ÖFWG Anschluß
Oberzeiring
Exxon
ÖFWG Bluff^ 2007
Ein
fristgerechter
Muffeneinbau und eine
terminmäßige
Zählerlieferung
unterblieb, ein bereits
beidseitig unterfertigter,
bestandener Vertrag, in
dem die Erdarbeiten eine ÖFWG
Kompetenz war, wurde kurz
vor der Inbetriebsetzung
storniert. Der neue
kundenachteilige Vertrag
wurde als Bedingung füer die
Inbetriebsetzung erzwungen.
Zu: Die Mitarbeiter der Österreichischen Fernwärme stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Tagelange Telefonblockaden bei Fragen, wie Muffen- und Zählerlieferung, der unterschiedlichen Tarifpolitik im Versogungsgebiet Oberzeiring. Ein Versuch einer Zweitverrechnung von bereits bezahlten Gebühren, laut Büro Horvath aus steuertechnischen Gründen. "Ein Key Account Manager oder ein Kundendienst muss über ausreichendes Fachwissen verfügen, um den Kunden kompetent beraten zu können und dabei überzeugend sein. Er repräsentiert sein Unternehmen beim Kunden und setzt sich für ihn ein". Diese Eigeschaften der Zuständigen waren in dem kongreten Fall in kaum erkennbaren Ansätzen vorhanden. Entgegen dem KD, konnte Exxon-ÖFWG einen Bankeinzug nach dem tatsächlichen Verbrauch nicht unterbinden. Zu: Die Österreichische Fernwärme arbeitet ausschließlich mit modernster Technologie und mit professionell geschulten, hauseigenen Mitarbeitern. Im gegenständlichen Fall: Die totale Abhängigkeit von den Subfirmen, ein wochenlanger offener Erdgraben, sogar nach dem Arbeitsabschluß war für die ÖFWG die Grundstücksgrenze, Hausmauerkante, nicht feststellbar. Nicht
ABGB
konforme ÖFWG
Vertragspunkte
sind
belanglos, für
die
Energieversorger
gilt der Kontrahierungszwang
11.10.2007
mailto:
j.kreuzer@oberzeiring.at
wolf.d.walter@exxonmobil.com
norbert.horvath@exxonmobil.com
Zeiringer
Bauern
liefern
Biomasse
?
In
Wirklichkeit
ausländischer
Holzhackschnitzel-Import. Die
Österreichische
Fernwärme
betreibt seit
1995 das
Biomasse-Fernheizwerk
in
Oberzeiring.
Mit einer
Wärmemenge von
3.500 MWh
werden
Haushalte,
Schulen, das
Gemeindeamt,
Gewerbebetriebe,
Kurhäuser,
Pflegeheime
und Hotels
versorgt.
Durch den
Einsatz von
umweltfreundlicher
Biomasse
werden Jahr
für Jahr
300.000 Liter
Heizöl
eingespart.
Das wiederum
entspricht
einer
jährlichen
Reduktion des
Kohlendioxid-Ausstoßes
um 700 Tonnen.
Mit der
Installierung
einer 450 m²
großen
Solaranlage
zur
Warmwasserbereitung
wird der
CO2-Ausstoß
weiter
gesenkt. 300
Tonnen
Kohlendioxid
werden auf
diese Weise
jährlich
eingespart.
Das Ergebnis
sind weniger
Schadstoff-Emissionen
für den
Luftkurort
Oberzeiring.
Als
Tochterunternehmen
des weltweit
führenden
Energie-Unternehmens
Exxon Mobil
sind wir uns
unserer
Verantwortung
bewusst. Wir
wissen, dass
jeder Kunde
einzigartig
ist und
individuelle
Lösungen
braucht.
Deshalb gibt
es bei uns
keine
Einheitslösungen.
Bei der
Österreichischen
Fernwärme
bestimmen die
Kunden den
Standard.
Neue
Maßstäbe setzt
unser
Unternehmen
bei der
Zuverlässigkeit.
Die
Österreichische
Fernwärme
arbeitet
ausschließlich
mit modernster
Technologie
und mit
professionell
geschulten,
hauseigenen
Mitarbeitern.
Wir
gewährleisten
Versorgungssicherheit
in höchstem
Ausmaß - 24
Stunden am
Tag, 365 Tage
im Jahr. Mit
Sicherheit
mehr
Kompetenz.
Seit 40 Jahren
überall in
Österreich.
Rosa Rabitsch 10
Jahre
Vorsitzende des
TVB Oberzeiring,
7 Jahre in
Aktion, 3 Jahre
kaltgestellt. 18.Dez. 2003:
meine Funktion war
abgelaufen. 7.Juli 2005:
Ich übergab das
Vermögenssparbuch und
die Akten dem Vbgm. Hr.
Peter Schaffer. Das haben
wir der TVB Oberzeiring
geschafft.
Bau des TVB - Info-Büros "1994 eröffnet, 2004 von der ÖVP geschlossen". Gestaltung von wöchentlichen Gästeprogrammen für Gesunde und Kranke. Durchführung von vielfältigen Veranstaltungen "Sänger- und Musikantentreffen, Perchtenlauf, Krampustreiben, Adventsingen, Christkindlmarkt, Fackelwanderungen ....". Neugestaltung, Ausbau und Versicherung von Wanderwegen; Anlegen von Wanderkarten und Erstellen eines Erlebnis-Wanderführers. Entwicklung und Umsetzung zeitgemässer Werbestrategien für die Region. "Prospekte, Gästezimmernachweis, Gästepass; Werbefilm". Präsentation im ORF, auf nationalen Messen "Wels, Wien", mit dem Regionalverband auf internationalen Messen "Berlin, Stuttgart, Triest", beim Ski-Opening in Budapest, beim Frühlingsfest in Wien. Organisation der Blumenschmuckehrung u. a.
TOURISMUS
2005
Am Dienstag,
02. August
2005 fand im
Kleinen
Kultursaal die
Gründungsversammlung
des
Tourismusverbandes
„Region
Pölstal“
statt. Diesem
regionalen
Tourismusverband
gehören die
Gemeinden
Bretstein,
Oberkurzheim,
Pöls,
Pusterwald,
St. Johann am
Tauern, St.
Oswald-Möderbrugg
und
Oberzeiring
an. Die
Tourismuskommission
setzt sich aus
9 gewählten
Mitgliedern
und 7
Gemeindevertretern
zusammen.
Eine
helfende Idee für
persönliche
dringende
Bedürftnisse
2005 F
o l g e n d e
K o m m
i s s i o n s
m i t g l i e
d e r w
u r d e
n g e w
ä h l t
Diethart
Ferdinand, St.
Johann am
Tauern; Ing.
Piber Herwig ,
Oberzeiring;
Ehweiner
Reinfried,
Pöls; Kolb
Peter, Pöls;
Öffl Norbert,
Oberzeiring;
Prutti
Brigitta, St.
Oswald-Möderbrugg;
Ing.
Strohmeyer
Jürgen,
Oberzeiring;
Mag. Kokail
Helga, KOB –
Kurbetrieb
Oberzeiring;
Horn Josef,
Pusterwald.
Folgende
Gemeindevertreter
wurden in die
Tourismuskommission
entsendet:
Bgm. Beren
Hermann,
Bretstein;
Bgm. Öffl
Wolfgang,
Oberkurzheim;
Bgm. Korp
Ernst , Pöls;
GK Poier
Ulrike ,
Pusterwald;
Bgm. Simbürger
Johann, St.
Johann am
Tauern; Bgm.
Horn Gerhard ,
St.
Oswald-Möderbrugg;
Bgm. Kreuzer
Johann,
Oberzeiring.Die Tourismuskommission wählte aus ihrer Mitte: Vorsitzender: Ing. Strohmeyer Jürgen ; Vorsitzenderstellvertreter: Bgm. Korp Ernst Finanzreferent: Bgm. Horn Gerhard , Schriftführerin: Mag. Kokail Helga. Der Sitz des regionalen Tourismusbüros ist in Oberzeiring. Als Büroräume werden die ehemaligen „Mathwieser Verkaufsräume“, die sich jetzt im Besitz der Familie Strasser befinden, adaptiert. Die Arbeiten werden spätestens bis Herbst 2005 abgeschlossen sein. Für die ausgeschriebene Geschäftsführerstelle sind bereits 12 Bewerbungen eingelangt. 31.05.2005
10:38
Sehr geehrte
Frau LH
Klasnic,in
Wohnungen,
Büros,
Fabriken,
Gasthäusern
... arbeiten
und erholen
wir. In
Kirchen,
Geldinstituten,
Kaufhäusern,
kommunizieren
wir auch. Bei
allen
Tätigkeiten
entstehen im
Körper
aufnehmbare
und auch nicht
verwertbare
Stoffe.
Überall dort
wo es keine
frei
zugänglichen,
angenehm
gestalteten
WC-Anlagen
gibt, nehmen
wir die
Endprodukte
mit heraus und
laden diese
irgendwo
anders ab.
Es entsteht ein unangenehmer Kreislauf. Mit einer wohltuend gestalteten frei zugänglichen WC-Anlage im Ort kann jeder Einheimische und auch Besucher seine vorher entstandenen Verspannungen, Auscheidungsprodukte (aus Schulen, Ausbildung, Kirche.....), die sich in der Gegenwart loslösen, für immer wirkungsvoll, selbstständig, ablegen. Durch solcherart Respekt und Anerkennung ergibt sich ein offeneres Miteinander, damit auch mehr Sicherheit für alle.Mit freundlichen Grüßen Gertraud Enzinger, Sonnenweg 3, 8762 Oberzeiring, Tel: 0650/8794321. Diese Eintragung wurde aus dem Gästebuch der Ex Landeshauptfrau Klasnic entnommen. Es gibt eben menschliche Situationen die, bei der diesbezüglichen fehlenden Infrastruktur, ein Notzustand werden und in diesem kongreten Fall kann es alle Personen einmal treffen. Vorbildliche WC Anlagen gibt es zum Beispiel in der Gemeinde Schönberg/Lachtal , in der Gemeinde Pürgg am Sölkpass und in der Gemeinde Gumpoldskirchen in Niederösterreich. Auf der Weinebene streiten die Gemeinden um die Zuständigkeit.
BEDÜRFTNISANSTALTOBERZEIRING Einst
hatte
Oberzeiring
selber 2
Bedüfrtnisansdtalten
und ein
Schwimmbad. Heute
ist die nächte
Notdurftanlage
in der
Nachbargemeinde
St.Oswald /
Möderbrugg.
Für die Toilette
im
Handwerkshof
fand die
Gemeinde keine
Reinigungskraft.
Die
Reinlichkeit
und die
Sauberkeit ist
auch für die
betroffenen
Gemeinden der
Weinebene eine
unüberwindliche
Hürde und das
leerstehende
alte
Gemeindehaus
zumindest als
Notdurftalage
zu verwenden,
liegt
ausserhalb des
Kurortdenkens.
Kein Geld für Steuervorschreibungen aber gebührenpflichtige Fax statt kostenfreie Mails
Marktgemeinde
Oberzeiring
Oberzeiring,03.02.2005
Sehr geehrter
Gemeindebürger,
sehr geehrte
Gemeindebürgerin!
Sehr geehrter
Abgabepflichtiger,
sehr geehrte
Abgabenpflichtige!
Sie haben
Ihrer Bank
einen
Abbuchungsauftrag
bzw. der
Marktgemeinde
Oberzeiring
eine
Einzugserlaubnis
für die
Gemeindeabgaben
erteilt. Im
Jahr 2004
haben Sie die
Vorschreibungen
für die
einzelnen
Vierteljahre
mit der
Auflistung der
fälligen
Abgaben und
einem
Zahlschein
versehen mit
dem Wort
Abbucher"erhalten.
Um Kosten zu sparen, werden diese Vorschreibungen ab dem Jahr 2005 nicht mehr automatisch verschickt. Sie können die vierteljährhliche Abgabenaufstellung jedoch während der Bürgerservicezeiten (Montag - Mittwoch von 7 - 12 Uhr, Donnerstag von 7-12 und 13-18.30, Freitag von 8-12) im Gemeindeamt abholen. Sollten Sie eine Zustellung per Fax wünschen, ersuchen wir Sie, dies im Gemeindeamt bekannt zu geben. (Die Zustellung per e-mail ist derzeit leider noch nicht möglich!) Die Wasser- und Kanalendabrechnung wird Ihnen wie bisher vor Jahresende per Post zugesandt. Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister: Johann Kreuzer e.h
Winterdienst -
Schneeräumung
– Gesetzeslage
Auszug aus §
93 der
Straßenverkehrsordnung
(StVO):
Amtliche
Mitteilung
16.02.2005
Die Eigentümer
von
Liegenschaften
in
Ortsgebieten,
ausgenommen
die Eigentümer
von
unverbauten,
land– und
forstwirtschaftlich
genutzten
Liegenschaften,
haben dafür zu
sorgen, dass
die entlang
der
Liegenschaft
in einer
Entfernung von
nicht mehr als
3 m
vorhandenen,
dem
öffentlichen
Verkehr
dienenden
Gehsteige und
Gehwege
einschließlich
der in ihrem
Zuge
befindlichen
Stiegenanlagen
entlang der
ganzen
Liegenschaft
in der Zeit
von 06.00 bis
22.00 Uhr von
Schnee und
Verunreinigungen
gesäubert
sowie bei
Schnee und
Glatteis
bestreut sind.
Ist ein
Gehsteig
(Gehweg) nicht
vorhanden, so
ist der
Straßenrand in
der Breite von
1 m zu säubern
und zu
bestreuen.
Die
Liegenschaftseigentümer
haben ferner
dafür zu
sorgen, dass
Schneewächten
oder
Eisbildungen
von den
Dächern ihrer
an der Straße
gelegenen
Gebäude
entfernt
werden.
Gesetzestext
Ende
So wie in den
vergangenen
Jahren werden
auch in diesem
Winter im Zuge
der
Schneeräumung
durch die
Gemeinde die
genannten
Flächen
teilweise,
sofern
maschinell
möglich,
mitbetreut. Die
gesetzliche
Verpflichtung
und die damit
verbundene
zivilrechtliche
Haftung für
die
zeitgerechte
und
ordnungsgemäße
Durchführung
der im § 93
Straßenverkehrsordnung
angeführten
Arbeiten
verbleiben
jedoch in
jedem Fall
beim
Liegenschaftseigentümer.
Die
Marktgemeinde
ersucht um
Kenntnisnahme
und um Ihre
Unterstützung,
sodass durch
Ihr und unser
Zusammenwirken
ein
gefahrloses
Begehen der
Gehsteige und
der Gehwege
möglich ist.
Wir möchten
auch darauf
hinweisen,
dass wir um
eine rasche
und gründliche
Schneeräumung
bemüht sind
und bitten
daher um
Verständnis,
dass bei
starken
Schneefällen
nicht überall
gleichzeitig
Räumungsarbeiten
durchgeführt
werden
können.
Nach dem ÖVP
Umsturz muss
sich der
Bürgermeister
nun
demokratisch
legitimieren.
Wer bezahlt
seine
Sicherheitswesten
Wahlgeschenke?
Er privat, die
ÖVP oder
letzten Endes
die Bürger mit
den
Steuergeldern?
Immerhin
schwärmen in
Oberzeiring
bereits
Gruppen von
Fitnessläufern
angetan mit
diesen
Sicherheitswesten
aus
Was unternimmt eine BH oder GS Amtperson nicht alles um einer Antwort zu entgehen, zuerst muss der Ort, wo auch der selige Kaiser zu Fuss hingehen musste, herhalten und dann war die Mittagszeit wichtiger als ein Rückruf. Aber auch ohne dem verdufteten Hirsch wurde telefonisch festgestellt: Der Bürgermeister von Oberzeiring hat, auch bei einer Gemeinderückfrage, weder eine gemeindeseitige oder private Alternative zur Erfüllung des von ihm mitgeteilten Gesetzestextes, anzubieten. Eine Wahl wird zur Qual und letzten Endes, profitiert die Partei der Ungültig- und Nichtwähller bei der bestehenden Nichtpflichtwahl, wenn nicht mehr der geringste Nenner einer vertretbaren Wahlmöglichkeit geboten wird. Früher war ein Sekretär und drei Arbeiter, heute kommen auf einen Arbeiter 3 Bürobeamte. Wohin mit dem Schnee die Antwort gibt der unterschlagene Artikel (6) des § 93: (6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt. Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit Ihren gemeinnützigen Notstand kurzfristig mit Asylwerbern abzudecken. Die vom Steuerzahler bezahlte Gemeindegewerkschaft, der Gemeindebund ist, zum Schutze der Behörden, ein Bürgerfeind. Die Gesetzesgleicheit? Sogar von der Pensionsharmonisierung sind die Gemeindebediensteten freigestellt. Der Herr Windradpräsident schickt die Wähler bedingungslos per Gesetz zur Schnee und Eisentfernung, ohne Einschränkung einer Notwendigkeit, auf die Dächer. Für die Folgeschäden durch Schneepfluganhäfungen an den Strassenrändern, gilt die Haftung und Räumungspflicht der Gemeinde Behörde. HAPFTPFLICHT
Stellungnahme
eines
Schadenrefernten (Scan)
Die
Haftpflichtversicherung
bietet im
Rahmen der
jeweils
zugrundeliegenden
Vertragsbedingunge
Versicherungsschutz
bis zur
Verschuldensform
der groben
Fahrlässigkeit.
Das bedeutet,
das
Schadeneintritte,
die auf ein
grob
fahrlässiges
Handeln /
Unterlassen
des
Versicherungsnehmer
zurückzuführen
sind, vom
Versicherungsschutz
umfasst sind.
Ausgeschlossen und damit nicht Gegenstand der Versicherung sind Schäden, die rechtswidrig un vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde. Wenn nun eine Liegenschaft in den Wintermonaten nicht bewohnt ist, so hat der Eigentümer seine gesetzliche Verpflichtung zur Gehsteigräumung vertraglich einer geeigneten Person oder einer Firma, zu übertragen. Geschieht dies nicht, so ist es, immer vorbehaltlich der Prüfung des Sachverhaltes im konkreten Einzelfall, möglich, dass der Versicherer aufgrund der Inkaufnahme des Schadeneintrittes den Versicherungsschutz ablehnt. Abgesehen vom Verlust des Versicherungsschutzes erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass bei Eintritt eines Personenschadens infolge mangelnder Gehsteigreinigung / Bestreuung gegen den Hauseigentümer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden wird. Einige der Verflossenen, oder aber auch deren engste Verwandte, trafen Vorsorge dafür, dass dies nicht eintritt. »Wir bitten von Kranzspenden zu gunsten eines guten Zweckes abzusehen«, steht es dann auf der Traueranzeige. Carl > verfügte zugunsten der ÖAV Weitwanderer, Toni > vefügte zugunsten der Bergrettung. Es ist an die Vernunft aller Leute zu apellieren diesem Beispiel zu folgen. In Oberzeiring verfügte Kurt Kerschbaumer und nun auch im Jahre 2004 Margarete Sprinz zugunsten der Hauskrankenpflege Oberes Pölstal. Die Hauskrankenpflege ist eine von Dr. Leitner, Dr. Wangl und der Exbürgermeisterin von Oberzeiring Rosa Rabitsch gegründete soziale Gruppe mit dem Sitz in Möderbrugg und besteht aus einigen Krankenschwestern. Eine mehr als beispielhafte Ergänzung, der in Judenburg stationierten mobilen Volkshilfe. Der eigentliche Ideenbringer war, der nun sehr zurückgezogen in Oberzeiring lebende Ludwig Vogelsanger >. Ludwig wusste vom Leidensweg seiner gestorbenen Mutter her, den Wert eines Pflegedienstes zu schätzen. Die sozialen nicht unwichtigen Adressen und Telefonnummern dieser zwei Hilfsorginasationen, meint man, müssten doch in den Gemeinden des Bezirkes Judenburg und der BH aufliegen und im Internet eingespielt sein? Ausser der Gemeinde Möderbrugg ist dem nicht so. Bei der der BH läuft ein Dauertonband und blockiert alle Anrufe ohne Klappendurchwahl. Abgehoben agiert auch Hr. Schwarzbeck und sein Büroleiter. Bei den Gemeinden? Die Zuständigen sind nicht da und die da sind sind überfordert. Hauskrankenpflege Oberes Pölstal Heimhilfe, Essen auf Rädern im Dorf 6 Möderbrugg 03571 / 2422 BLZ 38368 KoNr 2.003.333 Volkshilfe.Mobile.Dienste.Hauptplatz 16 8750 Judenburg Tel.: 03572/44124 Fax: 03572/44124-4 email: sz-judenburg@stmk.volkshilfe.at
Mon, 04
Apr 2005
19:50:30 +0200
An:
robert.schober@ntk.at
Sehr
geehrter
Herr Schober,
ich ersuche um
Rückmeldung
wenn Sie den
Kurbtrieb und
den
Heilstollen
Oberzeiring
wieder
webwirksam
stellen.
Kurzmitteilung
x
zur
Stellungnahme
per Mail
innerhalb 14
Tagen x
zur
stillschweigenden,
verbindlichen
Verifizierung
Mfg
Anmerkung:
Keine Reaktion
Zukunftsperspektiven
für
das Kurzentrum
Oberzeiring:
Neuer
Geschäftsführer
setzt auf
medizinische
FachkompetenzSeit
1. August 2004
ist es
offiziell: robert.schober@ntk.at
Mag.
Robert Schober
-
Geschäftsführer
der
Neurologisches
Therapiezentrum
Kapfenberg
GmbH (NTK) -
übernimmt
zusätzlich nun
auch die
Geschäftsführung
für die KOB
Oberzeiring
BFG. Mag.
Robert Schober
löst den
langjährigen
Kurdirektor
Mag. (FH)
Werner
Eberdorfer ab,
der sich neuen
Aufgaben in
Wien nach
seiner
Fehlspekulation
Maierhaus>,
zuwendet. Aus
seiner
bisherigen
Tätigkeit
bringt Mag.
Schober
wertvolle
Erfahrungen
aus dem
medizinischen
Bereich mit
und zukünftig
auch in
Oberzeiring
ein. Für den
Kurbetrieb
Oberzeiring
tun sich somit
neue Horizonte
als
fachmedizinisches
Kompetenzzentrum
auf.
Die
Betriebsleitung
des
Schaubergwerkes
sieht sich
verpflichtet
Ihnen einige
Informationen
bezüglich der
Sanierung des
Schaubergwerkes
zukommen zu
lassen.
Aufgrund des Unwetters vom 17.07.2004 kam es zu einem vermehrten Oberflächenwassereintritt im Bereich der Schächtegruppe. Im Zuge dieses Wassereintrittes wurde eine Schlammschicht auf der Besucherstrecke abgelagert. Die Betriebsleitung veranlasste eine sofortige Schließung der Grube für mehrere Tage, da die Sicherheit für das Personal und die Besucher nicht mehr gegeben war. Bauliche Maßnahmen mussten durchgeführt werden, um das Schaubergwerk mit allen Sicherheitsmaßnahmen wieder zu öffnen. Bei der Schächtegruppe wurde ein Schacht mit Beton und Schotter aufgefüllt. Damit wurde verhindert, dass verkeilte Felsblöcke am Schachtkopf durch eventuellen weiteren Wassereintritt die Besucherstrecke gefährden. Die Sanierung wurde unter Anleitung von Sachverständigen Ende August erfolgreich abgeschlossen. Der Verkehrsverein als Betreiber des Schaubergwerkes bedankt sich bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberzeiring, der Gemeinde Oberzeiring und den freiwilligen Helfern für die Mithilfe dieser notwendigen Baumaßnahme. Glück Auf Obmann Ing. Herwig Piber Sanierung Schaubergwerk. Anmerkung: Eine verpflichtende Info 4 Monate danach? Für den Oberzeiringer Bergmann i.R. Bertl Stranimayer gibt es andere Aspekte. Die Sicherung des sturzgefärdenden, im freizugänglichen öffentlichen Raum gewesenen Loches nur mit einem Warnband war eine grobe fahrlässige Gemeingefährdung. Es taucht die alte Frage auf: Ob das Heilmittel im Pierer- bzw. Moschitzstollen nicht wirksamer wäre und warum der freie Zugang zu diesem Stollen unterbunden wurde? Nur vor dem Behördenbefund den Heilstollen von der Feuerwehr, so wie es in der Vergangenheit geschah, ausspritzen zu lassen war keine besondere Offenbarung.
211004 Sehr
geehrter
Gemeindebund
Vereinspräsident
Helmut Mödlhammer, ich
danke für Ihre
Nachricht. Sind
Sie ehrenamtlich
Präsident? Wenn ja
dann mein Mitgefühl.
Vielleicht kann man
die juristen
Briefbeantwortungsvorlagen
des Gemeindebundes
auch für
satirische
Zwecke finanziell
verwerten. Die
mir zugegangenen
Leseproben sind
vielversprechend und
ich würde einiges
dafür auf den Tisch
legen. MfGBetreff:
AW:
Gemeindebundverein
Von: Mödlhammer Helmut <helmut.moedlhammer@hallwang.salzburg.at> An: 'Bruno Mayer' <mayerbruno40@netscape.net> Sehr geehrter Herr Mayer! Zunächst bitte ich die späte Beantwortung Ihres Schreibens zu entschuldigen. Aber es gibt täglich dutzende Anfragen, und wir sind keine Bundeszentrale mit einem Heer von Beamten, sondern eine ganz kleine Interessensvertretung mit insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Budget, das in etwa dem einer Kleinstgemeinde entspricht. Das soll keine Entschuldigung für eine unhöfliche Behandlung sein, aber zeigen, wie sparsam wir mit dem uns anvertrauten Geld umgehen. Zur Sache selbst gebe ich zu, dass die Formulierungen verwirrend sind und ich Auftrag gegegeben habe, künftig mehr Sorgfalt walten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Helmut Mödlhammer Mon, 30 Aug 2004 11:59:16 helmut.moedlhammer@hallwang.salzburg.at Sehr geehrter Gemeindebund Vereinspräsident Helmut Mödlhammer, gestatten Sie meine Vorstellung. 1. und 2. In einen Auskunfts - Telefonat mit Ihrer Bundeszentrale war ein Komentar: <Man lasse sich nicht für dumm verkaufen> Vor der Telefonauflegung. Auch Ihr Hr. Hink sollte, möchte man meinen, neben seinen Dauerbesprechungen zeitweise telefonisch erreichbar sein. Ihr Verein existiert aus Steuergeldern und es schmerzt den Bürger für eine solche gegen ihn gerichtete Pseudogewerkschaft zahlen zu müssen. 1. Trotz
umfangreicher Bemühungen
war es der Behörde nicht
möglich denn näheren Sinn
Ihres Schreibens und Ihre
damit verbundenen
Absichten zu enträtseln. Aufgrund
der völlig
unverständlichen Eingabe
ist es der Abgabebehörde
nicht einmal klar, ob es
sich bei Ihrer Eingabe nun
mehr tatsächlich um eine
Berufung handeln soll oder
lediglich um eine Eingabe
/ Beschwerde allgemeiner
Art. Quelle^: Gegen die
Weitergabe dieses
bürgerfeindlichen Textes
Ihres Gemeindebundes an die
Gemeindeorgane, unter
anderen auch an mich und
abgesehen davon in welcher
Sache auch immer, bringe ich
dem Gmd. Präs. und Redakteur
mein schärftes Veto
entgegen.
2. Ihre Schlagzeile
Ferienwohnung-Abgabe:
OLG-Urteil mit
Konsequenzen
(Wien, ÖGdeB, APA; Juli
2004) Das
Oberlandesgericht Graz hat
eine bereits rechtskräftig
gewordene
Entscheidung
gefällt, die Konsequenzen
für zahlreiche
Tourismusgemeinden in
Österreich haben könnte. Das
Gericht hat festgestellt,
dass die von Kommunen
vorgeschrieben
Ferienwohnungsabgabe
rechtswidrig ist. Im
Zusammenhang mit Ihren
angeführten FWA Text - wäre
man fast geneigt zu sagen:
Ihr Ehrenamt wäre das eines
Gemeindebundverein
Schildbürgerpräsidenten. MEHR^
Ihre Nachricht An: helmut.moedlhammer@hallwang.salzburg.at Betreff: Gemeindebundverein <Schildbürger> Präs. Gesendet: 30.08.2004 11:59 wurde am 31.08.2004 08:03 gelesen.
Jahrelange
Ferienwohnungsteuer für ein
geerbtes Elternhaus.
Ferienwohnungsabgabe 8762
Oberzeiring Hauptstr. 16 Termin
Gmd. Oberzeiring 26.08.04
16:00Teilnehmer Einbringer:
Rosalia und Bruno Mayer FWA
Zahler Gmd.: BM Hr. Kreuzer, AL
Hr. Hirsch und auf Wunsch des BM
Fr. Kerschbaumer
ALLGEMEIN
Vom BM
am 30.09.03 unterfertigter, an
die Einbringer ergangener
Gemeindebund Text (Verfasser
Hr. Wengler).
"Trotz
umfangreicher Bemühungen
war es der Behörde nicht
möglich denn näheren Sinn
Ihres Schreibens und Ihre
damit verbundenen
Absichten zu enträtseln. Aufgrund
der
völlig unverständlichen
Eingabe ist es der
Abgabebehörde nicht einmal
klar, ob es sich bei Ihrer
Eingabe nun mehr tatsächlich
um eine Berufung handeln soll
oder lediglich um eine Eingabe
/ Beschwerde allgemeiner Art".Einbringer an den BM: Wären wir an Stelle des BM gewesen – hätten wir so einen Text nicht unterschrieben. Den Bemerkungen des BM: <Er lasse sich nicht verhören und das hätte man auch normal abwickeln können>. - Konnten die Einbringer nicht näher treten. Rosalia und Bruno Mayer eh. 30.08.04 Verteiler: BM, VZB, GR, Fr. Kerschbaumer und Hr. Hirsch, Gmd. Bretstein und Hr. Klaus Wenger Verein Gmd. Bund Ferienwohnung-Abgabe:
OLG-Urteil mit
Konsequenzen
(Wien, ÖGdeB, APA; Juli
2004) Das Oberlandesgericht Graz
hat eine bereits rechtskräftig
gewordene Entscheidung gefällt,
die Konsequenzen für zahlreiche
Tourismusgemeinden in Österreich
haben könnte. Das Gericht hat
festgestellt, dass die von
Kommunen vorgeschrieben
Ferienwohnungsabgabe
rechtswidrig ist. Ausgangspunkt
war die Klage einer Wienerin
gegen die Kärntner Gemeinde
Seeboden (Bezirk Spittal/Drau)
und deren Vorschreibung einer
jährlichen Ferienwohnsitzabgabe
von 8.500 Schilling (617,72
Euro).Im Bemühen um eine finanzielle Sanierung hatte ein Seebodener Hotelier einen Teil des Betriebes an eine einheimische Bauträgergesellschaft veräußert, für die er zuvor eine Zweitwohnsitz-Widmung erwirkt hatte. Jedoch war die Widmung von Seiten des Landes Kärnten unter der Auflage erteilt worden, dass der Hotelier für sich und die zukünftigen Miteigentümer des Appartementhauses die Ferienwohnsitzabgabe von jährlich insgesamt 240.000 S (17.441,48 Euro) leistet. Außerdem wurde ein Reallastvertrag abgeschlossen. Im Auftrag einer Appartement-Besitzerin aus Wien brachte die Villacher Anwaltskanzlei Hans Jalovetz & Paul Wachschütz eine Klage beim Landesgericht Klagenfurt ein, wobei auf die Rechtsunwirksamkeit des Reallastvertrages verwiesen wurde, da die Berechtigung zur Einhebung einer Zweitwohnsitz-Abgabe ohnehin im Orts- und Nächtigungstaxengesetz 1970 geregelt sei. Somit wurde der Klage stattgegeben. Die Gemeinde Seeboden ging in die Berufung. Das OLG Graz hat der Berufung nicht Folge gegeben. Die Gemeinde Seeboden wurde dazu verurteilt, an die Klägerin 1041,60 Euro binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Ausdrücklich wird in der Entscheidung festgehalten, dass "für eine solche Vorgangsweise das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz keine Ermächtigung zum Einsatz für die vertragliche Raumordnung" vorsehe. Als Folge dieser Entscheidung haben weitere Mieter der Anlage in Seeboden von der Gemeinde die Rückzahlung der Ferienwohnsitz-Abgabe gefordert. Um weitere gerichtliche Klagen zu vermeiden, hat die Gemeinde letztlich eingelenkt. "Meinen Informationen nach bedient sich ein Großteil der Tourismusgemeinden in Österreich dieser rechtswidrigen Vorgangsweise", sagt Anwalt Jalovetz, so APA-Communities vom 12.7.04: "Ich schließe daher weitere Regressforderungen nicht aus." Gemeindebund
Marktgemeinde
Oberzeiring Bezirk
Judenburg, Steiermark
Mitterweg 1, A-8762
Oberzeiring UID-Nr.:
ATU28568902 Frau und Herrn
Rosalia und Bruno Mayer
Andersengasse 23/29/1 1120
Wien GZ: 920/2004
Gegenstand: Unser Gespräch
vom 26.08.2004
Oberzeiring, 8. September
2004 Sehr geehrte Frau
Mayer, sehr geehrter Herr
Mayer! Bezugnehmend auf
unser Gespräch vom 26.
August 2004 im Gemeindeamt
Oberzeiring wird
mitgeteilt, dass die
bisher durch die
Marktgemeinde eingehobene
Ferienwohnungsabgabe
tourismusfördernden
Zwecken im Gemeindebereich
zugeführt wurde (z.B.
Murtal-Classic,
Adaptierung Schaubergwerk,
Pflege der Wanderwege,
Mitgliedsbeitrag Alpentour
Steiermark,
Mitgliedsbeitrag
Freizeitarena usw.). Mit
freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister Johann
Kreuzer
Ehrungen
OBERZEIRING
2004
Trotz seiner vielen Tätigkeiten und tatkräftigen Unterstützung der Vereine im Ort wie z. B. Verkehrsverein, Feuerwehr und vieles mehr stand er immer bescheiden im Hintergrund. Ing. August Strasser leistete einen wesentlichen Beitrag beim Ausbau des Schaubergwerks und bei der Errichtung des Schilifts. Musikerehrungen: Für langjährige Funktionärstätigkeit wurden mit dem Verdienstkreuz in Bronze ausgezeichnet: Kapellmeister Ewald Dörflinger, Hermann Schragl, Franz Schaumberger, Josef Steiner vlg. Wischenbart Die Förderernadel in Gold wurde vergeben an: Ing. August Strasser und Johann Schaffer sen. vlg. Trattenwirt. Den Silbernen Panther, die Auszeichnung des Steirischen Blasmusikverbandes für die Ehefrauen langjähriger Landes- und Bezirksfunktionäre erhielt Frau Veronika Dörflinger. Die Auszeichnungen wurden überreicht von: Blasmusik – Bezirksobmann Dir. Alois Weitenthaler, Bezirkskapellmeister Hubert Bauer und Bürgermeister Johann Kreuzer Jungmusiker: Hartleb Peter, Kreuzer Melanie, Schaffer Eva-Maria, Gruber Theresa. Oberzeiring
BM ist faschingstauglich!
2004
Radio Steiermark
hat im heurigen Fasching auch wieder
steirische Gemeinden auf ihre
Faschingstauglichkeit geprüft. Und
Oberzeiring hat sich im Kampf um die
große
Radio-Steiermark-Faschingsparty
gegen Ligist, Trautmannsdorf und
Trofaiach durchgesetzt. Die
Oberzeiringer haben für den Erfolg
nicht nur "Wir sind alle über 40"
von Brunner und Brunner neu vertont
und sich am Computer die Finger
wundgetippt, auch plünderten sie
ihre Besteckladen Quelle
Amtliche Mitteilungen!
15.
Dez. 03 Geschätzte
Zeiringerinnen und
Zeiringer, liebe Jugend!
Ich
lade Sie herzlich zur
Gemeinderatssitzung am Dienstag,
dem 16. Dezember
2003, um 19.30 Uhr ins Gemeindeamt
ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung, Feststellen der Beschlussfähigkeit. 2. Projektvorstellung, Grundsatzdiskussion und Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Flächenwidmungsplan-Änderung 3.02 - Errichtung einer Photovoltaik-Anlage beim Tauernwindpark (Antragsteller: Tauernwind Windkraftanlagen GmbH) 3. Bericht des Bürgermeisters. 4. Fragestunde. 5. Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25.11. 2003. 6. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2004 und den mittelfristigen Finanzplan. 7. Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Neubau des Feuerwehrrüsthauses. 8. Kündigung von Mitgliedschaften: a) Verein Alpentour Steiermark b) Umwelt- und Innovationszentrum Judenburg c) Freizeitarena Oberes Murtal 9. Vergabe des Pumperwaldlfestes 2004. 10. Allfälliges. Inbetriebnahme der Beschneiungsanlage Mit 09.12.2003 ist die Beschneiungsanlage für den Habering-Lift in Betrieb genommen worden. nach positiven gewerbe- und wasserrechtlichen Genehmigungen, besteht die Möglichkeit aufgrund des festgesetzten Lärmpegels auch in der Nacht zu beschneien. Für die zu beschneiende Fläche ist mit einer Betriebsdauer der Anlage von etwa 4 Tagen bzw. Nächten zu rechnen. Im Namen des Verkehrsvereines möchte ich alle Zeiringer/innen für etwaige Lärmbelästigungen um Verständnis bitten. Der Obmann des Verkehrsvereines Oberzeiring, Herwig Piber Freie Wohnungen
Nun nachdem das
Wasser wieder in
Ordnung ist, stellt sich die
berechtigte Frage? Ob die
Giftstreuung der
Forstwirtschaft,
zum Schutze der Baumsetzlinge
- auch eine besonders
umweltfreundlichge Methode
darstellt und ob diese Maßnahme
vom Forstgesetz abgedeckt ist?
2. Dezember 2003 Derzeit gilt leider weiterhin, dass das Wasser ohne Abkochen nicht genusstauglich ist. 17.11.2003 Wasserversorgung. Das Wasser aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz darf nur nach 3-minütigem Abkochen zum Genuss verwendet werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch im Gemeindeamt: Telefon: 03571/2308 Amtliche Mitteilung Eingang 17.11.03. Geschätzte Zeiringerinnen und Zeiringer, liebe Jugend! Nach umfangreichen Gesprächen mit Behördenvertretern und Experten muss mitgeteilt werden, dass das Wasser aus dem Öffentlichen Wasserleitungsnetz nach wie vor nach 3-minütigem Abkochen zum Genuß verwendet werden darf. Schwerermetalle oder sonstige gesundheitsgefährtende Stoffe sind nicht enthalten. Um Ihr Verständnis bitten die Mitarbeiter der Marktgemeinde und Bürgermeister Hans Kreuzer. Anmerkung: Auch bakterielle Verunreinigungen können die Gesundheit beeinträchtigen. Ergänzende
WANDERER
Information über die
Nutzungseinschränkungen
Date: Fri, 10 Oct 2003 17:48:51 +0200
To: Gemeinde Oberzeiring
<oberzeiring@oberzeiring.at> Subject:
Bestätigung / Korrektur KURZMITTEILUNG
Mail: Bestätigung / Korrektur MfG
B.Mayer 10.10.03Posteingang
Begleitschreiben zum
<Begleitschreiben> des
Berichtigungsbescheid vom 10.07.2003
Gmd. Oberzeiring
Mit dem Bescheid vom 10.07.2003 wurde der Bescheid vom 13.12.01 berichtigt. Mit diesem Berichtigungsbescheid wurde auf Grund Ihrer mehrmaligen Anfrage <Korrekturanmerkung 1 Mitteilung> betreffend des Zahlungstermines ein Begleitschreiben über die Gesetzlage der Landesabgabenordnung übermittelt, und um fristgerechte Einzahlung ersucht, obwohl in unserer Buchhaltung der Betrag bereits am 11.10.2002 eingelangt war. Wir ersuchen um diesbezügliche Kenntnisnahme.gez. Bürgermeister 021003Sehr geehrter Hr. Bürgermeister, sehr geehrter Hr. Gemeindeamtsleiter (Vorsteher) KURZMITTEILUNG
Beilagen
GZ:
920-II/2003 Gegenstand:
Berichtigungsbescheid zum Bescheid
über die Ferienwohnungsabgabe 1999
u. 2000 vom, 13.12.01. b1
Unterfertiger. Der Bescheid- und
Verbesserungsunterfertiger ist, nach
dem Nächtigungs- und
Ferienwohnungsabgabegesetz
<NFWAG>, in der Gemeinde 8763
Bretstein der Ferienwohnungsagabe
<FWA> pflichtig, er zahlt aber
keine FWA. Die II. Instanz kann über
die Wirksamkeit der FWA frei
entscheiden. b2 Bescheid
Begleitschreiben Wortlaut
Anfang:
Bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 17.12.01 teilen wir Ihnen mit, dass wie von Ihnen festgestellt wurde beim Bescheid über die FWA 1999 u.2000 irrtümlich keine Zahlungsfrist angegeben war. Dennoch ist gem. Paragraph 159 Landesgabeordnung die Abgabe innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung fällig, daher ersuchen wir Sie höflich um firstgerechte Einzahlung des Betrages. Wortlaut Ende <firstgerecht ein Schreibfehler von fristgerecht> zub2 Nach einer Serie von Verrechnungunregelmäßigkeiten <fehlende Erlagscheine, Doppelverrechnung und fehlende Zahlungsfristen wurde unter andern dem Hr. Hirsch am, 17.12.01 die übliche Verechnungsusance per Mail mitgeteilt.
Gemeindeamt
8763 Bretstein Nr. 4 Auskunft
Ferienwohnungsabgabe FWA Sehr geehrter
Hr. Bürgermeister Hermann Beren,
nach meheren Telefonaten konnte ich
denn Hr. Vizebürgermeister Peter Mandl
telefonisch erreichen und die
gewünschte Auskunft erhalten<In der
Gemeinde Bretstein wird die FWA einige
male eingehoben. Über die
Anwendung der FWA entscheidet in jeden
einzelnen Fall der
Gemeinderat.>Dieses Mail ergeht
anschließend auch per Post an Sie.
021003
Sehr geehrter
Hr. Bürgermeister, sehr
geehrter Hr. Gemeindeamtsleiter
(Vorsteher), KURZMITTELUNG
Beilagen 1 Die ungeöffnete von Ihnen
nicht angenommene Postzusendung. Sie
wurde auch per Mail an Sie
übermittelt. Abgewiesen lt.
Poststempel PA Oberzeiring am 28.09.03
nun neuerliche Zusendung per
Adresse Marktgemeinde 2.
Der schriftliche Wortlaut der am
01.10.03 an Fr. Kerschbaumer, Hr.
Kreuzer und Hr. Hirsch ergangene
Auskunftseingabe, mit zwei
Maileingangbestätigungen Ihrer
Gemeinde.
1 An den
<amtierenden> Bürgermeister und
den <amtierenden>
Gemeindekanzleivorsteher der
Marktgemeinde Oberzeiring
ENTSCHULDIGUNG Sehr
geehrter Hr. Gemeindekanzleivorsteher,
dem Wunsche des GK Vorstehers
entsprechend nun die schriftliche
Eingabe bezüglich der Auskunft über die
II Instanz. Das dies der Gemeinderat
ist, wie es der Hr. Vorsteher gemeint
hat, war eine unrichtige telefonische
Auskunft.
<Die konkrete Frage war
und ist die Bekanntgabe der II
Berufungsinstanz.>? Bitte
verzeihen Sie mir Hr. GK Vorsteher - und
Sie haben sich heute völlig zu Recht
aufgeregt und mich berechtigt
zurechtgestuzt, weil ich Sie bei dem
gestrigen Telefonat und auch einige male
vorher privat mit Du angesprochen
habe. Reisen sie nicht nach
Amerika, Australien, England und
Skandinavien dies ist für Amtsbanausen
tödlich, denn dort gibt es kein Sie.
DRÜCKEBERGER Sehr geehrter Hr. Bürgermeister, nachdem er meine Anwesenheit in Oberzeiring persönlich zweimal wahrgenommen hat, nutzte er diesen Zeitraum um mir einen schwer abholbaren RSb-Brief nach Wien zu senden. Auch wenn seine Almhütte in einer andereren Gemeinde sein Eigentum ist und von Ihm landwirtschaftlich genutzt wird - besteht auch für Ihn die Ferienwohnungsabgabepflicht. Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung gibt es auch im 2003 reparierten Ferienwohnungsabgabegesetz nicht. Er verlangt also von seinen Mitbürgern etwas vom dem er sich selber drückt. MfG Instanzenweg: I. Gemeinde, II Gemeinderat, III LR RA7. 2 Sehr geehrte Fr. Kerschbaumer, sehr geehrter Hr Bürgermeister, sehr geehrter Hr. Vorsteher, ich bestätige meine heutige telefonische Auskunfseinbringung an die vorgehend Angeführten. Dem Hr. Bürgermeister wurde der nachfolgende Eingabetext auf die Mobilbox gesprochen. Warum wird von der Gemeinde die Ferienwohnungsabgabe, wie bereits einmal für 1997 / 1998, nun auch für 1999 / 200 ein zweites mal gefordert?
300903 Verein Gemeindebund Steieermark
GF Dr. Klaus Wengler Adresse: A-8010
Graz, Burgring 18
(1) Für Ferienwohnungen ist
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
für jedes Kalenderjahr eine Abgabe zu
leisten. (5) (2) Eine Ferienwohnung ist
eine Wohnung oder eine sonstige
Unterkunft in Gebäuden oder baulichen
Anlagen, die nicht der Deckung eines
ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dient,
sondern überwiegend zu Aufenthalten
während der Freizeit, des Wochenendes,
des Urlaubes, der Ferien oder auch nur
zeitweise für nichtberufliche Zwecke als
Wohnstätte dient. (3) Abgabepflichtig
ist der grundbücherliche Eigentümer der
Liegenschaft, auf der sich die
Ferienwohnung befindet, sofern dieser
aber mit dem Eigentümer der baulichen
Anlage nicht identisch ist, der
Eigentümer der Ferienwohnung.
Miteigentümer sind Gesamtschuldner gemäß
§ 4 Steiermärkische
Landesabgabenordnung, LGBl. Nr.
158/1963, in der jeweils geltenden
Fassung. (5) (4) Ändert sich während des
Kalenderjahres die Person des
Abgabepflichtigen, so hat jeder
Abgabepflichtige die Abgabe anteilsmäßig
nach der Dauer der Nutzung zu leisten.Text des Gemeindebundes: <Trotz umfangreicher Bemühungen war es der Behörde nicht möglich, den näheren Sinn des Schreibens und Ihre damit verbundenen konkreten Absichten zu enträtseln. Aufgrund der völlig unverständlichen Eingabe ist der Abgabenbehörde nicht einmal klar, ob es sich bei Ihrer Eingabe nunmehr tatsächlich um eine Berufung handeln soll oder lediglich um eine Eingabe/Beschwerde allgemeiner Art.> Sehr geehrter Wengler, ich danke für die heutige telefonische Auskunft. Der Verein Gemeindebund stellt den Gemeindebediensteten, unter andern, für den amtlichen Schriftverkehr Texte als Entscheidungshilfe zur Verfügung. Die Auswahl dieser Texte trifft ausschliesslich in der autonomem Verantwortlichkeit die Gemeinde. Für die juristischen und verfassungsrechtlichen Bedenklichkeiten dieser Texte haftet der Gemeindebund Geschäftsführer Hr. Wengler persönlich. Sie haben beim Vorlesen des Textes, auch gleich die Zugehörigkeit zu dem entsprechenden Gemeindedokument erkannt. Es ist also ausser Zweifel, dass der angeführte Text -entweder von Ihrer Feder stammt - oder ein geistiges Produkt Ihres Vereines ist. Ihre Texte sind von so besonder Bedeutung, dass sie einer breiten Öffentlichkeit im Web nicht mehr vorenthalten werden können. Ändert sich während eines Kalenderjahres die Art der Nutzung des Objektes, so ist die Abgabe für die Dauer der Nutzung als Ferienwohnung anteilsmäßig zu entrichten. Dies gilt sinngemäß für die Neuerrichtung oder die Veränderung einer Ferienwohnung. (5) Wird eine Ferienwohnung in einer Weise genutzt, daß dadurch die Pflicht zur Entrichtung der Nächtigungsabgabe im Sinne der §§ 2 und 4 Abs. 1 und 2 entsteht, so ist für die Dauer dieser Nutzung nur diese Abgabe vorzuschreiben. (5) (6) Wird eine Ferienwohnung ausschließlich von Personen genutzt, die im Gebiet dieser Gemeinde ihren ständigen Wohnbedarf decken, entsteht keine Pflicht zur Entrichtung einer Fremdenverkehrsabgabe von Ferienwohnungen. (4) (7) Für eine Abgabenschuld nach dem II. Abschnitt dieses Gesetzes haftet im Falle eines Eigentumsüberganges eines Grundstückes der neue Eigentümer mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand. (5) § 9b (3) (1) Die Höhe der Abgabe für jede abgeschlossene Wohneinheit beträgt: a) bei einer Nutzfläche bis zu 30 m2 € 70,- b) bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m2 bis 70 m2 € 90,- c) bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m2 bis 100 m2 € 130,- d) bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m2 € 160,- (7) (8) (2) Bei der Berechnung der Nutzfläche gilt § 6 Abs. 1 und 2 Wohnungseigentumsgesetz 1975 (BGBl. Nr. 417/1975). (3) Der Gemeinderat kann durch Verordnung festlegen, dass die in Abs. 1 festgelegten Abgaben für jede abgeschlossene Wohneinheit a) bei einer Nutzfläche bis zu 30 m2 bis höchstens € 150,- b) bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m2 bis 70 m2 bis höchstens € 200,- c) bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m2 bis 100 m2 bis höchstens € 250,- d) bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m2 bis höchstens € 300,- erhöht werden. Bei der Festsetzung ist darauf zu achten, dass eine Unterteilung nach den vorgegebenen Größenkategorien (lit. a bis d) gewahrt bleibt, wobei die Abgabe nach der jeweils niedrigeren Kategorie nicht höher sein darf als nach der jeweils höheren Kategorie. (5) (6) (8) § 9c (3) (1) Eigentümer bzw. Miteigentümer von Häusern und Wohnungseigentümer als Abgabepflichtige gemäß § 9 a Abs. 3, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde haben, haben dies der Gemeinde mitzuteilen. Derartige Wohnungen gelten als Ferienwohnung im Sinne des § 9 a Abs. 2, sofern der Abgabepflichtige nicht das Gegenteil nachweist. Ist der Gemeinde die Nutzfläche gemäß § 9 b Abs. 2 nicht bekannt, hat der Abgabepflichtige nach Aufforderung durch die Gemeinde die Größe der Nutzfläche der Ferienwohnung bekanntzugeben. (5) (2) Alle Abgabepflichtigen sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft über alle für die Bemessung der Ferienwohnungsabgabe wesentlichen Umstände verpflichtet. Die §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. (5) § 9d (3) (5) (1) Die Ferienwohnungsabgabe ist mittels Bescheid nach den Bestimmungen der Landesabgabenordnung vorzuschreiben. Die einmal festgesetzte jährliche Ferienwohnungsabgabe ist so lange in derselben Höhe zu entrichten, solange nicht ein neuer Abgabenbescheid ergeht. Auf diese Rechtsfolgen ist im Bescheid hinzuweisen. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen, so hat die Abgabenbehörde einen neuen Abgabenbescheid zu erlassen. (2) Mit der Vollziehung des II. Abschnittes ist die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich betraut. § 10 (3) (1) 70 v.H. der Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe von Nächtigungen gebühren der Gemeinde als Anteil an der Abgabe. Die Gemeinden haben daher jeweils bis zum 15. des Monats 30 v. H. der im vergangenen Monat vereinnahmten Abgabenbeträge an das Land abzuführen. Die Gemeinden sind verpflichtet, ihren Anteil tourismusfördernden Zwecken im Gemeindebereich zu widmen. (5) (2) Die Erträge aus der Fremdenverkehrsabgabe von Ferienwohnungen gebühren zur Gänze der Gemeinde. Abs. 1 3.Satz gilt sinngemäß. III. Abschnitt (3) Verwendung der Erträge und Strafbestimmung § 11 (9) Der dem Land Steiermark zufallende Anteil an der Nächtigungsabgabe ist für Förderungen nach dem Stmk. Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 55, in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. § 12 (2) (3) Handlungen und Unterlassungen der abgabepflichtigen und einhebungspflichtigen Personen, die gegeben die Vorschriften des § 4 Abs. 2 und 3, § 5, § 7 Abs. 2, § 9a Abs. 3 und 4, § 9b und § 9c verstoßen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu acht Tagen durch die Bezirksverwaltungsbehörde bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land zu. (5) (7) § 13 (5) Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form. § 14 (7) (8) Inkrafttreten von Novellen (1) Die Neufassung des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 24/1982 ist mit 1. Mai 1982 in Kraft getreten. (2) Die Neufassung der §§ 3 Z. 2 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 55/1984 ist mit 27. September 1984 in Kraft getreten. (3) Die Neufassung des § 1, der Überschrift nach § 1, des § 2, der Entfall der Z. 4 des § 3, die Umbenennung der Z. 5 bis 7 des § 3, die Neufassung der Z. 7 des § 3, der §§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 2 erster Halbsatz, 6 Abs. 1, 2 und 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9a bis 9d, 10 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 23/1990 ist mit 29. März 1990 in Kraft getreten. (4) Die Neufassung der §§ 3 Z. 3 und 9a Abs. 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 73/1994 ist mit 25. Oktober 1994 in Kraft getreten. (5) Die Neufassung der Überschrift und der Überschrift des I. Abschnittes, der §§ 1, 2 lit. c, 4 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, der Überschrift des II. Abschnittes, der §§ 9a Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 und Abs. 7, 9b Abs. 3, 9c Abs. 1 und Abs. 2, 9d, 10 Abs. 1, 12 und 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 39/1998 ist mit 1. September 1998 in Kraft getreten. (6) Die Aufhebung des § 9b Abs. 3 auf Grund der Kundmachung LGBl. Nr. 70/2000 ist mit Ablauf des 31. Dezember 2000 in Kraft getreten. (7) Die Neufassung der §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 2, § 9b Abs. 1 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 69/2001 ist mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten. (8) Die Neufassung der §§ 4 Abs. 1, 9b Abs. 1 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 34/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2002, in Kraft. (9) Die Neufassung des § 11 durch die Novelle LGBl. Nr. 9/2003 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2003, in Kraft. (9) § 15 (8) Übergangsbestimmung zu LGBl. Nr. 34/2002 Ergibt sich auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 34/2002 eine Erhöhung der Ferienwohnungsabgabe während eines Kalenderjahres, so hat die Abgabenbehörde diese Abgabe für den Rest des Kalenderjahres neu vorzuschreiben, wobei die schon für das laufende Kalenderjahr geleistete Abgabe anzurechnen ist. Dokumentnummer LRST/3730/001 QUELLE Eingabe unter Suchworte Ferienwohnung Der
Ferienwohnung
Verfassungsgerichtsentscheid
09.10.2000 QUELLE Eingabe
der Geschäftszahl G86/00,V61/00
2003
BIOMÜLLTARIF
Marktgemeinde
Oberzeiring 1.) Sommertonne von 01.05.bis 31.10
90Liter € 63,60 120Liter €
84,80
2.) 30Stk / 15Liter
Biosäcke / pro Haushalt / jährlich €
24,48 monatlich € 2,04 Nachkaufsack €
0,873.) Ferienhäuser (Anm.: Zweitwohnsitze / Ferienobjekte) Mindestmenge 2Stk 15Liter Biosäcke monatlich € 2,04 Die Inanspruchnahme der Biomüllentsorgung ist im Gemeindeamt anzumelden. Wird Biomüllentsorgung in Anspruch genommen, beträgt der Mindestzeitraum 1 Monat. Die Verrechnung erfolgt über die Marktgemeinde - die Abholung des Biomülls wird von Herrn Josef Pfandl vlg. Schittner aus St. Oswald-Möderbrugg durchgeführt. Der Biomüll wird in der Zeit von 1.11 - 30.4 alle 14-Tage und in der Zeit von 1.5 - 31.10 wöchentlich abgeholt. Anm.: Für nicht tonnen- und biosackgemäßer Gartenabfall erklärt sich die Gemeinde als nicht zuständig. INHALT
Hochgeehrte Persönlichkeit^
Die Causa Mayer EU Bund Land
und Komunenabfall
Der Müllsäcke Verschluss
muss bei Entleerung
verschlossen sein. Hr.
Schlachers Spendenfreudigkeit.
Der Wehrhauprmann
der Stadtwerke Die Causa
Wehr Müll Hierrarchie
EU Bund Land
u.Gemeinde Erlebnispfad^
Biomüll
Bgm.a.D. Peter
Schlacher nach 13 Jahren
a.D. Neben seiner
verantwortungsvollen
hauptamtlichen Tätigkeit
in seiner Amtzeit als Bürgermeister von Judenburg>
in der Steiermark, war er
dazu sogar noch als
Aufsichtsrat der
Stadtwerke c/o AWJ
Judenburg - zur
Entpolitisierung dieses
Betriebes, tätig. Sein
Kunstsinn und seine
Ästhetik in der Zensur des
Gästebuch von Judenburg
läßt eine
überdurchschnittliche
Berufung erkennen. In
Judenburg kam er erst nach
seinem Abgang durch die
Verleihung des Ehrenringes
und der Ehrenbürgerschaft
der Stadt Judenburg, zu
Ehren. Die Laudatio hatte
schon den Charakter einer
Grabrede.
Der Müllionanaprinz und
Erfinder der Causa Mayer Hr.
Donat das Sprachrohr von dem
Provinzhergott Hr. Wehr
der AWJ Judenburg Donat
Klaus Wehr Manfred Quellenlöschung
2006-03
WIE "AWV-ENTE","AUSKUNFTSTPFLICHT", "GEISTIGER REIFE", "VAKANTE BIOAUSKUNFT"!!!! 2.1 DIE FACHABTEILUNG 1 C DES LANDES STEIERMARK SOLL EINEN PRIVATKRIEG EINES BÜRGERS GEGEN EINE GEMEINDE KOMMENTIEREN ETC.??!! 2.2 DER BÜRGERMEISTER VON JUDENBURG!!! SOLL ANGEBLICH VERSCHIEDENE ÜBERMITTLUNGEN VERHINDERT HABEN??!!! WER WIRD NÄCHSTER IN DIESER PRIVATAUSEINANDERSETZUNG ZWISCHEN EINEN BÜRGER, DER FÜR EIN WOHNHAUS, WELCHES NUR ZEITWEILIG BENUTZT WIRD, MÜLLGEBÜHREN BEZAHLEN SOLL, Anmerkung: Hier war die AWJ HR. Wehr, gegenüber einen Gebührenzahler, ein amtlicher Denunziant außerhalb des Rechtsweges. Weiterhin unterlag Hr. Donat bei einer Datumsfälschung einen Irrtum er setzte das Datum eines Sonntags ein. DER ABER SCHWIERIGKEITEN HAT, DIE DAZU NOTWENDIGEN SÄCKE PLUS ABFUHRPLAN VON DER GEMEINDE ABZUHOLEN, NATÜRLICH AUCH NICHT WEIS WAS ER IN DIE SÄCKE GEBEN SOLL, NOCH EINBEZOGEN ? 3. DER UMSTAND, DASS IM BEZIRK JUDENBURG KEIN EINZIGER WEITERER FALL ÄHNLICH CAUSA "MAYER" BEKANNT IST LÄSST VERSCHIEDENE INTERPRETATIONEN ZU. 4. WEDER DIE LANDESREGIERUNG, DIE STADTGEMEINDE JUDENBURG, STADTWERKE JUDENBURG AG NOCH DER ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND JUDENBURG SIND INTERESSIERT DARAN (UND HABEN AUCH NICHT DIE ZEIT DAZU, WEIL SIE FÜR DAS WOHL DER BÜRGER ARBEITEN!), IN UNDURCHSICHTIGE PRIVATAUSEINANDERSETZUNGEN EINES BELEIDIGTEN BÜRGERS EINBEZOGEN ZU WERDEN. k.donat@stadtwerke.co.at in Vertretung manfred.wehr@abfallwirtschaft.steiermark.at AUTOR MAYER BRUNO http://www.grüne.at/forum/ Der Lebensminister kritisierte zu Recht: "Traktorsitze sind EU- genormt, aber Atomernergie ist nationale Sache". Sein Ministerium jedoch hegt weiterhin unterschiedliche AWG Abfall Wirtschafts Gesetzes- und Gesetzesvollzugsauswüchse. Bei Hausmüll auch Restmüll genannt und den biogenen Abfällen ist dies besonders gravierend. Viele Broschüren, Loseblätter und Webseiten sorgen ständig für die Verwirrung und die Verärgerung der Konsumenten in Österreich. In der Gemeinde Oberzeiring in der Steiermark ist die Abfuhr von Normalverbrauchsmengen der biogenen Abfälle nur durch Extrabezahlung und Sonderantrag möglich. Benötigt auch hier, so wie der Herr Agrarminister, auch der Herr Umweltminister in der Person des Herrn Molterers die starke Hand der EU Illuminaten?
Diese Frage konnte
vom ehemaligen
Müllreferenten und
nunmehrigen
Bürgermeister von
Oberzeiring Hr.
Kreuzer, dem
verantwortlichen
der
Abfallwirtschaft
des Bezirkes
Judenburg Hr.
Wehr, der
verantwortliche
der steirischen
Landesabfall
Wirtschaft Hr.
Jägerhubera, der
ehemalige
Umweltminister
Hr. Molterer und
die einstige
Umwelt- und
nunmehrige
Kommunikationskommissarin
Fr. Wallström
nicht beantworten.
2002/02/05 Von: <cma@chello.at> An: manuela.silberschneider@stmk.gv.at Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 5.1.2002 Sg. Hr. Wawra, ich danke für Ihre Reaktion, sie dürften die Frage: Wie verschlossene Müllsäcke entleert werden können? Nicht verstanden haben. Es ging ausschließlich und wortwörtlich um die Entleerung von zugebunden Müllsäcken - so wie es der Gemeinderat von OBERZEIRING einstimmig beschlossen hat. Sie schreiben irrtümlich, vom Gebindeverschluß - Zustand in der Müllübergabestation und am Weg zur Entleerung. MfG B.Mayer
Thu, 03 Oct
2002 21:36:43
S.g.
Hr.
Bürgermeister
und
Aufsichtsrat
der Stadtwerke
Judenburg Hr.
Schlacher (per
Mail und per
Post), s.g.
Geschäftsführer
der Stadtwerke
Judenburg Hr.
Wehr (per Mail
und per Post),
auf Grund
meiner
gestrigen
telefonischen
Vorstellung in
den Büros
Wehr/Pirkwieser
bestätige ich
den heutigen
Posteingang
mit Ihrem
Tarif
PRIVAT
Basispreis/
36.-
Arbeitspreis
pro kWh
0,127
Euro.
Wegen Ihrer inkompetenten Geschäftsgebarung in der Sache wird ein Zeit und Arbeitsaufwand von 300 Euro von Ihnen gefordert. Allerdings bei einem Spendennachweis von 300 Euro an eine örtliche gemeinnützige Organisation ersparen Sie sich, die für Sie nicht rühmliche Auseinandersetzung vor Gericht. Die von Hr. Pirwieser mir gestern zugesicherte Zusendung der Durchleitungsgebühr bei Kündigung Ihrer Stromlieferung unterblieb. Diesbezüglich ist auch das Büro Wehr, mit der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Fr. Feilmayer, säumig. Wenn in dem Begleitschreiben behauptet wird man hätte mir den Tarif bereits zugesandt ist dies ein Spiegelbild Ihrer Führungsqualität. Allerdings bestätigte mir Ihre Backoffice-Managerin (dieser Terminus war auch in den Stadtwerken nicht deutbar) telefonisch den Eingang meiner Urgenzmails. Es sind Ihre peinlichen Internos, wenn Ihr Betrieb nicht in der Lage ist ein Mail zu beantworten und die Post als Sündenbock benötigt. Für die Mitteilung der Durchleitungsgebühr und die Begleichung Ihrer Schuld setze ich eine verbindliche Frist von 14 Tagen 2002 Der Provinzherrgott der Stadtwerke Judenburg 20021007 Wehr Manfred Quellenlöschung^ 06
Sg.
Fr. Feilmayer,
Ihr Hr.
Donat hat bei
seiner
Datumsfälschung
einen Sonntag
eingesetzt,
Ihre Frau
Hebenstreit
hat bei Ihrer
Datumsfälschung
meine neue
Adresse, die
zu diesem
Zeitpunkt noch
nicht
feststand,
verwendet.
Aus diesem Grunde
habe ich die
freiwillige
Privatspende Ihres
Aufsichtsrates
Bürgermeisters
Hr.Schlacher
an das rote
Kreuz von 300 auf
600 Euro
erhöht. Dies steht
allerdings mit den
ungefragt
mittgeteilten
lobenswerten
karitativen Aktionen
der Stadtwerke in
keinem Zusammenhang.
Tarifvergleich
Cent/kwh: EWERK
Neuper: 8,04 /
Stadtwerke
Judenburg 12,7
/ Wienstrom: 9,54
Tarifkakulator LINK
Spitzenreiter
Stmk. Bez.
Judenburg:
Selectstrom
LINK
Betreff:
Causa Wehr
Datum: Mon, 04
Apr 2005
15:35:26 +0200
Von: Bruno
Mayer
mayerbruno40@netscape.net
An:
m.wehr@stadtwerke.co.at
Sehr
geehrte
Damen und Herren
der Stadtwerke
Verrechnungsabteilung,
sehr geehrter
Hr. Wehr,
danke für
Ihren heutigen
Anruf. Bitte
kontakttieren
Sie mich nur
mehr per Post
oder per Mail.
Ihren
chronischen
Unzulänglichkeiten
kann ich nicht
näher treten,
Ihr
permanenter
Adressierungfehler
wurde von mir
laut Beilage
berücksichtigt.
Nach Ihrer Erfindung der Causa Mayer und nach meinem Besuch bei Ihnen in einer anderen Angelegenheit ist und bleibt Ihre Führungsqualität Hr. Wehr nicht mehr der Grund einer Verwunderung. Kurzmitteilung
Zur
stillschweigenden,
verbindlichen
Verifizierung Mit
freundlichen
Grüßen Bruno Mayer
BEILAGE:
Ursprüngliche
Nachricht Betreff:
0041025
Postanschrift
Datum: Fri, 07 Jan
2005 11:08:45
+0100 Von: Bruno
Mayer <mayerbruno40@netscape.net>
An: k.bachmaier@stadtwerke.co.at
MayerBruno40@netscape.net
1120 Wien
Anderseng. 23/29/1
Sehr geehrter
Hr.
Bachmaier,
ich danke und
bestätige Ihre
Entgegenhahme
meines heutigen
Telefonates.
Rechnung vom
01.02.04
Rechnungsnr.
0225329
Diese
Rechnung wurde
irrtümlich an
die
Adresse
Anderseng
23/0
1 verschickt.
Sie bestätigten
heute, die
Eintragung der
richtigen
Adresse,
23/29/1, in
Ihrem Register.
x zur
Kenntnisnahme
Schon der Ex
Umweltminister Hr.
Molterer wurde
ohne Erfolg mit
der bundesweiten
Vereinheitlichung
des Hausmülls
befaßt. Auf fünf
getrennten Ebenen
arbeiten viele
Beamte jahrelang
zur Erstellung von
unterschiedlichen
Müllfibel, hier
ist der Oberamtsschimmel
in Brüsssel der
Euroschilda
-
Prasident>
Ihre Stellungnahme
Ein unzumatbarer Aufwand
zur Erforschung Ihrer
Müllfibel -
Unzulänglichkeit! Die
§2(5), §15/8.9.(8),
§11(1) des StAWG regeln
ohnehin einige erfolglos
getätigten Anfragen
eindeutig. Allerdings
die Begriffbestimmung
nach §2 (des StAWG)
Hausmüll wird bei Ihnen
- Restmüll genannt. Nach
§2(5) unter anderen,
Küchenabfälle - kleinere
Mengen, Gartenabfälle -
kleinere Mengen und Ihr
[Abfallindex.pdf
09/22/00] Bauschutt in
geringen Mengen können
in die Restmülltonne
gegeben werden.
Was versteht die STAW unter kleinen Mengen in Prozent deffiniert? Laut Umweltinformationsgesetz, BGBl. 495/1993, wurde die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt im österreichischen Recht auf Bundesebene umgesetzt. Das Begehren auf Mitteilung von Umweltdaten muss spätestens innerhalb von acht Wochen von der Behörde beantwortet werden und es gibt bereits ein EGH Präzedenz - Urteil darüber. Auch nach dem Artikel 20 des BVG besteht die Auskunftspflicht der Verwaltungsbehörde für alle mit Aufgaben der Bundes- Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe andere Körperschaften des öffentlichen Rechts über Angelegenheiten Ihres Wirkungsbereiches. Im Falle eines Artikulierungsbedarfes der StAK verwenden Sie bitte auch dieses Gästebuch. Antwort
Sg.
Hr. Mayer! Zu Ihrer
Stellungnahme im
Gästebuch des
"Abfallwirtschaftlichen
Informationssystem -
AWIS" wird Ihnen
folgendes mitgeteilt:Das
Steiermärkische
Abfallwirtschaftsgesetz
- StAWG ist derzeit in
Überarbeitung und wird
in Kürze der
"Steirischen
Landesregierung" zur
Genehmigung vorgelegt.
Damit wird auch
gewährleistet sein, dass
die Begriffsbestimmungen
im StAWG EU- und
AWG-konform sein werden.
Bis dato gilt aber noch
immer der Abfallkatalog
gem. ÖNORM S 2100.die Begriffe im angesprochenen Abfallindex ermöglichen ausgehend von "umgangssprachlichen" Abfallbegriffen eine Zuordnung zu den richtigen Abfallfraktionen wie Glas, Papier, Biomüll usw. bzw. eine Zuordnung über Schlüsselnummern gem. Abfallkatalog ÖNORM S 2100. Der Begriff - kleinere Mengen - steht für Haushaltsmengen, eine prozentuelle Zuordnung ist nicht gegeben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen! Günter Felsberger Amt der Stmk. Landesregierung Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft Bürgergasse 5a, 8010 Graz guenter.felsberger@stmk.gv.at Besuchen Sie uns unter LINK -1 LINK-2
FORUM StAW Bruno Mayer
20.11.2000 09:52 Sehr
geehrter Herr Jägerhuber
AWLR FA1c, ich danke für
Ihre Bemühungen einer
Auskunfterteilung
Ansatzes. AUSKUNFTSGEGENSTAND:
Biomüllentsorgung der
anfallenden Menge eines
Normalverbrauches im
Ortsverband des
ländlichen Raumes. FAKT:
Die Gemeinde §6(1),
§29(9) StAWG
ist zuständig -
allerdings nur nach
erfolgter Antragstellung
nach Säcken für Küchen
und Gartenabfälle. Ihrer
mitgeteilten
Landesstatistik 114 kg
pro Einwohner und Jahr -
stelle ich die der
betroffenen Gemeinde
gegenüber. Kumunale
Abfallerhebung
Verbandsbereich AWV
Judenburg Jahr:
1998 (Volkszählung: 1991) Biogene Abfälle / Abfallfraktion: Biomüll Friedhofälle, Biomüll aus Biotonne, Garten und Parkabfälle. Gemeinde 12. Oberzeiring aus Biotonne: 23,0 t/a = 0.5 kg/EW. Meine Frage an Sie: Wo die Einwohner ohne Garten in dieser Gemeinde kompostieren? Habe ich damit selber beantwortet. Allerdings: In Ihrer Statistik, in dem Gemeindekatalog und auf Ihrem Blatt FA1c (durch den AWV übermittelt) waren Biotonnen angeführt und abgebildet. Die Gemeinde
Oberzeiring hatte
ihren Biomüll
jedenfalls wild im
Gemeindewald
deponiert.
060803.2
Auskunftsverbindlichkeiten
aus dem
Vorgängerforum
Bruno
Mayer,
31.08.2003, 20:36 Ein
unzumatbarer Aufwand zur
Erforschung Ihrer
Müllfibel -
Unzulänglichkeit! Die
§2(5),
§15/8.9.(8), §11(1)
des StAWG
regeln ohnehin einige
erfolglos getätigten
Anfragen eindeutig.
Allerdings die
Begriffbestimmung nach
§2 (des StAWG) Hausmüll
wird bei Ihnen -
Restmüll genannt. Nach §2(5)
unter anderen,
Küchenabfälle -
kleinere Mengen,
Gartenabfälle - kleinere
Mengen und Ihr [Abfallindex.pdf
09/22/00]
Bauschutt in geringen
Mengen können in die
Restmülltonne gegeben
werden.Was versteht die STAW unter kleinen Mengen in Prozent deffiniert? Laut Umweltinformationsgesetz, BGBl. 495/1993, wurde die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt im österreichischen Recht auf Bundesebene umgesetzt. Das Begehren auf Mitteilung von Umweltdaten muss spätestens innerhalb von acht Wochen von der Behörde beantwortet werden und es gibt bereits ein EGH Präzedenz - Urteil darüber. Auch nach dem Artikel 20 des BVG besteht die Auskunftspflicht der Verwaltungsbehörde für alle mit Aufgaben der Bundes- Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe andere Körperschaften des öffentlichen Rechts über Angelegenheiten Ihres Wirkungsbereiches.Im Falle eines Artikulierungsbedarfes der StAW verwenden Sie bitte auch dieses Gästebuch. DIE ANDERE WELLENLÄNGE 2004 Standard Postings
Re: Ein(e) neue(r)
Ehrenzeichenkanzlei
Vorsteher(in) Eine andere
Wellenlänge für das
gleissende Mondlicht
Zureück in die
Wahlurne Dämon damit
Sie als Präsident das
Hofburgschaukelpferd
besteigen können.
Danke Genius für die
Zuwendung an wilde
geistlose Möchtegerne
fernab des Semmerings.
Meine Wählerstimme
haben Sie nun
erobert standard.at
Kommentar
zu Die
andere
Wellenlänge
23.04.2004
10:45 Von:
Das gleissende
Licht
Re: Ein(e)
neue(r)
Ehrenzeichenkanzlei
Vorsteher(in)Rührend
Rührend, die
Abgrenzung der
Zeiringer, also
Unter- und
Oberzeiring, Der
Galgen gehört
euch allen in
Zeiring, dem
vorgelagerten
Unter- und dem
nachgelagerten
Oberzeiring.
Typisch nach
Klein- und
Speißbürgerart
wird der
wichtigste
Künstler, den
die Zeiringerei
hervorgbracht
hat gleich mit
der materiell
ganz guten
Situation
denunziatorisch
niedergemacht.
Weil er halt ein
Mann der Kunst
und des Geistes
war. Womit wir
dort sind, wo
wir anfingen.
Denn das habt
ihr nicht, Sie
nicht und der
Sperl
nicht. standard.at
Kommentar
zu Die
andere
Wellenlänge
23.04.2004 10:08
Von: Bruno Mayer
Re: 4 Ein(e)
neue(r)
Ehrenzeichenkanzlei
Vorsteher(in)
DÄMON
WARNUNG
Der falsche
Dämon von
Unterzeiring ist
wieder
auferstanden.
Der Galgen
befindet sich
allerdings an
der Ortseinfahrt
von Unterzeiring
und die
künstlerische
Freiheit des
seligen
Bildhauers Wahl
basierte auf
eine
Mautner
Markhofsche
Versorgungshochzeit.
derstandard.at
Kommentar zu Die
andere
Wellenlänge 22.04.2004
21:41
Von: Das
gleissende Licht
Re: Ein(e) neue(r)
Ehrenzeichenkanzlei
Vorsteher(in) Galgen Und
nebstbei ziert die
Ortseinfahrt ein
mittelalterlicher
Galgen, als Warnung
für alle, die sich
versündigt haben. an
Oberzeiring??!! Gegen
den Halbgeist der
Provinzialität á la
Sperl und Konsorten.
Der Bildhauer Wahl
hätte euch alle
"margeriert" und sich
für euch
geniert. derstandard.at
Kommentar
zu
Die andere
Wellenlänge
22.04.2004 13:21 Von:
Bruno Mayer
Re:
Ein(e)
neue(r)
Ehrenzeichenkanzlei
Vorsteher(in)
Hochverehrter Hr.
Kosmopolit im
Mondschein, er hat als
Platzzuweiser eine
sagenhafte und
hochreichende lobens-
und dankenswerte
Weisheit artikuliert.
Durch Oberzeiring fließt
übrigends der Blahbach -
deshalb hat er mit einer
Plazierung in der
Allgemeinen Blahbachler
Zeitung Vorlieb zu
nehmen.
Kommentar
zu
Die andere
Wellenlänge
22.04.2004 11:29 Von:
Moonligth Serenade
Re: Ein(e)
neue(r)
Ehrenzeichenkanzlei
Vorsteher(in)
Genau so ist es Von
Oberzeiringer zu
Oberzeiringer. Genau
so ist das Niveau des
Kommentars und des
Postings, samt
Ehrenzeichenproblemen.
Es ist ja keine
Schande, aber beide,
Kommentator Sperl und
der Poster wären in
der "Murtaler Zeitung"
besser platziert als
im STANDARD.
Kommentar
zu Die andere
Wellenlänge
22.04.2004 10:09 Von:
Robert Taylor Re:
Ein(e) neue(r)
Ehrenzeichenkanzlei
Vorsteher(in)
Nicht Klestil sondern
Ministerium hat
Ehrenzeichen
eingezogen Dazu muste
eigens ein Gesetz
geändert werden und
dann wurde ein
Bescheid durch das
zuständige Ministerium
ausgestellt, im
Standard gab es damals
eine ausführliche
Berichterstattung.
Kommentar
zu Die andere
Wellenlänge
21.04.2004 21:20 Von:
Buno Mayer
Ein(e) neue(r)
Ehrenzeichenkanzlei
Vorsteher(in)
Sg. Hr. Sperl, zuerst
von einem
Oberzeiringer zu einen
anderen geborenen
Oberzeiringer mein Lob
für die
kundenfreundliche und
technisch ausgereifte
Gestaltung des
Standard Posting. Nun
zu Ihren Kommentar
«Die andere
Wellenlänge» und zum
Klestilexodus. Wie
halten es die
Kandidaten mit
Ehrenzeichen - werden
Sie auch den Bürgern
die Liste der
Ehrenzeichenverleihung
vorenthalten?
Von Klestils Ehrenzeichenkanzlei Vorsteherin wurde, wie schon in vorgegangenen Anfragen auch heute wieder konkret ausgesprochen: «Eine Einsichtnahme bezüglich der Ehrenkreuzverleihungen ist für die Staatsbürger von Österreich nicht möglich.» Hr. Klestil hat das Ehrenkreuz für den NS Massenmörder Groß wohl eingezogen. Dieser Kinderschänder erfreut sich aber noch immer seiner Straffreiheit. Für Klestils Ehrenzeichenkanzlei und für die Ehrenzeichen durften Frau und Herr Österreicher aufkommen wer allerdings alles ausgezeicnet wurde dürfen sie nicht erfahren? Bei der Beantwortung dieser Frage wäre eine anderer Wellenlänge meßbar - leider wird sie weder vom medialen und politischen Proffesionisten gestellt. MfG standard Sperl Biographie Sperl^
Zum Volkschule - Klassentreffen
der Jahrgänge 1938 / 39 / 40
wurde am 30.
August im Gasthof Haunschmidt
eingeladen. Die einstige
Zusammenlegung von meheren
Klassen in den oberen
Schulstufen, brachte mit sich,
dass 52
Leute anwesend waren. Die
bereits in der vierten Klasse
ins - Gymnasium oder in
die Hauptschule
Abgesprungenen waren nicht
erfaßt, einige davon kamen
uneingeladen - sie hatten
zufällig von dem Treffen gehört.
Dem Dörflinger Josef, dem Hoanzel Ferdinand und dem Schneidl Franz war das Zustandekommen dieser Zusammenkunft hauptsächlich zu verdanken. Von Seiten der Lehrerschaft war noch der Hr. Gruber anwesend - alle anderen lebten aber in der Erinnerung wieder auf. Beruftbedingt vorbelastet - ermöglichte uns unser Mitschüler Pichler Adi mit einem Postautobus die Teilnahme an einer Windparkführung. Im Verlaufe des geselligen Zusammenseins brachte Justa Franz, der in Salzburg lebt und mit einer Schwedin verheiratet ist, eigene Gedichte von der Heimat Oberzeiring zum Vortrag. Franz hat bereits an Antholigien mitgewirkt und zwei Bücher geschrieben. Von seiner Wahlheimat Schweden kam Beklar Siegi, der auch sonst alle Jahre in seiner Heimat den Urlaub verbringt auch er war ein Initiator. Es wurde beschlossen in 5 Jahren wieder ein Treffen abzuhalten. Im Austausch der Erinnerungen verging die Zeit rasch bis schließlich auch die Letzten um 01:30 den Ort der Zusammenkunft räumten. Bestimmungen
des Forstgesetzes Geschätzte
Zeiringerinnen und Zeiringer, liebe
Jugend! Ich möchte Sie hiermit über
die Gefahr des Feuerbrands in der
Steiermark informieren und auf die
Bestimmungen des Forstgesetzes
betreffend das Verhalten im Wald und
der Entnahme von Waldfrüchten usw.
aufmerksam machen.
Feuerbrand Der
Feuerbrand ist eine schwer bekämpfbare
Bakterienkrankheit, die Obst und
Zierpflanzen, sowie die Bäume des Waldes
gefährdet. Der Feuerbrand ist seit 2000
auch in der Steiermark im Vormarsch. Als
Wirtspflanzen gelten neben den
Kernobstgehölzen Apfel, Birne und Quitte
auch anfällige Ziergehölze wie Weißdorn,
Rotdorn, Feuerdorn, Zwergmispel,
Wollmispel, Mispel, Stranvesie, die
Felsenbirne und verschiedene Sorbusarten
(Eberesche u.a.). Krankheitsbild:
abgestorbene Blüten, Blätter mit
auffallend dunkel gefärbten Hauptadern,
hakenförmig verkrümmte Triebspitzen,
Bakterienschleim, Fruchtmumien und
vertrocknete Blätter, die über den
Winter am Baum hängen bleiben. Bitte
Verdachtsfälle sofort im Gemeindeamt
melden, da zur eindeutigen Diagnose eine
Laboruntersuchung notwendig ist und
infizierte Pflanzen gerodet und
verbrannt werden müssen. Der
Feuerbrandbeauftragte der Marktgemeinde
Oberzeiring ist Gärtnermeister Werner
Graßl.Bestimmungen des Forstgesetzes - Verhalten im Wald
Vor
kurzem eröffnete die Familie
Wiesengger in Oberzeiring die Zeiringer
Jagdstubn, ein Geschäft
für Weidmänner und -frauen. Von
Jagdzubehör über Kleidung bis hin zu
Literatur sind alle Bedürfnisse
abgedeckt. Da es seit einigen Monaten
kein Tourismusbüro in Oberzeiring gab,
bot Familie Wiesnegger die
Mitbenützung ihrer Zeiringer
Jagdstubn an. So wurden
Gästeinformation und Buchungen
übernommen, womit das Tourismusbüro
wieder ganztägig geöffnet ist.
Bürgermeister Johann Kreuzer,
Bezirksstellenvorsteher Tourismus
Gerald Timmerer und
Bezirksjägermeister Richard Neuper
gratulierten
Familie Wiesnegger zur Eröffnung
der Jagdstubn Quelle
steirische Wirtschaft
Nach dem sonnseitigen, östlichen
Ortsende am Fußweg zum Moschitz
(Piererhof) liegt der Moschitz
Bioteich. In der Freizeitanlage
Möderbrugg mit einer
effentlichen
Bedürftnisanstalt. 19.10.01
Danke für Ihre Randinformation, es
beruhigt mich, dass kein See
aus Kärnten neben dem Ortsbild von
Oberzeiring, im Internet
abgebildet ist. Übrigends in
Oberzeiring gab es einmal ein
tadelloses Schwimmbad, wenn man sich
nun mit bezirksfremden Federn des
Gellsee schmückt handelt es sich
nicht um meinen Hut. 02.10.01 Auf
Ihr Schreiben im Internet, unser
Oberzeiring möchten wir Ihnen
mitteilen, dass sich dieses Foto auf
die Ausflugsziele bezieht und dieser
See-Teich, der Gellsee ist.
(Entfernung etwa 18km Bez.
Murau) 02.10.01 Gästebuch
Kurbetrieb Oberzeiring Unter unser
Oberzeiring zeigen sie neben zwei
Ortsansichten auch einen See bzw.
Teich.
Provinz Detail Oberzeiring
2000
Als gebürtiger Oberzeiringer kenne ich kein solches Gewässer im Gemeindegebiet, bitte geben mir in diesem Forum eine Erklärung dafür. (nach einer Meldung aus dem KURIER vom 19.3.2000) Anmerkung: In der Zeit der Schwarzen Regentschaft war diese Regelung willkommen nun wurde sie von der ÖVP erfolgreich agefochten. QUELLE Kanzlerexpandor^ Kunstkanzler> Trägerin> Nebenverdienstkreuzes automaren Estagverkauf KLassnic Schildaaxiom Die unfaire Wahlverliererin
Frau Klasnic leitet nun den "Zukunftsfonds"
[info@zukunftsfond-austria.at
Postfach
44 1011 Wien, eine Büro ohne
Parteienverkehr, eine Adressen Angabe
wurde, klasnicgemäss verweigert.
(Kolportiert wird, in der Hofburg wo
sich früher das Völkerrechtsbüro
befand)].
Es sind die vom 467 Millionen Euro Restitutionsfond übriggebliebenen 60 Millonen Euro (lt. Büro KLasnic Fr. Dumfrahrt, die ihren Namen anonym halten wollte, 20 Millionen Euro). Damit sollen Versöhnungsinitiativen und Stipendien für die Nachkommen von Nazi-Opfern finanziert werden. Für die Vorsitzende Klasnic steht ein Dienstwagen zur Verfügung, die Kuratoren sind: Jiri Grusa Christoph Kainz Moshe Jahoda und Kurt Scholz die Tätigkeiten sind allerdings ausser der Spesenverrechnung ehrenamtlich. "Die
Zeit der (meiner) Partei ist vorbei,
ich bin kein Versorgungsfall" (mehr).
Klasnic
ist ohnehin Dreifachpensionä(r)rin:
Seit November 2005 bezieht sie eine
ASVG-Rente, eine Abgeordnetenpension
und ab Dezember 2007 bekommt
sie eine LH Pension von 11.300 Euro.
Siegerin
Verliererin
Karl
Valentin
Auslöschung0306
Ein
Verlieren mit Würde ist wahre
Grösse
Die Fage: Ob Fr.
Klasnic schon den Zukunftsfond leitet
und wie hoch dieser ist? Entschärfte in
Überforderung die Elastizität des
Kanzleramtsexpandor, sie wurde von einer
anderen Stelle beantwortet. Um die
gestellte Frage zu hinterfragen erfolgte
sogar, lobensweter Weise, einer von den
5 zugesicherten Rückrufen.2 Stunden ergebnislose Telefonate, vom Schüssels Osterreichtelefon zum Schüssel Bürgerservice und zu verschieden Büros des Schüsselkabinetts: Ceylon Hamdi hamdi.ceylan@bka.gv.at war der beleidigste Spitzenexpandeur, die Büros Heidemarie Glück, Falb Martin, Matka Manfred und Wohnout Helmut gaben in der Frage ein Gleichnis mit dem Vogel Stauss kund.
Frau Klasnic "von Obereiring wegschauen" 1998 Herr Präsident! Frau Landeshauptmann! Ich darf folgende Frage an Sie stellen: Auf Grund eines Schreibens, welches Sie am 17. November 1988 Herrn Reinhard Moschitz in Oberzeiring zukommen ließen, ist bekannt, daß Sie schon seit Ihrer damaligen Übernahme des Wirtschaftsressorts über alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Projekt „Kurmittelhaus Oberzeiring“ genauestens informiert und in die Entscheidungsstrukturen schon vor Fertigstellung des Kurmittelhauses eingebunden waren. Auch ist davon auszugehen, daß Sie über Ihre Büroleiterin und deren verwandtschaftliche Beziehungen zum vormaligen Zeiringer Bürgermeister auch über interne Geschehnisse den Kurbetrieb betreffend genauestens informiert waren und wohl auch heute noch sind. Außerdem wurden sie von Frau Bürgermeister Rabitsch, nach deren Vordringen zu Ihnen in den ÖVP-Landtagsklub am 7. Juli 1998, über die Problemlage mit den sichtbaren und augenscheinlichen Unregelmäßigkeiten im Kurbetrieb – ich verweise hier auf das Gutachten Dr. Hopfgarten – genauestens informiert. Seit Sie das Amt des Landeshauptmannes ausüben, hatte Frau Bürgermeister Rabitsch mindestens ein Dutzendmal vergeblich versucht, in besagter Angelegenheit einen Termin zu einem ausführlichen Informationsgespräch von Ihnen zu bekommen. Nach dem Gespräch im ÖVP-Landtagsklub am 7. Juli 1998 hat Herr Hofrat Dr. Heinz Schille laut telefonischer Mitteilung von LAbg. Dr. Lopatka gegenüber Frau Bürgermeister Rabitsch, war es dieser, eine Vereinbarung mit folgendem Wortlaut vorbereitet: Ich zitiere wörtlich: „Die nachfolgend unterfertigten Gemeindevorstandsmitglieder vereinbaren am heutigen Tag, daß Frau Bürgermeisterin Rosa Rabitsch die notwendigen Schritte veranlassen wird, daß die Kündigung zurückgenommen, die Klagsandrohung hintangestellt und Verhandlungen mit der KOB, ausgesprochen Kurbetrieb Oberzeiring, aufgenommen werden. Bis Abschluß einer Neugestaltung des Vertrages werden die Gemeindevorstandsmitglieder keine öffentliche Diskussion in der Sache führen. Diese Vereinbarung gilt zumindest bis 31. Oktober 1998, vorbereitet die Zeichnung Bürgermeister Rosa Rabitsch, Vizebürgermeister Ing. Udo Lerchegger, Gemeindekassier Andreas Stocker.“ – Zitatende. Ich stelle daher an Sie, sehr geehrte Frau Landeshauptmann, folgende Frage: Handelte Herr Landtagsabgeordneter Dr. Reinhold Lopatka eigenmächtig beziehungsweise in Ihrem Auftrag, als er am 12. Juli 1998 in der ÖVP-Hauptbezirksparteileitung in Judenburg zitierte Vereinbarung unter Verwendung untauglicher Mittel, wie etwa der Feststellung, „die Frau Landeshauptmann werde in Zukunft von Oberzeiring wegschauen“, die Unterfertigung verlangte? Präsident: Ich bitte um die Beantwortung, Frau Landeshauptmann. Landeshauptmann Klasnic: Herr Abgeordneter, zuerst einmal zur Vorstellung oder daß Sie meinen, zu mir muß man vordringen. Wer mich kennt, weiß, daß es Termine gibt, und in diesen zweieinhalb Jahren hat es mit der Frau Bürgermeister mindestens sechs direkte Gesprächstermine gegeben. Ich möchte das nur klargestellt haben. Die Auseinandersetzung zwischen der Marktgemeinde Oberzeiring, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Rabitsch, und dem Kurbetrieb Oberzeiring-Betriebsgesellschaft ist eine Auseinandersetzung von besonders sensibler wirtschaftlicher Bedeutung. Ich bin der Ansicht, daß solche Auseinandersetzungen zwischen einer Gemeinde und einem Wirtschaftsbetrieb in einer sachlichen und objektiven Atmosphäre verlaufen müssen, umsomehr als das Land, und Sie haben es angesprochen, ich war damals Wirtschaftsreferentin, mit Fördergeldern die Errichtung dieses Kurmittelhauses mitgeholfen hat. Wenn man in den Zeitungen immer von Berichten über einen Kurort, über einen Tourismusort liest, überlegen sich die Gäste, ob sie dort überhaupt hinfahren sollen. Das heißt, man muß einen ordentlichen Gesprächsweg finden. Ich habe daher nach einer Vorsprache, die sich Frau Bürgermeisterin Rabitsch gewünscht hat, und sie ist hier ins Haus gekommen, und wir hatten eine Landtagssitzung, daher war das Gespräch auch hier, gemeinsam mit Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Lopatka, weil die zwei übrigen Mitglieder des Vorstandes Fraktionsmitglieder sind, den Wunsch der Frau Bürgermeisterin entsprochen, daß es vor Ort mit dem Gemeindevorstand ein Gespräch geben soll, um eine Einigung anzustreben, um bis zur Klärung der Angelegenheit die Auseinandersetzung aus der Alltagspolitik herauszuhalten. Sie können sich vorstellen, daß ich um diesen Wunsch der Bürgermeisterin sehr froh war, weil ich gemeint habe, daß wir damit nicht nur mitten in der Saison Ruhe in den Ort und in die Region bringen, sondern vor allem auch, daß die Dinge geklärt werden können. Tatsache ist, daß die Unterfertigung einer von Dr. Lopatka schriftlich vorhandenen Vereinbarung unterblieben ist, da eine Einigung nicht erzielt wurde. Ich weise noch einmal auf das Sensibelsein hin. Dr. Lopatka hat mir glaubwürdig versichert, daß bei diesen Gesprächen die Frage der Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln bei dem Wort „nicht mehr hinsehen“ in keiner Form ausgesprochen wurde. Das wird Ihnen auch die Frau Bürgermeisterin bestätigen. Ich habe heute noch einmal bei einer Anfragebeantwortung die Gelegenheit, sagen zu dürfen, welche Mittel in diesen zweieinhalb Jahren meiner Verantwortung nach Oberzeiring gegangen sind. Ich bin überzeugt, daß sich die Frau Bürgermeisterin und die Menschen in dieser Gemeinde vom zuständigen Gemeindereferenten, nämlich von der Waltraud Klasnic, nicht schlecht behandelt fühlen. Präsident: Ich bitte um die Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Korp. Abg. Korp: Frau Landeshauptmann, ich darf Ihnen noch eine Zusatzfrage stellen: Im schon zitierten Schreiben an den Geschäftsführer der KOB, Herrn Moschitz, wiesen Sie darauf hin, der Gesprächspartner für alle Modelle und Entwicklungen, betreffend den Kurbetrieb, sei der Bürgermeister. Dieser gehörte, wie wir alle wissen, damals der Österreichischen Volkspartei an. Im nun von Ihnen so bezeichneten Vermittlungsversuch in Angelegenheit Kur- und Heilstollen-Ges.m.b.H. wurde unter anderem von der Rechtsabteilung 7 als Aufsichtsbehörde der Versuch unternommen, eine Sitzung des Oberzeiringer Gemeindevorstandes unter Beiziehung von Vertretern der VAMED im Sitzungszimmer der Rechtsabteilung 7 in Graz abzuhalten, obwohl dies, wie das im übrigen der Verfassungsdienst in einem Schreiben sehr deutlich bestätigt, ungesetzlich ist, und es außerdem einen Emächtigungsbeschluß des Gemeinderates von Oberzeiring für die Frau Bürgermeister gibt, entsprechende Sanierungsmaßnahmen, betreffend die Kur- und Heilstollen-Ges.m.b.H., zu setzen. Außerdem gibt es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluß, daß jede im Gemeinderat vertretene Fraktion in Oberzeiring einen Vertreter in diese Kur- und Heilstollen-Ges.m.b.H. entsendet. Im übrigen stammt dieser einstimmige Gemeinderatsbeschluß vom 30. April 1996. Zu jener Besprechung am 19. August 1998 lud die Rechtsabteilung 7 (Abg. Mag. Bleckmann: „Wie sieht die Frage aus?“) sofort, sie kommt schon noch, muß dafür aber einen Vorlauf einschalten, damit sich alle auskennen, als Vertreter der Marktgemeinde Oberzeiring jedoch nur Frau Bürgermeister Rabitsch und VP-Vizebürgermeister Ing. Lerchegger ein. Damit wollte man sich offensichtlich wissentlich über rechtskräftige Gemeinderatsbeschlüsse hinwegsetzen. Außerdem wurde auch der Geschäftsführer von der KG., Herr Moschitz, nicht eingeladen. Nur auf Grund des Beharrens bestehender Gemeinderatsbeschlüsse wurden die nominierten Gemeinderäte von SPÖ und der Freiheitlichen Partei von Herrn Hofrat Dr. Schille zur Besprechung zugelassen. Ich stelle daher an Sie die Zusatzfrage, Frau Landeshauptmann: Frau Landeshauptmann, halten Sie derartige rechtswidrige Methoden tatsächlich als einen geeigneten Vermittlungsversuch? Landeshauptmann Klasnic: Herr Abgeordneter, Sie haben sich leider in Ihrer Anfrage im Zusatzteil widersprochen. (Abg. Korp: „Glaube ich nicht!“) Sie weisen auf das Schreiben vom 17. November 1988 hin, wo der Bürgermeister die Ansprechperson ist, und wundern sich, daß wir mehrere Personen eingeladen haben, das heißt, Sie wollten nur mit der Bürgermeisterin allein. Ein Vermittlungsversuch kann nicht zwischen einem Partner stattfinden. Man muß dabei versuchen, so viele wie möglich an einen Tisch einzuladen. Auf der anderen Seite habe ich das Gefühl, daß Sie haben wollen, daß viele dabei sind. Wir kommen dem gerne nach. Ein Vermittlungsversuch ist keine Rechtsfrage, sondern ist ein Versuch, Ruhe in eine Situation zu bekommen, die sehr schwierig ist. Ich könnte das in anderen Gemeinden auch ansprechen, denn solche Dinge gibt es immer wieder. Wo Menschen beisammen sind, gibt es verschiedene Meinungen. Mein Ziel und das Ziel der Rechtsabteilung 7 ist, Oberzeiring so werden zu lassen, wie es sein soll, nämlich ein Ort, in dem man als Tourist gerne hinfährt und in dem man das Gefühl hat, daß auch Verantwortung getragen und übernommen wird. Präsident: Bevor ich frage, ob es weitere Zusatzfragen gibt, muß ich auf die Geschäftsordnung aufmerksam machen. Es heißt bei der Fragestellung „die konkrete Frage soll verlesen werden“ und es heißt ausdrücklich bei der Zusatzfrage „eine kurze Zusatzfrage“. Ich habe Herrn Abgeordneten Korp bewußt nicht unterbrochen, aber die Zusatzfrage war nicht kurz. Ich muß Sie daher ersuchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Kürze einzuhalten, denn erstens wurde es von den Klubobleuten so vereinbart, und die meisten halten sich daran, zwei haben mir mittlerweile bereits mitgeteilt, daß sie sich auch nicht mehr daran gebunden fühlen, wenn das in diesem Ausmaß zu Koreferaten gebraucht wird, und zweitens haben wir heute 30 Anfragen. Wir haben dafür maximal zwei Stunden Zeit. Es ist möglich, daß an die neun Regierungsmitglieder bei diesen 30 Anfragen theoretisch 180 Zusatzfragen gestellt werden könnten. Das ist die neue Geschäftsordnung. Sie können sich also vorstellen, wie das mit der Zeiteinteilung möglich ist. Wem darf ich jetzt für eine kurze Zusatzfrage das Wort erteilen? Am Wort ist der Herr Abgeordnete Ing. Peinhaupt. Wir haben auch hier eine Reihenfolge vereinbart. Abg. Ing. Peinhaupt: Sehr geehrte Frau Landeshauptmann! Sie haben davon gesprochen, einen Schlichtungsversuch durchzuführen. Sie haben auch – und da gebe ich Ihnen recht – die Sensibilität, dieses Miteinander in Oberzeiring beschrieben. Sie haben allerdings in einer Pressekonferenz vom 26. August 1998 auf die Rückfrage eines Journalisten über die Causa Oberzeiring festgehalten, daß die vom Herrn Landesparteigeschäftsführer, dem Herrn Reinhard Lopatka, daß Sie von Oberzeiring wegschauen werden, nicht finanziell gemeint ist. Allerdings hat es nicht dem Gemeinsamen gedient, denn ÖVP-Funktionäre sind in der Bevölkerung herumgelaufen, die Zeugen bei diesem Gespräch waren und gesagt haben, die Bürgemeisterin wird sich anschauen, weil sie wird jetzt keine Bedarfszuweisungen mehr bekommen. Wenn Sie dieses Wegschauen nicht finanziell gemeint haben, wie haben sie es bitte dann gemeint? Landeshauptmann Klasnic: Die Aussage des Wegschauens ist nicht eine Aussage von mir, sondern es war gemeint, daß das Vermittlungsgespräch ein Versuch der Hilfestellung ist. So war es gemeint. Und ich kann mir vorstellen, daß sie auch in Zukunft in den nächsten Jahren sehr genau beobachten werden, wie wird Oberzeiring behandelt. Ich darf Ihnen versichern, es wurde vorzüglich in den letzten Jahren 1996/97/98 behandelt, und daran wird sich nichts ändern, weil die Gemeinde und die Bewohner können nichts dafür, wenn manche, die Verantwortung tragen, momentan nicht gut miteinander reden. Präsident: Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Gennaro, bitte. Abg. Gennaro: Frau Landeshauptmann, mit dieser Fragestunde wird wahrscheinlich das Problem nicht geklärt werden können. Für mich ist es demokratiepolitisch bedenklich, die Vorgangsweisen, die oben geführt werden. Allgemein ist es ja Chefsache gewesen, vorher schon vom Landeshauptmann Krainer, jetzt von Ihnen. Auch im ortsüblichen Gespräch und in allgemein guter Sprache heißt es so, es ist alles mit der Orts-ÖVP und mit dem Landeshauptmann abgesprochen. Daher zu der ersten Drohung, die bereits erwähnt wurde, die zweite: Wenn nicht die Unterschrift geleistet wird oder wenn sie geleistet wird, dann wird diese unangenehme öffentliche Begleitmusik eingestellt. Meine Frage: Wollte man mit einer derartigen lauten und in den heftigsten Mißtönen spielenden politischen Begleitmusik, die weit über die Grenzen des Erträglichen hinausgeht, im ORF, im Ort und in der Presse und in anderen Medien erreichen, daß Frau Bürgermeister Rabitsch öffentlich derart unter Druck gesetzt und die Marktgemeinde Oberzeiring ihres wirksamsten Rechtsmittels zur Erhaltung von Gemeindegut beraubt wird, um in weitere Folge die privaten Interessen von parteipolitisch handelnden Orts-ÖVP-Mitgliedern durchzusetzen? Landeshauptmann Klasnic: Sie können sicher sein, daß ich deshalb den Landesgeschäftsführer gebeten habe, für mich zur Vermittlung hinaufzufahren, weil ich auch mit dem Verhalten der eigenen Funktionäre in diesem Fall nicht einverstanden bin. Präsident: Danke, Frau Landeshauptmann. Anfrage Nr. 219 gemäß Paragraph 69 GeoLT des Herrn Abgeordneten List an Frau Landeshauptmann Klasnic, betreffend Bedarfszuweisungen – Marktgemeinde Lannach. Quelle |