bka.gv.at war der beleidigste Spitzenexpandeur, die Büros Heidemarie Glück, Falb Martin, Matka Manfred und Wohnout Helmut gaben in der Frage ein Gleichnis mit dem Vogel Stauss kund.
Der Kanzleramtsexpandor besteht aus; je aus zwei Hefklammern und einem Gummiring. Es war eine überbotene "Wanninger.Live.Parodie", des unvergesslichen Karl Valentin.
  • Die Dotierung des Zukunftsfonds und der Stipendienstiftung ist im Gesetz selbst nicht festgelegt, einem Beschluss des Kuratoriums des Versöhnungsfonds zufolge sollen jedoch bis zu 25 Mill. € für die Stipendienstiftung und bis zu 20 Mill. € für den Zukunftsfonds zur Verfügung gestellt werden.
  • Massive Kritik am Koalitionsentwurf übte auch Abgeordnete Terezija Stoisits (G). Sie wies darauf hin, dass das Restvermögen des Versöhnungsfonds immerhin rund 1 Mrd. S (72,67 Mill.) betrage. Dass mit den verbliebenen Mitteln auch Stipendien vergeben und Projekte und wissenschaftliche Arbeiten gefördert werden sollen, dagegen sei grundsätzlich nichts einzuwenden, sagte Stoisits, sie habe sich aber schon im Kuratorium des Versöhnungsfonds dafür ausgesprochen, das Geld - unter Vorgabe des Verwendungszwecks - dem beim Parlament eingerichteten Nationalfonds zu überantworten. "Wozu braucht man zwei neue Fonds, wenn ich schon einen habe?" fragte sie.
  • Bei der Erstellung des Gesetzentwurfs habe man sich, so Baumgartner-Gabitzer, an die Vorschläge des Kuratoriums des Versöhnungsfonds gehalten. Überdies stehe die Verwendung des Restvermögens des Fonds ohnehin in erster Linie im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, schließlich gingen etwa 30 Mill. davon an die Partnerorganisationen des Versöhnungsfonds zur Durchführung von humanitären Projekten zugunsten ehemaliger Zwangsarbeiter, weitere 20 Mill. € würden an den Allgemeinen Entschädigungsfonds überwiesen. Nur ein Fünftel des Restvermögens, nämlich jene Mittel, die man dem Zukunftsfonds übertrage, könne auch für Forschungsprojekte, die sich anderen totalitären Systemen widmen, verwendet werden.
  Wenn nun das Büro Klasnic auf eine unrichtige Berichterstattung der Medien verweist ist dies rückwirkend auf die unseriöse Auskunft Ihres Buros.  Ein Fünftel des Restvermögens von 72,67 Mill. € =  14,5 Mill. €  Auch das Hohe Haus und die Frau Klasnic soll den Grabfrieden von Adam Ries nicht mehr stören.
 
Frau Klasnic "von Obereiring wegschauen" 1998
  Anfrage Nr. 227 des Abgeordneten Korp an Landeshauptmann Klasnic, betreffend das Kurmittelhaus Oberzeiring. Abg. Korp (10.48 Uhr):
Herr Präsident! Frau Landeshauptmann! Ich darf folgende Frage an Sie stellen:

Auf Grund eines Schreibens, welches Sie am 17. November 1988 Herrn Reinhard Moschitz in Oberzeiring zukommen ließen, ist bekannt, daß Sie schon seit Ihrer damaligen Übernahme des Wirtschaftsressorts über alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Projekt „Kurmittelhaus Oberzeiring“ genauestens informiert und in die Entscheidungsstrukturen schon vor Fertigstellung des Kurmittelhauses eingebunden waren. Auch ist davon auszugehen, daß Sie über Ihre Büroleiterin und deren verwandtschaftliche Beziehungen zum vormaligen Zeiringer Bürgermeister auch über interne Geschehnisse den Kurbetrieb betreffend genauestens informiert waren und wohl auch heute noch sind.

  Außerdem wurden sie von Frau Bürgermeister Rabitsch, nach deren Vordringen zu Ihnen in den ÖVP-Landtagsklub am 7. Juli 1998, über die Problemlage mit den sichtbaren und augenscheinlichen Unregelmäßigkeiten im Kurbetrieb – ich verweise hier auf das Gutachten Dr. Hopfgarten – genauestens informiert.
Seit Sie das Amt des Landeshauptmannes ausüben, hatte Frau Bürgermeister Rabitsch mindestens ein Dutzendmal vergeblich versucht, in besagter Angelegenheit einen Termin zu einem ausführlichen Informationsgespräch von Ihnen zu bekommen.

  Nach dem Gespräch im ÖVP-Landtagsklub am 7. Juli 1998 hat Herr Hofrat Dr. Heinz Schille laut telefonischer Mitteilung von LAbg. Dr. Lopatka gegenüber Frau Bürgermeister Rabitsch, war es dieser, eine Vereinbarung mit folgendem Wortlaut vorbereitet: Ich zitiere wörtlich: „Die nachfolgend unterfertigten Gemeindevorstandsmitglieder vereinbaren am heutigen Tag, daß Frau Bürgermeisterin Rosa Rabitsch die notwendigen Schritte veranlassen wird, daß die Kündigung zurückgenommen, die Klagsandrohung hintangestellt und Verhandlungen mit der KOB, ausgesprochen Kurbetrieb Oberzeiring, aufgenommen werden. Bis Abschluß einer Neugestaltung des Vertrages werden die Gemeindevorstandsmitglieder keine öffentliche Diskussion in der Sache führen. Diese Vereinbarung gilt zumindest bis 31. Oktober 1998, vorbereitet die Zeichnung Bürgermeister Rosa Rabitsch, Vizebürgermeister Ing. Udo Lerchegger, Gemeindekassier Andreas Stocker.“ – Zitatende. Ich stelle daher an Sie, sehr geehrte Frau Landeshauptmann, folgende Frage: Handelte Herr Landtagsabgeordneter Dr. Reinhold Lopatka eigenmächtig beziehungsweise in Ihrem Auftrag, als er am 12. Juli 1998 in der ÖVP-Hauptbezirksparteileitung in Judenburg zitierte Vereinbarung unter Verwendung untauglicher Mittel, wie etwa der Feststellung, „die Frau Landeshauptmann werde in Zukunft von Oberzeiring wegschauen“, die Unterfertigung verlangte?

  Präsident: Ich bitte um die Beantwortung, Frau Landeshauptmann.
  Landeshauptmann Klasnic: Herr Abgeordneter, zuerst einmal zur Vorstellung oder daß Sie meinen, zu mir muß man vordringen. Wer mich kennt, weiß, daß es Termine gibt, und in diesen zweieinhalb Jahren hat es mit der Frau Bürgermeister mindestens sechs direkte Gesprächstermine gegeben. Ich möchte das nur klargestellt haben. Die Auseinandersetzung zwischen der Marktgemeinde Oberzeiring, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Rabitsch, und dem Kurbetrieb Oberzeiring-Betriebsgesellschaft ist eine Auseinandersetzung von besonders sensibler wirtschaftlicher Bedeutung. Ich bin der Ansicht, daß solche Auseinandersetzungen zwischen einer Gemeinde und einem Wirtschaftsbetrieb in einer sachlichen und objektiven Atmosphäre verlaufen müssen, umsomehr als das Land, und Sie haben es angesprochen, ich war damals Wirtschaftsreferentin, mit Fördergeldern die Errichtung dieses Kurmittelhauses mitgeholfen hat. Wenn man in den Zeitungen immer von Berichten über einen Kurort, über einen Tourismusort liest, überlegen sich die Gäste, ob sie dort überhaupt hinfahren sollen. Das heißt, man muß einen ordentlichen Gesprächsweg finden.

  Ich habe daher nach einer Vorsprache, die sich Frau Bürgermeisterin Rabitsch gewünscht hat, und sie ist hier ins Haus gekommen, und wir hatten eine Landtagssitzung, daher war das Gespräch auch hier, gemeinsam mit Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Lopatka, weil die zwei übrigen Mitglieder des Vorstandes Fraktionsmitglieder sind, den Wunsch der Frau Bürgermeisterin entsprochen, daß es vor Ort mit dem Gemeindevorstand ein Gespräch geben soll, um eine Einigung anzustreben, um bis zur Klärung der Angelegenheit die Auseinandersetzung aus der Alltagspolitik herauszuhalten. Sie können sich vorstellen, daß ich um diesen Wunsch der Bürgermeisterin sehr froh war, weil ich gemeint habe, daß wir damit nicht nur mitten in der Saison Ruhe in den Ort und in die Region bringen, sondern vor allem auch, daß die Dinge geklärt werden können. Tatsache ist, daß die Unterfertigung einer von Dr. Lopatka schriftlich vorhandenen Vereinbarung unterblieben ist, da eine Einigung nicht erzielt wurde.

  Ich weise noch einmal auf das Sensibelsein hin. Dr. Lopatka hat mir glaubwürdig versichert, daß bei diesen Gesprächen die Frage der Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln bei dem Wort „nicht mehr hinsehen“ in keiner Form ausgesprochen wurde. Das wird Ihnen auch die Frau Bürgermeisterin bestätigen. Ich habe heute noch einmal bei einer Anfragebeantwortung die Gelegenheit, sagen zu dürfen, welche Mittel in diesen zweieinhalb Jahren meiner Verantwortung nach Oberzeiring gegangen sind. Ich bin überzeugt, daß sich die Frau Bürgermeisterin und die Menschen in dieser Gemeinde vom zuständigen Gemeindereferenten, nämlich von der Waltraud Klasnic, nicht schlecht behandelt fühlen.

  Präsident: Ich bitte um die Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Korp.
Abg. Korp: Frau Landeshauptmann, ich darf Ihnen noch eine Zusatzfrage stellen: Im schon zitierten Schreiben an den Geschäftsführer der KOB, Herrn Moschitz, wiesen Sie darauf hin, der Gesprächspartner für alle Modelle und Entwicklungen, betreffend den Kurbetrieb, sei der Bürgermeister. Dieser gehörte, wie wir alle wissen, damals der Österreichischen Volkspartei an. Im nun von Ihnen so bezeichneten Vermittlungsversuch in Angelegenheit Kur- und Heilstollen-Ges.m.b.H. wurde unter anderem von der Rechtsabteilung 7 als Aufsichtsbehörde der Versuch unternommen, eine Sitzung des Oberzeiringer Gemeindevorstandes unter Beiziehung von Vertretern der VAMED im Sitzungszimmer der Rechtsabteilung 7 in Graz abzuhalten, obwohl dies, wie das im übrigen der Verfassungsdienst in einem Schreiben sehr deutlich bestätigt, ungesetzlich ist, und es außerdem einen Emächtigungsbeschluß des Gemeinderates von Oberzeiring für die Frau Bürgermeister gibt, entsprechende Sanierungsmaßnahmen, betreffend die Kur- und Heilstollen-Ges.m.b.H., zu setzen.

  Außerdem gibt es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluß, daß jede im Gemeinderat vertretene Fraktion in Oberzeiring einen Vertreter in diese Kur- und Heilstollen-Ges.m.b.H. entsendet. Im übrigen stammt dieser einstimmige Gemeinderatsbeschluß vom 30. April 1996. Zu jener Besprechung am 19. August 1998 lud die Rechtsabteilung 7 (Abg. Mag. Bleckmann: „Wie sieht die Frage aus?“)
sofort, sie kommt schon noch, muß dafür aber einen Vorlauf einschalten, damit sich alle auskennen, als Vertreter der Marktgemeinde Oberzeiring jedoch nur Frau Bürgermeister Rabitsch und VP-Vizebürgermeister Ing. Lerchegger ein. Damit wollte man sich offensichtlich wissentlich über rechtskräftige Gemeinderatsbeschlüsse hinwegsetzen. Außerdem wurde auch der Geschäftsführer von der KG., Herr Moschitz, nicht eingeladen. Nur auf Grund des Beharrens bestehender Gemeinderatsbeschlüsse wurden die nominierten Gemeinderäte von SPÖ und der Freiheitlichen Partei von Herrn Hofrat Dr. Schille zur Besprechung zugelassen. Ich stelle daher an Sie die Zusatzfrage, Frau Landeshauptmann: Frau Landeshauptmann, halten Sie derartige rechtswidrige Methoden tatsächlich als einen geeigneten Vermittlungsversuch?
  Landeshauptmann Klasnic: Herr Abgeordneter, Sie haben sich leider in Ihrer Anfrage im Zusatzteil widersprochen. (Abg. Korp: „Glaube ich nicht!“) Sie weisen auf das Schreiben vom 17. November 1988 hin, wo der Bürgermeister die Ansprechperson ist, und wundern sich, daß wir mehrere Personen eingeladen haben, das heißt, Sie wollten nur mit der Bürgermeisterin allein. Ein Vermittlungsversuch kann nicht zwischen einem Partner stattfinden. Man muß dabei versuchen, so viele wie möglich an einen Tisch einzuladen. Auf der anderen Seite habe ich das Gefühl, daß Sie haben wollen, daß viele dabei sind. Wir kommen dem gerne nach. Ein Vermittlungsversuch ist keine Rechtsfrage, sondern ist ein Versuch, Ruhe in eine Situation zu bekommen, die sehr schwierig ist. Ich könnte das in anderen Gemeinden auch ansprechen, denn solche Dinge gibt es immer wieder.

  Wo Menschen beisammen sind, gibt es verschiedene Meinungen. Mein Ziel und das Ziel der Rechtsabteilung 7 ist, Oberzeiring so werden zu lassen, wie es sein soll, nämlich ein Ort, in dem man als Tourist gerne hinfährt und in dem man das Gefühl hat, daß auch Verantwortung getragen und übernommen wird.

  Präsident: Bevor ich frage, ob es weitere Zusatzfragen gibt, muß ich auf die Geschäftsordnung aufmerksam machen. Es heißt bei der Fragestellung „die konkrete Frage soll verlesen werden“ und es heißt ausdrücklich bei der Zusatzfrage „eine kurze Zusatzfrage“. Ich habe Herrn Abgeordneten Korp bewußt nicht unterbrochen, aber die Zusatzfrage war nicht kurz. Ich muß Sie daher ersuchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Kürze einzuhalten, denn erstens wurde es von den Klubobleuten so vereinbart, und die meisten halten sich daran, zwei haben mir mittlerweile bereits mitgeteilt, daß sie sich auch nicht mehr daran gebunden fühlen, wenn das in diesem Ausmaß zu Koreferaten gebraucht wird, und zweitens haben wir heute 30 Anfragen. Wir haben dafür maximal zwei Stunden Zeit. Es ist möglich, daß an die neun Regierungsmitglieder bei diesen 30 Anfragen theoretisch 180 Zusatzfragen gestellt werden könnten. Das ist die neue Geschäftsordnung. Sie können sich also vorstellen, wie das mit der Zeiteinteilung möglich ist. Wem darf ich jetzt für eine kurze Zusatzfrage das Wort erteilen? Am Wort ist der Herr Abgeordnete Ing. Peinhaupt. Wir haben auch hier eine Reihenfolge vereinbart.

  Abg. Ing. Peinhaupt: Sehr geehrte Frau Landeshauptmann!
  Sie haben davon gesprochen, einen Schlichtungsversuch durchzuführen. Sie haben auch – und da gebe ich Ihnen recht – die Sensibilität, dieses Miteinander in Oberzeiring beschrieben. Sie haben allerdings in einer Pressekonferenz vom 26. August 1998 auf die Rückfrage eines Journalisten über die Causa Oberzeiring festgehalten, daß die vom Herrn Landesparteigeschäftsführer, dem Herrn Reinhard Lopatka, daß Sie von Oberzeiring wegschauen werden, nicht finanziell gemeint ist. Allerdings hat es nicht dem Gemeinsamen gedient, denn ÖVP-Funktionäre sind in der Bevölkerung herumgelaufen, die Zeugen bei diesem Gespräch waren und gesagt haben, die Bürgemeisterin wird sich anschauen, weil sie wird jetzt keine Bedarfszuweisungen mehr bekommen. Wenn Sie dieses Wegschauen nicht finanziell gemeint haben, wie haben sie es bitte dann gemeint?

  Landeshauptmann Klasnic: Die Aussage des Wegschauens ist nicht eine Aussage von mir, sondern es war gemeint, daß das Vermittlungsgespräch ein Versuch der Hilfestellung ist. So war es gemeint. Und ich kann mir vorstellen, daß sie auch in Zukunft in den nächsten Jahren sehr genau beobachten werden, wie wird Oberzeiring behandelt. Ich darf Ihnen versichern, es wurde vorzüglich in den letzten Jahren 1996/97/98 behandelt, und daran wird sich nichts ändern, weil die Gemeinde und die Bewohner können nichts dafür, wenn manche, die Verantwortung tragen, momentan nicht gut miteinander reden.

  Präsident: Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Gennaro, bitte.
  Abg. Gennaro: Frau Landeshauptmann, mit dieser Fragestunde wird wahrscheinlich das Problem nicht geklärt werden können. Für mich ist es demokratiepolitisch bedenklich, die Vorgangsweisen, die oben geführt werden. Allgemein ist es ja Chefsache gewesen, vorher schon vom Landeshauptmann Krainer, jetzt von Ihnen. Auch im ortsüblichen Gespräch und in allgemein guter Sprache heißt es so, es ist alles mit der Orts-ÖVP und mit dem Landeshauptmann abgesprochen. Daher zu der ersten Drohung, die bereits erwähnt wurde, die zweite: Wenn nicht die Unterschrift geleistet wird oder wenn sie geleistet wird, dann wird diese unangenehme öffentliche Begleitmusik eingestellt. Meine Frage: Wollte man mit einer derartigen lauten und in den heftigsten Mißtönen spielenden politischen Begleitmusik, die weit über die Grenzen des Erträglichen hinausgeht, im ORF, im Ort und in der Presse und in anderen Medien erreichen, daß Frau Bürgermeister Rabitsch öffentlich derart unter Druck gesetzt und die Marktgemeinde Oberzeiring ihres wirksamsten Rechtsmittels zur Erhaltung von Gemeindegut beraubt wird, um in weitere Folge die privaten Interessen von parteipolitisch handelnden Orts-ÖVP-Mitgliedern durchzusetzen?

  Landeshauptmann Klasnic: Sie können sicher sein, daß ich deshalb den Landesgeschäftsführer gebeten habe, für mich zur Vermittlung hinaufzufahren, weil ich auch mit dem Verhalten der eigenen Funktionäre in diesem Fall nicht einverstanden bin.

 Präsident: Danke, Frau Landeshauptmann.
  Anfrage Nr. 219 gemäß Paragraph 69 GeoLT des Herrn Abgeordneten List an Frau Landeshauptmann Klasnic, betreffend Bedarfszuweisungen – Marktgemeinde Lannach. Quelle
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